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AU und Zigarettenpause

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Dielöwin
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen... hoffe ihr könnt mir helfen hatte sone Situation noch nicht: Also AN kommt morgens schon mit fürchterlichen Zahnschmerzen zur Arbeit. Verläßt um 8.00 die Fa. um einen Zahnarzt aufzusuchen. Bis dahin alles klar.. bekommt vom Arzt dann auch für den ganzen Tage eine AU. auch noch kein Problem jetzt kommts. in der Zwischenzeit (7.00 - 8.00 Uhr) war der AN Rauchen. hat sich auch ordnungsgemäß ausgestempelt.. so und jetzt will der AG diese 10 Minuten von seiner Gleitzeit abziehen :( Ist daß denn rechtens? AN hat ja ne AU für den ganzen Tag

Danke vorab für eure Antworten

Ach ja bin selber BRV mit MTV

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Community-Antworten (13)

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wiabuddy

29.07.2010 um 12:30 Uhr

Hallo, also wenn der AN für den ganzen Tag eine AU hatte, kann man ihm auch die Zeit, die er ausgestempelt hatte nicht noch mal als Gleitzeit berechnen. Ansonsten sollte es ja auch eine BV diesbezüglich geben (Rauchen und Gleitzeitregelung)

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Dielöwin

29.07.2010 um 12:51 Uhr

Hallo wiabuddy

Der Ausdruck Gleizeit ist evtl. etwas unglücklich.. nennen wir es Gutzeitkonto . Kann man es viell. auch so verstehen dass die Zeit des Rauchens in dem Sinne ja keine AZ ist ,da sie ja nicht bezahlt wird. Pausen werden ja auch nicht bezahlt (Früh-Mittagspause) Also ist es dann ja wahrscheinlich seine persönliche Angelegenheit. Seinen Arbeitsausfall bekommt er ja auf Grund der AU ganztätig bezahlt. :(

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rainerw

29.07.2010 um 13:05 Uhr

@ Dielöwin Wie soll man eim MA etwas abziehen was er garnicht leistet? Der AN war krank geschrieben, also kann er keine Arbeitszeit leisten. Eine Krankschreibung erfolgt immer Tage- und nicht Stundenweise. Ich Frage mich da natürlich was macht der AN auf der Arbeit wenn er AU ist? Sollte er jedoch auf eigene Verantwortung wieder gearbeitet haben, kann man hier nicht mehr von Krank sprechen, denn dann wäre die AU hinfällig. Nun mal wieder zu meinem Lieblingsthema Rauchen während der Arbeitszeit. Wie ist die Regelung bisher bei euch gewesen? Hat der Ag es bisher geduldet das ihr während der Arbeitszeit geraucht habt, kann er es nicht einfach per Direktionsrecht wieder verbieten. Er kann wohl verlangen das die Zeit des rauchens ausgestempelt wird(aber nur die Zeit des rauchens und nicht den hin-und rückweg zum Raucherplatz) und würde Notfalls auch vor einer Einigungsstelle damit durchkommen, jedoch mußte man sich hier per BV mit dem BR einigen. Das Zweite wäre eine BV Zeiterfassung. Hier müsste eine Stempeluhr direkt an dem Raucherplatz angebracht werden. Und wenn man als BRdie Sache auf die Spitze treiben will lässt man sich in dieser BV genau beschreiben was für einer Hard- und Software hier verwendet wird, wo sind welche Schnittstellen im System, wie lange diese Daten gespeichert werden und wozu sie nur benutzt werden dürfen(z.B. keine Leistungs und Verhaltenskontrollen) Wenn Du dem Ag das alles erklärt hast, kannst Du ihn ja mal Fragen ob er bei seinem Vorhaben bleiben will.

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larifari

29.07.2010 um 13:16 Uhr

@rainerw: Er war morgens auf der Arbeit und ging dann zum Arzt- steht so im Leitartikel-. Also Erkrankung während der AZ. Zeitabzug wohl doch nicht.(?) Wäre er vor der Arbeitsaufnahme zum Arzt gegangen, hätte er auch volle Lohnfortzahlung.

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rainerw

29.07.2010 um 13:22 Uhr

@larifari Woher hast Du denn diese Erkenntnis? Wenn Du das nächste mal Krank bist schau doch bitte mal auf den gelben Schein ob da was von Uhrzeiten drauf steht. Selbst wenn die Arbeitsaufnahme erst erfolgte ist der ganze Tag als AU zu werten.

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DocPille

29.07.2010 um 13:56 Uhr

@all

man kann es noch weiter spinnen,wenn dem AN die 10 Min. abgezogen werden, dann müsste ihm die Stunde von 7-8Uhr ja wiederum gutgeschrieben werden.

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Mainpower

29.07.2010 um 14:16 Uhr

@rainerw, was war an der Antwort von @larifari falsch?? Er hat Dir nur gesagt was Du überlesen hast und dass er von voller Lohnfortzahlung ausgeht. Eigentlich alles richtig. @DocPille, es müssten Ihm 50 Minuten gutgeschrieben werden. 50 Minuten arbeiten, 10 Minuten rauchen = 1 Stunde.

N
nicoline

29.07.2010 um 14:36 Uhr

@all also, zunächst mal hätte der AN gar keine AU vom Arzt gebraucht, weil:

Eintreten der Arbeitsunfähigkeit während des Dienstes

Für eine Erkrankung, die nach der Aufnahme des Dienstes eintritt, wird dieser Tag als gearbeitet gezählt und der erste Krankheitstag ist der Tag danach. Eine Krankmeldung braucht also erst ab dem Tag zu gelten, an dem die Arbeit nicht mehr aufgenommen wurde. Die Fristberechnung erfolgt nach § 187 Abs. 1 BGB. Tritt die Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitszeit ein, beginnt die Sechs-Wochenfrist am nächsten Tag zu laufen. (BAG vom 04.05.1971, BAG vom 22.2.1973 — 5 AZR 461/72, AP LohnFG § 1 Nr. 28, zu 1 der Gründe)

Tut zwar nichts zur Sache, aber, da es so oft Unstimmigkeiten um dieses Thema gibt, finde ich es gut, wenn wenigstens so viel wie möglich BR darüber bescheid wissen.

hat sich auch ordnungsgemäß ausgestempelt.. wahrscheinlich steh ich mal wieder voll auf dem Denkschlauch, aber, wenn der AN sich ausstempelt, bezahlt der AG die Zeit doch sowieso nicht, oder????? Wieso will der AG diese Zeit dann von der AZ abziehen? Gutzuschreiben ist die Arbeitszeit, die an diesem Tag VORGEPLANT oder VORGESEHEN war und nichts anderes!

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DocPille

29.07.2010 um 16:12 Uhr

so isses

@mainpower

wenn ihm 10min, abgezogen werden,nüssen ihm 60min gutgeschrieben werden,nach Adam Riese kommen dann 50 min.raus.

aber das was hier gerade diskutiert wird ist absoluter blödsinn.

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smynt

29.07.2010 um 19:19 Uhr

@all

Also wenn ich den Vorgang richtig verstehe, dann zahlt der AG den vollen Arbeitstag (wegen der AU), zieht dem AN aber 10 Min. von der Uhr ab, weil er geraucht hat.

Das ist lächerlich und gehört ins Kuriositätenkabinett.

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Petrus

30.07.2010 um 11:21 Uhr

@smynt Dann treiben wir mal die Koriositäten weiter: Der AG den vollen Arbeitstag (wegen der AU). Der ArbN war aber 1h im Betrieb. Macht abzüglich 10min Zigarettenpause 0,83 Überstunden. Inkl. Ü-Std.-Zuschlag kriegt der AN also 1 Stunde zusätzlich bezahlt. :-) Und wenn er trotz krank den ganzen Tag gekommen wär: Den vollen Arbeitstag (wegen der AU) + 8h gearbeitet + 25% Zuschlag = 10h zusätzlich auszuzahlen :-).

@Löwin: Wenn euer Chef nach der Milchmädchenrechnung für AU-Tage mehr als das doppelte zahlt, kommen bestimmt in Zukunft fast alle Kranken zur Arbeit... Mal im Ernst: Euer Chef hat zwei Möglichkeiten, diesen Tag zu buchen. Entweder 8h krank oder aber 50min Arbeit + 7h 10 min krank (macht meiner, weil er die 50min Arbeit dem Kunden weiterberechnet).

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larifari

30.07.2010 um 12:05 Uhr

Nun "spinn" ich das noch etwas weiter. Stell man sich mal vor, er geht z.B. 1 Std. vor Feierabend "krankheitsbedingt" nach Hause - geht zum Arzt, der ihn nur für den einen Tag krankschreibt. Wenn er nun am Tag schon "einige" Rauchpausen hatte, die ja dort ausgestempelt und nicht bezahlt werden, dann würde er ja diese im Nachhinein bezahlt bekommen. -Wenn das nun jeder Raucher machen würde. Eigentlich eine "Marktlücke"...

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Dielöwin

02.08.2010 um 11:41 Uhr

Hallo @ all - erstmal vielen Dank für die zahlreichen und sehr intereressanten Antworten. Konnte leider auch nicht früher antworten war außer Haus. Also das ganze wurde jetzt so abgesprochen. AN war 1 St. in der Fa. anwesend.. bezahlt bekommt er 50 Minuten und die 10 Minuten werden wegen der Raucherpause abgezogen. (BV). Der Rest AU. Und lächerlich finde ich es jetzt nicht unbedingt :( AN kann damit leben und alles ist gut.

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