Erstellt am 12.08.2021 um 10:52 Uhr von Kratzbürste
Samstag ist Werktag. Und wenn dafür ein anderer Tag frei ist, stimmt es doch wieder.
Erstellt am 12.08.2021 um 11:05 Uhr von relfe
grundsätzlich würde ich sagen: Ja, muss gearbeitet werden.
Es sei denn, der persönliche AV schließt Mehrarbeit aus bzw. nicht ein, wenn es den als Mehrarbeit zu werten ist. Auch könnte der persönliche AV den Samstag als möglichen AT ausschließen, so das Du nicht arbeiten musst.
Dazu müsste man aber Deine AV-Regelungen kennen.
Ich kenne fast nur AV die eine Klausel beinhalten, die Wochenendarbeit und Mehrarbeit ermöglichen.
Einen AV der solche Regelungen nicht enthält ist äußerst selten.
Erstellt am 12.08.2021 um 11:09 Uhr von celestro
ich würde sagen ... es kommt darauf an. Wenn Dein Arbeitsvertrag Mo-Fr vorsieht, dann dürfte der Sa nicht ganz so einfach eingeführt werden können. Steht dort (und im TV) aber nur etwas von 5-Tage-Woche dann ist das vermutlich machbar.
Erstellt am 12.08.2021 um 11:21 Uhr von lolium
ich stimme relfe zu: wenn das Mitbestimmungsverfahren ordentlich durchlaufen wurde und ihr zugestimmt habt ist es mit der Freiwilligkeit vorbei dann kann der AG von seinem Weisungsrecht gebrauch machen.
Bleibt natürlich dann noch die individualrechtliche Seite und den Arbeitsvertrag zu prüfen, ob darüber die Samstagsarbeit ausgeschlossen ist.
Erstellt am 12.08.2021 um 13:51 Uhr von UdoWoe
Hat der BR den Samstag als ZUSÄTZLICHEN Arbeitstag (also Mehrarbeitstag) oder grundsätzlich als Werktag zugestimmt? Geht mit aus der Frage nicht klar heraus.
Erstellt am 12.08.2021 um 14:06 Uhr von IlkaB
Soll das einmalig sein oder zukünftig regelmäßig?
Alle Mitarbeiter oder nur ein (namentlich benannter) Teil?
Wie viele Tage liegen zwischen der BR-Sitzung und dem fraglichen Samstag?
Wie wird mit den Mehrarbeitsstunden verfahren? Zeitkonto? Auszahlung von Stunden und Zuschlägen oder nur Zuschläge?
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