Praktikanten AN gemäß § 5 des BetrVG
Guten Morgen,
ich hatte gestern schon den Beitrag „ Sittenwidrige Praktikantenvergütung“ eingestellt. Da ging es aber um die Weiterbeschäftigung nach dem Praktika als normale AN. Heute taucht dazu eine neue Frage auf: Ist der BR bei der „Einstellung“ von Praktikantinnen zu beteiligen? Meistens gehen diese Praktika über 12 Monate und sind Bestandteil eines Studiums.
Für Antworten wären wir dankbar.
Community-Antworten (3)
27.07.2010 um 12:28 Uhr
Hallo Wellness, im Fittig zu § 99 BetrVG RN 48 gefunden: Die auf Grund von Berufsausbildungsverhältnissen und ähnlichen Rechtsverhältnissen vorgesehenen Beschäftigungen (z.B. Praktikanten, Volontäre, Anlernlinge, Umschüler) sind mitbestimmungspflichtige Einstellungen.
LG Angie
27.07.2010 um 12:34 Uhr
@Wellness
Natürlich ist der BR zu beteiligen, nach § 99 BetrVG
27.07.2010 um 12:54 Uhr
Vielen Dank an alle!
Lg Wellness
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