Erstellt am 13.03.2006 um 23:51 Uhr von Kölner
Es kann ja weder eine Besser- noch eine Schlechterstellung geben.
Was sollte denn dann Deines Erachtens vertraglich noch mehr geregelt und schriftlich festgehalten und dann noch fixiert werden?
Bekommt das freigestellte BRM nicht schon genug, wenn es für Lob und Ehre der ANschaft arbeiten gehen kann?
Erstellt am 13.03.2006 um 23:55 Uhr von w-j-l
Naaaa Kölner,
was hat sich denn da an Sarkasmus aufgestaut???
Erstellt am 14.03.2006 um 00:00 Uhr von Kölner
Meinst Du das jetzt inhaltlich oder mengenmäßig?
Erstellt am 14.03.2006 um 00:04 Uhr von w-j-l
Inhaltlich natürlich.
Nach Meinung einiger meiner "Fachkollegen" arbeite ich ja auch nicht mehr wirklich, da ich ja nur noch reise. Das muss ja Vergnügen (Lob und Ehre) sein, wenn man häufig 3-4 Tage pro woche quer durch Deutschland reist.
Erstellt am 14.03.2006 um 08:40 Uhr von einfachIch
hallo @w-j-l,
du hast noch vergessen die Last mit den Brasilianerinnen zu erwähnen und das wiederliche Essen auf Spesenabrechnung (die man auch noch schreiben muss) und dieses miserable Frühstück in den Hotels (*****) wo es nicht mal eine BILD-Zeitung gibt .....
Keiner achtet deine harte ARBEIT .....
ok, ok klappern gehört zum Geschäft !
Erstellt am 14.03.2006 um 09:55 Uhr von skyper
Hallo Kölner,
ich jedenfalls habe in meinem bisherigen Arbeitsvertrag eine gehaltliche Fortentwicklung schriftlich mit meinem Arbeitgeber fixiert. Die nächste und letzte vertragliche Erhöhung meines Gehaltes erfolgt im April 2006. Gibt es irgendwelche gesetzliche Vorschriften für die Gehaltsentwicklung eines freigestellten Betriebsrates. Ich jedenfalls möchte nicht für die gesamte Amtszeit bei einem Gehalt stehen bleiben.