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Praktikanten AN gemäß § 5 des BetrVG

W
Wellness
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen,

ich hatte gestern schon den Beitrag „ Sittenwidrige Praktikantenvergütung“ eingestellt. Da ging es aber um die Weiterbeschäftigung nach dem Praktika als normale AN. Heute taucht dazu eine neue Frage auf: Ist der BR bei der „Einstellung“ von Praktikantinnen zu beteiligen? Meistens gehen diese Praktika über 12 Monate und sind Bestandteil eines Studiums.

Für Antworten wären wir dankbar.

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Community-Antworten (3)

A
Angie

27.07.2010 um 12:28 Uhr

Hallo Wellness, im Fittig zu § 99 BetrVG RN 48 gefunden: Die auf Grund von Berufsausbildungsverhältnissen und ähnlichen Rechtsverhältnissen vorgesehenen Beschäftigungen (z.B. Praktikanten, Volontäre, Anlernlinge, Umschüler) sind mitbestimmungspflichtige Einstellungen.

LG Angie

N
Nemeth

27.07.2010 um 12:34 Uhr

@Wellness

Natürlich ist der BR zu beteiligen, nach § 99 BetrVG

W
Wellness

27.07.2010 um 12:54 Uhr

Vielen Dank an alle!

Lg Wellness

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