Samstag Arbeit
Wir haben eine 5 Tage Woche mit einer Arbeitszeit von 39 Std. die Woche. Wenn der BR die Zustimmung gibt , dass am Sonnabend auch gearbeitet werden darf, muss die Belegschaft arbeiten oder steht ihnen dieses frei ?
Community-Antworten (6)
12.08.2021 um 12:52 Uhr
Samstag ist Werktag. Und wenn dafür ein anderer Tag frei ist, stimmt es doch wieder.
12.08.2021 um 13:05 Uhr
grundsätzlich würde ich sagen: Ja, muss gearbeitet werden.
Es sei denn, der persönliche AV schließt Mehrarbeit aus bzw. nicht ein, wenn es den als Mehrarbeit zu werten ist. Auch könnte der persönliche AV den Samstag als möglichen AT ausschließen, so das Du nicht arbeiten musst. Dazu müsste man aber Deine AV-Regelungen kennen. Ich kenne fast nur AV die eine Klausel beinhalten, die Wochenendarbeit und Mehrarbeit ermöglichen. Einen AV der solche Regelungen nicht enthält ist äußerst selten.
12.08.2021 um 13:09 Uhr
ich würde sagen ... es kommt darauf an. Wenn Dein Arbeitsvertrag Mo-Fr vorsieht, dann dürfte der Sa nicht ganz so einfach eingeführt werden können. Steht dort (und im TV) aber nur etwas von 5-Tage-Woche dann ist das vermutlich machbar.
12.08.2021 um 13:21 Uhr
ich stimme relfe zu: wenn das Mitbestimmungsverfahren ordentlich durchlaufen wurde und ihr zugestimmt habt ist es mit der Freiwilligkeit vorbei dann kann der AG von seinem Weisungsrecht gebrauch machen. Bleibt natürlich dann noch die individualrechtliche Seite und den Arbeitsvertrag zu prüfen, ob darüber die Samstagsarbeit ausgeschlossen ist.
12.08.2021 um 15:51 Uhr
Hat der BR den Samstag als ZUSÄTZLICHEN Arbeitstag (also Mehrarbeitstag) oder grundsätzlich als Werktag zugestimmt? Geht mit aus der Frage nicht klar heraus.
12.08.2021 um 16:06 Uhr
Soll das einmalig sein oder zukünftig regelmäßig? Alle Mitarbeiter oder nur ein (namentlich benannter) Teil? Wie viele Tage liegen zwischen der BR-Sitzung und dem fraglichen Samstag? Wie wird mit den Mehrarbeitsstunden verfahren? Zeitkonto? Auszahlung von Stunden und Zuschlägen oder nur Zuschläge? Fragen über Fragen...
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