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Vergütung der Arbeitszeit

L
Leoswelt
Aug 2021 bearbeitet

Hallo, meine tägliche Arbeitszeit beträgt 7,2 Stunden. Ab und zu dauert die BR Sitzung weniger als die 7,2 Stunden, vielleicht nur 4 Stunden. Bekomme ich trotzdem die volle Arbeitszeit bezahlt, oder nicht? Wenn ja, worauf kann man sich dann berufen, auf den §78, keine Benachteiligungen für den Betriebsrat?

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Community-Antworten (6)

R
RudiRadeberger

14.08.2021 um 14:04 Uhr

Natürlich bekommst du nicht die volle Arbeitszeit bezahlt. Das, was dir zu deinen 7,2 Stunden fehlt, musst du in deinem regulären Job arbeiten. Wenn du die volle 7,2 Stunden-Vergütung erhältst, obwohl du nur 4 Stunden in der BR-Sitzung warst, wäre das ja eine Begünstigung gegenüber anderen AN. Siehe §78 - der ist zum Glück ja keine Einbahnstraße.

S
SabiKa89

16.08.2021 um 10:19 Uhr

Was machst Du denn an den den Tage, bei denen die Dauer der BR Sitzung weniger als deine Arbeitszeit ist ?

Nach Sitzung heimfahren / nicht arbeiten = keine Arbeitszeit Nach der Sitzung BR Arbeiten durchführen = Arbeitszeit Nach der Sitzung zurück an den Arbeitsplatz fahren und bis zum Feierabend arbeiten = Arbeitzeit.

T
Thomas63

16.08.2021 um 11:28 Uhr

Wir machen unsere Sitzungen immer morgens. Wenn ein BR z.B. Spätdienst hat beginnt seine Arbeitszeit mit beginn der Sitzung. Die Differenz arbeitet Er an seinem ursprünglichen Arbeitsplatz weiter damit Er am Ende des Tages die selbe Arbeitszeit wie seine Kollegen hat.

L
Leoswelt

20.08.2021 um 11:12 Uhr

Nun, es ist nicht so einfach wie es aussieht. Ich bin Monteur und in Einsatzwechseltätigkeit unterwegs. Wenn nun die BR Sitzung weniger als die 7,2 Stunden dauert, und mein Arbeitsplatz 2 Stunden von der Firmenzentrale entfernt ist, lohnt es sich nicht, wieder an den Arbeitsplatz zurückzufahren.

C
celestro

20.08.2021 um 13:09 Uhr

was heißt "lohnt nicht"? Und in der Firmenzentrale kannst Du nichts tun?

Vielleicht sollte der BR mal einen RA einschalten und den befragen, wie man die Situation lösen kann.

Könntest Du die Zeit noch mit BR-Arbeit vollmachen? Recherchen, Sprechstunde des BR begleiten, Dich zum Protokollführer machen lassen und dann kannst Du die Niederschrift anfertigen, ......

R
Relfe

20.08.2021 um 15:34 Uhr

es mag sich aus Sicht des AG nicht lohnen, aber für Dich wäre die Fahrzeit dann doch Arbeitszeit, weil es beruflich notwendig war. Und wenn ihr 7,2 Stunden geplant habt für eine BR-Sitzung, wie schafft ihr es dann in 4 Stunden? Bei uns dauern Sitzungen eher länger aber nie 40% kürzer. Ich weiss nicht wie oft ihr Sitzung habt, aber dann würde ich die Frequenz der Sitzungen ggf. reduzieren und bei Notwendigkeit eine dazwischen schieben. Wie macht ihr das bei Fristangelegenheiten, die Sitzungen können doch auch nicht immer 7,2 Stunden angesetzt werden, z.B. bei einer Kündigungsananhörung oder so?

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