Erstellt am 22.07.2010 um 12:06 Uhr von rkoch
> Es wurde nun seitens der TZ- Kräfte die Frage gestellt, inwiefern es auf die geleisteten
> Überstunden einen Anspruch auf Zuschlag gibt.
Habt ihr Euch die Frage bislang nie stellen müssen?
Grundsätzlich sind Mehrarbeitsstunden (soweit nicht vereinbart ist das diese durch Freizeit ausgeglichen werden) mit dem normalen Stundensatz zu vergüten. Etwas anderes gilt nur, wenn ein Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag entsprechende "Überstundenzuschläge" vorsieht.
Für TZ-Kräfte gilt i.d.R. aber auch noch, das derartige Zuschläge erst dann fällig werden wenn die Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten überschritten wird. TZ-Kräfte bekommen also diese Zuschläge i.d.R. nicht schon, wenn sie über ihre persönliche Arbeitszeit hinaus Mehrarbeit leisten.
Wiederrum kann ein TV oder AV andere Regeln vorsehen.
Auch muss dieser TV oder AV dann die Frage klären, ob die Zuschläge auf die tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit bezogen sind (d.h. ob bei einer Überschreitung der täglichen AZ oder erst bei einer Überschreitung der wöchentlichen AZ die Zuschläge fällig werden).
> Diese gehen teilweise über eine Gesamtarbeitszeit von 10 Std. pro Tag hinaus.
Das ist in Deutschland grundsätzlich unzulässig! Die AZ darf über 10h hinaus nur ausgedehnt werden, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen (Arbeitsbereitschaft, siehe AZG) ! Der AG ist verantwortlich dafür das diese Höchstarbeitszeit eingehalten wird.
Erstellt am 22.07.2010 um 12:48 Uhr von pfeilenbogen
ichbindietoni
Warum sagt ihr als BR nicht NEIN zur Mehrarbeit??
Erstellt am 22.07.2010 um 14:17 Uhr von ichbindietoni
Wir sind ein komplett neu gewählter BR, der "alte" hat so gut wie nichts gemacht.
Es fehlt einfach noch an Fachwissen, das wir uns sukzessive aneignen müssen.
Außerdem sind die TZ- Kräfte nicht grundsätzlich gegen die Mehrarbeit.
Erstellt am 22.07.2010 um 14:27 Uhr von DonJohnson
*Diese gehen teilweise über eine Gesamtarbeitszeit von 10 Std. pro Tag hinaus.*
Das dürft ihr als BR aber in keinster Weise zulassen!!!