§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Hallo liebe Kollegen
1Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. 2Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
Könnte mir bitte jemand Abs.2 näher erklären. Eine kleines Bsp. wäre ganz hilfreich und wie verhält es sich wenn in diese 24 Wochen Betriebsurlaub von 15 Tagen fällt.
Danke
Community-Antworten (6)
27.07.2010 um 19:58 Uhr
KillerMiller
Ist doch eigentlich ganz einfach eine Sache des kleinen 1x1.
Also Stunden addieren und durch Arbeitstage teilen und dann darf keine Zahl > 8 herauskommen.
Arbeitsfreietage (Werktage) werden berücksichtigt und können als Ausgleich dienen.
27.07.2010 um 19:59 Uhr
Wenn ich 40 Std./Woche arbeite (im Osten immer noch üblich...), diese an 4 Tagen leiste, dann arbeite ich am Tag 10 Std., aber im Wochenschnitt nicht mehr als 6,7 Std./Tag. Auch der Samstag ist lt. Gesetz Werktag. Ergo hat die Woche 6 Werktage. Im Durchschnitt können demnach 48 Std./Woche gearbeitet werden. Urlaub ist Urlaub, also auch keine Werktage. Sie sind von der Berechnung auszuschließen!!
27.07.2010 um 20:16 Uhr
Das heißt also ich arbeite zum Beispiel Mo-Sa je 9 Stunden zusammen also 54 Stunden. In der nächsten Woche arbeite ich normal Mo-Fr je 7,5 Stunden zusammen 37,5 Stunden. In diesen 2 Wochen arbeite ich also 91,5 Stunden, die ich dann durch 12 Werktage (auch wenn ich eigentlich 5 Tagewoche habe?) teilen muss und komme somit auf 7,6 Stunden pro Tag. ok Und diese 24 Wochenfrist beginnt mit dem ersten Tag, der mehr als 8 Stunden, also auch an einem Mittwoch oder immer mit Montag?
27.07.2010 um 20:24 Uhr
Da fällt mir noch was ein! Wir machen Urlaub von Mo-Fr da ja Sa für uns sowieso frei ist, zählt dann der Sa mit in die Berechnung?
28.07.2010 um 01:15 Uhr
...kommt darauf an. Wieviele Urlaubstage werden gewährt? TV, AV.
28.07.2010 um 10:56 Uhr
Im Sinne des ArbZG zählt der Samstag IMMER mit, unabhängig von der persönlichen Wochen-AZ. In diesem Sinne zählt der SONNTAG niemals mit, selbst wenn er ein Arbeitstag ist, denn für diesen ist ja ein "anderer freier Tag zu gewähren", es bleibt also auch dann bei der 6-Tage-Woche. Urlaubstage/Krankheitstage/Feiertage zählen im Sinne des ArbZG aber als 8h, Urlaubswochen als 6 Tage unabhängig von der persönlichen täglichen Arbeitszeit. Während des Urlaubs/Krankheit/an Feiertagen findet also kein Ausgleich statt
Das Gesetz geht davon aus, das eine Arbeitbelastung von 48h in einer Woche keinerlei gesundheitliche oder sonstige Schädigung bedeutet, selbst 60h pro Woche stellen nur dann ein Problem dar, wenn der AN nicht innerhalb eines halben Jahres einen entsprechenden Ausgleich (auf durchschnittlich 48h/Woche) erhält. In der 5-Tage-Woche ist damit der Ausgleich auf 8h/Tag eigentlich fast immer automatisch hergestellt (Ausnahme: 5x10h bzw. kein erfolgter Ausgleich durch arbeitsfreie Tage)
BTW: Selbst WENN der Samstag kein Arbeitstag ist kann es sinnvoll sein für den Samstag Ulraub zu beantragen. Die übliche Praxis von Mo-Fr. Urlaub zu nehmen bringt u.U. den AG auf die Idee, das man am Samstag davor oder danach Überstunden machen könnte, was der AN i.d.R. nicht will. Hat er dagegen den Samstag bereits als arbeitsfrei bestätigt (da der Antrag von Sa-So. geht) kann er auf solche Ideen gar nicht erst kommen.
Verwandte Themen
Arbeiten für den BR
ÄlterHallo Leute.! Ich habe eine Frage bezüglich Arbeitszeit in Sachen BR Arbeit. Ich habe speziele Fragen die mir nur ein Gewerkschaft Anwalt Beantworten kann. Es geht um Fragen bezüglich Tarifvert
Betriebsvereinbarung Arbeitszeit und Verfügungszeit
ÄlterHallo Liebes Forum haben ein kleines Problem unsere BV Arbeitszeit und Verfügungszeit wurde gekündigt letztes Jahr durch AG jetzt im Juni wurde uns eine neue BV vorgelegt die wie folgt lautet: Bitte u
Zahlen Durcheinander
ÄlterHallo Leute! Ich will heute eine Frage stellen die sich eher für Rechner oder logisch Denkenden wendet;-). Es geht um Auszahlung von Überstunden Prozenten. Hier erst einmal der der dazugehörige
Berechnung Arbeitszeit nach EntgFG / TV mit Regelung zu Jahresarbeitszeit
ÄlterIch habe es im Rahmen des BR zur Zeit mit der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu tun. Ich habe mich nun in alles was ich gefunden habe eingelesen und möchte Euch bitten, mal gegenzulesen, ob ich
Lohntarife
ÄlterIch habe mal eine Frage zu unserer Tarifpolitik , hier um den Lohntarifvertrag SHK 2009 wie im Anhang. 1 Frage lautet : § 6 Absatz 1 sagt doch aus , das der AG die Kosten für öffentliche Verkehr