Dienstplan
Hallo darf der Betriebsrat zugestimmte Dienstpläne unterschreiben wenn ja wer kann mir helfen wo dieses steht? unser AG möchte es nicht
Community-Antworten (3)
23.07.2010 um 12:48 Uhr
Dann unterschreibt halt nicht. Der ArbGeb muss im Zweifels- oder Streitfall beweisen, dass der Dienstplan ordnungsgemäß nach §87 BetrVG mitbestimmt wurde... Also den Euch vorgelegten und von euch genehmigten Entwurf gut aufbewahren und immer schön kontrollieren, ob der Dienstplan nicht nachträglich einseitig vom ArbGeb verändert wurde (was ja mit eurem Autogramm drauf nicht so einfach wäre). Und falls ihr Änderungen feststellt, kräftig auf die Finger...
23.07.2010 um 12:54 Uhr
Ihr müsst die Dienstpläne nicht unterschreiben, aber sinnvoll ist es allemal:
Der BR ist bei der Aufstellung der Dienstpläne nach §87 BetrVG zu beteiligen, was effektiv heißt, das die Dienstpläne genehmigt sind wenn der BR beschließt diesen zuzustimmen. Der Beschluß ist die Genehmigung der Dienstpläne, nicht die Unterschrift des BR. I.d.R. wird es aber so laufen, das der BR wieder eine Mitteilung an den AG verfasst "Der BR hat beschlossen zuzustimmen". Das ist wiederrum nicht erforderlich wenn der BR die Dienstpläne einfach unterschreibt, man kann es sich damit einfacher machen.
Die Unterschrift ist auch aus anderen Gründen sinnvoll:
- Können die Kollegen erkennen, das der BR diesen Plänen zugestimmt hat
- Ist der genehmigte Dienstplan an der Unterschrift erkennbar. Ohne Unterschrift kann der AG den Dienstplan still und heimlich austauschen und das wird nur erkennbar, wenn man den ausgehängten Dienstplan mit dem genehmigten Zeile für Zeile vergleicht (was ihr dann auch tun solltet, zumindest stichprobenartig). Änderungen an dem unterschriebenen Dienstplan würden wiederrum auffallen, da sie ja irgendwie mit Tipp-Ex oder sonstwie überschrieben werden müßten.
Mit diesen Arumenten (wobei man das 2. unverfänglich formulieren sollte da die AG auf einen derartige Unterstellung das sie so etwas vorhätten i.d.R. allergisch reagieren) sollte es doch möglich sein, den AG von der Sinnhaftigkeit einer Unterschrift zu überzeugen.
23.07.2010 um 16:26 Uhr
hängt doch einfach eine von euch als genehmigt unterschriebene Kopie des Dienstplanes in eurem BR- Kasten aus.....................
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