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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Was muss der AG dem Raucher zugestehen?

W
Waschbär
Jan 2018 bearbeitet

Nichtraucherschutz: Mindes anforderung an den Betrieb für die Raucher.Was muss der Betrieb dem Raucher zu gestehen: > Raucheräume? Anzahl? Oder muss der AN drassen Rauchen ? Hat da jemannd für mich mal kurz eine Antwort ?

Klar ist das der BR Raucherpausen mitbestimmen darf und das es schon Urteile gibt in den steht das der AN die Zigarettenpause nicht als AZ abrechnen darf (Privatvergnügen)

Aber mich intessiert was muss der AG dem Raucher zu gestehen ?

5.644016

Community-Antworten (16)

K
Kölner

05.12.2007 um 11:04 Uhr

@waschbär Du hast Fragen... :-) Der AG muss genau genommen dem Raucher nur zugestehen seiner Sucht frönen zu können. Das ganze kann er innerhalb oder ausserhalb des Gebäudes, zu bestimmten oder unbestimmten, mit oder ohne "ausstempeln" genehmigen.

Manchmal kommt es auf die Verhandlungsbereitschaft des AG's und der Durchsetzungsfähigkeit des BR's an.

W
Waschbär

05.12.2007 um 11:20 Uhr

Kölner,

Komisch dein einleitungs Satz höre ich zimmlich oft .-) [Muss wohl Waschbären Spezifisch sein]

Also stimmt es das der Ag dem Raucher KEINEN Raum(im sinne vom Baulich) geben muss ? Der AG muss auch nicht die Wege zeiten Berücksichtigen ?

Also muss der BR eine BV abschliessen ? Heisst das sie ist nicht Freiwillig ?

Ich eier schon seit 30 min im Internet zum Thema "Rauchen im Betrieb" rum,allerdings finde ich keine Aussage was der Raucher noch fordern darf bzw was der AG dem Raucher zu gestehen muss ausser das der Raucher ja als Süchtiger zu Behandeln ist .-/

K
Kölner

05.12.2007 um 11:27 Uhr

@waschbär Man kann sogar die Wegezeiten zum "Rauchopfer-Platz" von der AZ abziehen. Ich würde eine BV zu diesem Thema anstreben; wenngleich sie wird sehr zäh in der Verhandlung sein!

W
Waschbär

05.12.2007 um 11:42 Uhr

@Kölner, dann stimmen meine Infos also. Der Raucher hat auf der Arbeit kein Recht auf "Raucherraum" oder gar "Raucherzeit" ?

wegen der BV , wir haben dem AG grade etwas geschrieben,damit wir zu diesen Thema eine aussage haben, grade die grösse unserer Firma macht eine Zentralaussage so wichtig. auch die frage.Darf das Personal beim Bewohner noch Rauchen ? und wenn das Personal beim Bewohnerraucht ist das Arbeitszeit?.... Na ich denke mir mal das du Verstehen wirst das es keine Pfenigfuchserrei ist sondern "Live". In der Pflege ist keine Frage zu "klein" das sie nicht bei gefallem des Vorgesezten dem AN zur Strafe auf erlegt werden könnte.

Bin mal gespannt "Vertrauensvolle Zusammen Arbeit" heisst die Seiten des Gegeners zu sehen und Verstehen aber zumindest zu Respektieren.

Ich war und bin eben ein freund der "Win Win Situation"

L
long-dong-rolle

05.12.2007 um 12:27 Uhr

Wenn Personal beim Bewohner raucht, könnte man das als therapeutisches Rauchen oder Einzelbetreuung abrechnen - hat bei uns auch funktioniert bis wir mit dem therapeutischen Kiffen angefangen haben - seid dem ist es teuer für uns geworden weil wir den Chef mit roten Afgahnen bestechen müssen. Viel Spass noch bei der Integration von Drogen in den Arbeitsalltag!

N
nixwisser

05.12.2007 um 12:27 Uhr

@waschbär Willst du mal die meinung eines Ex-Rauchers hören? Aus welchem Grund sollte man einem Raucher bezahlte Zeit zum qualmen zur Verfügung stellen? Und aus welchem Grund ein Raum? Müsste man dann nicht auch einem Alkoholiker eine Kneipe in den Betrieb bauen?

In Zeiten, wo selbst noch der hartnäckigste Quarzer immer mehr in die Grenzen gewiesen wird (denke mal an öffentliche Gebäude, Gasthäuser etc.) sollte man sich nicht den Kopf zerbrechen über eine betriebliche Regelung, die den Rauchern mehr Freizeit verschaft als den Nichtrauchern. Bald müssen wir uns dann Gedanken über Leseräume für die Bildzeitungsleser machen, damit die Armen nicht auf dem miefigen Klo ihrer Leidenschaft nachkommen müssen.

Also: kleiner Tip! Hör einfach auf mit dem rauchen. Ist echt einfach. Hätte mir einer gesagt, wie einfach das geht, hätte ich das wohl schon früher gemacht.

W
Waschbär

05.12.2007 um 12:37 Uhr

@nixwisser, ICH bin Nichtrauer seit 9 Monaten. ABER ich sehe nicht ein das nun die Raucher als "Übel" und "Freiwild" dargestellt werden,als Waschbär und BRM bin ich für den Schutz aller zuständig, auch sollten sie durch ihr Verhalten sich und andere gefährden.

Toleranz ist wer denoch Liebt.

@long-dong, mit Rassisten rede ich gar nicht. a. Afgahnen hassen den Komunismus b.Afgahnen nehmen keine drogen,auch wenn sie als windhunde ständig verdächtigt werden ständig auf Droge zu sein,die können weder für ihre Magere Figur was noch für ihren Dackelblick.

AUSSERDEM ist auch ein Raucher Süchtig und Sucht ist Thema vom BR !

K
Kölner

05.12.2007 um 13:06 Uhr

@nixwisser Das ist Polemik und der Sache nicht dienlich!

N
nixwisser

05.12.2007 um 13:11 Uhr

Jawohl! Sucht ist Thema vom BR! Genau richtig! Aber nicht die Unterstützung der Sucht! Also verhandel mit deiner GL über kostenlose Angebote zur Entwöhnungstherapie und nicht über bezahlte Pausen.

Übrigen: Nicht nur Waschbären, sondern alle Tiere flüchten instinktiv vor Rauch. Nur die "besondere" Gattung Mensch bringt es fertig sich selbst und andere zu gefährden und dafür auch noch Unterstützung vom BR zu wollen

;-)

W
Waschbär

05.12.2007 um 13:51 Uhr

nixwisser,

der Br untstüzt nicht die Sucht und damit die kolletive Selbsttötung des körpers, sondern Hilft . Auch ein wichtiger Punkt ist dem süchtigen das gefühl der Geborgenheit zu geben,Verständniss und Normalität.

Wegen Angst vorm Rauch und Instinkten . Für gewöhnlich ist doch das meisste nur "Rauch und schall".

waschbären sind keine fluchttiere sondern Rauptiere und sie haben sich schon stark an die Menschlichen gewohnheiten angepasst. Durch eine Katzenklappe passt ein W.B auch .-)

B
Bonita

05.12.2007 um 14:35 Uhr

Ist doch immer wieder spannend, welch leidenschaftliche Diskussionen Fragen nach dem Rauchen am Arbeitsplatz immer wieder nach sich ziehen.

Klar ist, die Rechte der Raucher sind nicht besonderns umfassend. Der Ag muss ihnen die Möglichkeit geben, ihrem Laster zu frönen. Das muss nicht ein Raucherraum im Sinne eines Gebäudes sein. Laut Rechtsprechung reicht ein "windgeschützter und Überdachter Ort. Habe schon davon gehört, dass in einer Firma dazu ein hölzerner Gartenpavillon auf dem Firmenparkplatz aufgestellt wurde.

Und ob nun in den Raucherpausen ausgestempelt werden muss oder nicht, ist den Verhandlungen der Betriebsparteien überlassen. Egal wie man sich einigt, zieht das garantiert umfassende Gerechtigkeitsdiskussionen nach sich (Raucher habe mehr Freizeit, andere trinekn Kaffee und müssen sich nicht ausbuchen...). Eines ist aber klar, einen Rechtsanspruch auf bezahlte Raucherpausen gibt es nicht.

Bei aller Popularität des Themas sollte man eine nicht vergessen: Regelungen zum Rauchen im Betrieb dienen dem Nichtraucherschutz und nicht der Erziehung der Raucher. Das ist weder Aufgabe des AG noch des BR!!!

EIn wichtiges Urteil zum Thema wurde vom BAG am 19.01.1999 gesprochen, die Grundregeln, die dort festgelget wurden, gelten auch heute noch nach der Verschärfung des Nichtraucherschutzes. (

W
Waschbär

05.12.2007 um 15:19 Uhr

Bonita, könntest du deine Urteile etwas genauer fassen, dann würde die suche danach nicht solange dauern,danke dein W.B

P
paula

05.12.2007 um 22:08 Uhr

@waschbär

habe Dir mal unsere Regelung geschickt. Vielleicht ist es ja interessant für Dich

paula

K
Kölner

05.12.2007 um 22:10 Uhr

@paula Mir auch....?

P
paula

05.12.2007 um 22:19 Uhr

@kölner

ist unterwegs :-)

L
Lotte

05.12.2007 um 23:45 Uhr

paula, auch ich möchte nicht vergessen werden... ;-)

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