Berechnung der Kündigungsfrist
Hallo zusammen,
ein Kollege beschäftigt sich derzeit mit einer Eigenkündigung, um sich beruflich neu zu orientieren.
Eine Klausel in seinem Arbeitsvertrag besagt, dass wenn sich die Kündigungsfrist für den AG erhöht, sich diese in gleichem Maße auch für den AN erhöht.
Dies hat er auf die Regelungen im aktuellen MTV bezogen:
"Der Arbeitgeber darf einen Mitarbeiter, den er oder im Falle einer Rechtsnachfolge er und sein Rechtsvorgänger mindestens fünf Jahre beschäftigt haben, nur mit einer dreimonatigen Frist für den Schluss eines Kalendervierteljahres kündigen. Die Kündigungsfrist erhöht sich nach einer Beschäftigungsdauer von acht Jahren auf vier Monate, nach einer Beschäftigungsdauer von zehn Jahren auf fünf Monate, nach einer Beschäftigungsdauer von zwölf Jahren auf sechs Monate und nach einer Beschäftigungsdauer von zwanzig Jahren auf sieben Monate."
Jetzt ist die Frage:
Auf welchen Zeitpunkt beziehen sich diese Regelungen? Geht es um die Betriebszugehörigkeit zum Kündigungszeitpunkt, oder zum Zeitpunkt des Austritts?
Denn zum 01.08.2023 wäre er 8 Jahre im Betrieb, letzter Arbeitstag wäre m.E. in jedem Fall der 30.09.2023.
Müssten wir also von einer 3-monatigen oder einer 4-monatigen Kündigungsfrist ausgehen?
Community-Antworten (2)
04.05.2023 um 12:13 Uhr
Das gesetzt geht ja vom Zeitraum des Beschäftigungsverhältnis aus und daher vom letzten Arbeitstag.
04.05.2023 um 14:33 Uhr
Danke.
Noch eine Frage: Zählen Ausbildungszeiten bei der Berechnung mit?
Edit: Dazu habe ich jetzt selbst was gefunden. BAG 139/99 - die Antwort ist ja.
Verwandte Themen
Urlaubsberechnung / Was für eine Zensur geht hier eigentlich ab? Unfassbar!
ÄlterEilt ! hallo alle zusammen , wir der BR haben am Donnerstag Sitzung mit dem AG , und wollen generell etwas abklären haben was wir auf der Fortbildung gelernt haben bzw. worauf man uns aufmerksam gemac
Berechnung in Fällen von Urlaub und Krankheit > DRINGEND !!!
Älterhallo! gibt es eine explizite rechtsgrundlage, nach welcher ein arbeitgeber in fällen von urlaub und krankheit weniger stunden im 13-wochen-durchschnitt berechnen darf, als der mitarbeiter tatsächl
unklare Kündigungsfristen in Tarifverträgen
ÄlterIst es zulässig und gültig, bei einem tariflichen Arbeitsvertrag eine andere (längere) Kündigungsfrist zu vereinbaren, diese Kündigungsfrist aber nicht zu benennen? Stattdessen wird auf interne Dokume
Berechnung der Kündigungsfrist im öffentlichen Dienst
ÄlterGuten Tag liebe Community, ein Kollege möchte kündigen (gültig ist der TVöD). Es geht um die Berechnung der Kündigungs frist. Er war von 2008-2011 AZUBI von 2011-2012 befristet Beschäftigt sei
Betriebsvereinbarung mit Anlagen mit separaten Kündigungsfristen
ÄlterHallo! Wir habe eine Betriebsvereinbarung zu einem Thema die, aus historischen Gründen, 6 Anlagen enthält. Die BV und eine der Anlagen hat eine benannte Kündigungsfrist, die anderen Anlagen nicht. In