Erstellt am 11.02.2011 um 08:51 Uhr von rkoch
Gesetzlich geregelt sind nur die regulären Pausen nach ArbZG oder ggf. Pausen nach TV.
Rauchpausen sind gesetzlich nicht geregelt oder vorgesehen, das Rauchen an sich ist aber eine Frage der Ordnung des Betriebes und des Verhaltens der AN (§87 (1) Nr. 1 BetrVG), die (Verteilung der) Pausen (auch die gesamte UNBEZAHLTE Pausendauer) unterliegen der Verteilung der AZ (§87 (1) Nr. 2 BetrVG) insofern könnte der BR mit dem AG eine entsprechendes Recht auf Rauchpausen schaffen (wenn der AG mitspielt, zusätzliche BEZAHLTE (Rauch-)Pausen kann der BR nicht erzwingen). So weit im Leistungslohn abgerechnet wird kann der BR ggf. auch Rauchpausen während der AZ mit dem AG vereinbaren, da hier ja ohnehin nur die tatsächlich geleistete Arbeit bezahlt wird, Rauchpausen also grundsätzlich dadurch nicht bezahlt sind (keine Arbeitsleistung !) selbst wenn sie während der AZ stattfinden.
Ansonsten gilt einfach das erlaubt ist was der AG nicht verbietet. Er hat dabei nur den Grundsatz der Gleichbehandlung zu beachten, solange er einzelnen AN nicht einzelvertraglich besondere Rechte zugestanden hat.
Insofern könnt ihr als BR die Frage "dürfen Abteilungs- und Schichtleiter zusätzliche Rauchpausen gönnen, andere AN hingegen nicht" mit dem AG regeln (erzwingbar). Allerdings geht das ganze mit ziemlicher Sicherheit in die Richtung das während der AZ gar nicht geraucht werden darf, auch nicht die Arbteilungs- und Schichtleiter.
Für BRM (freigestellte) gilt das selbe wie für alle anderen vergleichbaren AN. Sofern Du also nicht (als AN, nicht als BRM !) Abteilungs- und Schichtleitern gleichgestellt bist gilt für Dich grundsätzlich das selbe wie für die anderen AN.
Erstellt am 11.02.2011 um 09:13 Uhr von wölfchen
. . . dazu habe ich kürzlich einen Newsletter für Arbeitgeber gelesen. Es ging allgemein um Rauchverbot. Und darin stand, dass der Arbeitgeber schlechte Karten hat, seinen MA das Rauchen und die Rauchpausen zu verbieten, wenn die Vorgesetzten selbst Rauchpausen machen . . .
Erstellt am 11.02.2011 um 11:42 Uhr von wahlvst
Haran
BRm sind AN wie alle anderen auch. Also auch § 78 beachten, hier besonders die beiden letzten Sätze!
Bedeutet, sie (BRM) sind nichts besonders. Es gelten grundsätzlich die Dingen als ob sie weiter ihren ArbV nachkommen.