Unser Betrieb hat generell eine 42-Stunden Woche. Zwei Teilzeitkräfte müssen seit einigen Wochen wg. Krankheit einer Kollegin Überstunden machen. Diese gehen teilweise über eine Gesamtarbeitszeit von 10 Std. pro Tag hinaus.
Es wurde nun seitens der TZ- Kräfte die Frage gestellt, inwiefern es auf die geleisteten Überstunden einen Anspruch auf Zuschlag gibt.
Vielen Dank im Voraus für die Beantwortung meiner Frage.