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Arbeitszeit

K
klauss
Nov 2016 bearbeitet

Hallo Zusammen! Folgendes Problem: Ein AN war bei mir und wollte wissen, ob es rechtens ist, das er vom Chef zur Normalarbeitszeit eingeteilt wird ( für 1 Woche ). Er will das aber nicht, da er 1: nicht gefragt wurde 2: im Arbeitsvertrag nichts steht von Normalarbeitszeit ( nur Schichten ) 3: er in dieser Woche Frühschicht hätte ( dadurch Verlust von ca.31€ netto, Nachtschichtzulage steuerfrei ) Kann mir jemand helfen, wo ich darüber etwas finde. Im Vorraus schon mal meinen Dank.

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Community-Antworten (6)

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HansgertRulert

30.07.2010 um 15:38 Uhr

Hallo klauss, wenn er laut Arbeitsvertrag im Schichtdienst arbeiten soll und nun "nach Gutsherrenart" im Normaldienst, so ist dies eine Versetzung. Da diese Versetzung wahrscheinlich seine ganze Lebensplanung betrifft, ist sie auch erheblich, und auch -davon gehe ich aus- längerfristig vom AG gedacht. Kurz, das geht zwar, aber nur mit Einverständnis des AN und nur durch Änderungskündigung.

K
klauss

30.07.2010 um 15:55 Uhr

Hallo Hans! Danke für deine Antwort. Längerfristig ist dies vom AG nicht gedacht. Immer wieder mal, wenn ein Kollege Urlaub hat, oder krank ist, will der AG, das einer "normal" arbeitet. Es sind pro Schicht immer 2 Mann eingeteilt. Einer sollte dann schichtübergreifend arbeiten.

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Petrus

30.07.2010 um 15:56 Uhr

@hansgert: da steht aber was von 1 Woche, nicht von dauerhaft.

@klaus: Der MA soll für eine Woche statt Nachtschicht (wie in seinem Schichtplan angegeben) in der Tagschicht arbeiten? Dies ist eine Schichtplanänderung, der der BR nach §87(1) Nr.2 BetrVG zustimmen muss. Und der sollte das nur tun, nachdem er mit allen Beteiligten gesprochen hat :-) (Punkt 1) Punkt2: Ein einmaliger Tausch der Schicht für eine Woche ändert doch nichts daran!? Punkt3: Den Zuschlag gibt's nach §6(5) ArbZG nur für Nachtarbeit. Aber wenn das der eigentliche Grund ist, sollte man das im Gespräch nach Punkt 1 klären. (Wenn ohne den Tausch der Betrieb zusammenbricht, ist dem Chef die Verhinderung des Zusammenbruchs bestimmt auch 31,50€ wert.)

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ridgeback

30.07.2010 um 17:20 Uhr

...und das Urteil: BAG Beschluss vom 27.06.1989 - 1 ABR 33/88.

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rainerw

30.07.2010 um 20:37 Uhr

Ich lese hier immer was von Nachtschicht....., kann dies aberaus der EingangsFrage nicht erkennen, wo es ja heißt: 3: er in dieser Woche Frühschicht hätte ( dadurch Verlust von ca.31€ netto, Nachtschichtzulage steuerfrei ) Und das kann ich ja nun garnicht verstehen. Wenn er doch eigentlich Frühschicht hätte, wie können ihm dann Nachtschichtzulagen flöten gehen? Zu guter Letzt, ist eine Norlmalschicht den keine Schichtarbeit solange man diese nicht kontinuirlich ableisten muß? Hier wäre wohl erstmal eine Aufklärung angebracht in wie weit die Schichtarbeit näher definiert wurde.

K
klauss

30.07.2010 um 21:22 Uhr

Ok, Nachtschichtzulage erhalten wir in der Zeit von 20 Uhr bis 04 Uhr. Frühschicht geht von 04 - 12 Uhr. Das heißt, er hat in der Woche 10 Stunden Nachtschichtzulage erworben. Wir in der Instandhaltung sind die Einzigen, die wirklich 3 schichtig arbeiten. Frühschicht-Nachtschicht-Spätschicht usw. Sollte der AN jetzt auch noch normal arbeiten, hätte er ja 4 Schichten. Im Prinzip hat er ja nichts dagegen, aber er möchte gerne gefragt werden. Denn just in dieser Woche hat er mittags Termine ausgemacht, die nicht mehr zu verschieben sind. Nun möchte ich der Werksleitung einfach mal klarmachen, das er einen bestehenden Schichtplan nicht einfach ungefragt ändern kann/sollte. Zudem teilt er immer nur bestimmte Leute so ein. Andere müssen das nie tun.

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