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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gehalt für freigestelltes Betriebsratsmitglied? - zukünftige Gehaltsanpassungen?

S
skyper
Jan 2018 bearbeitet

Meines Wissens wird ein freigestelltes Betriebsratsmitglied für die Betriebsratstätigkeit nach dem letzten Bruttolohn vergütet. Ist dies tatsächlich so? Wie ist die Gehaltsentwicklung in der Amtszeit geregelt? Muss dies vor Amtsantritt z.B. durch vertragliche Regelung schriftlich fixiert werden? Vielen Dank für die rege Beantwortung. Gruss skyper

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Community-Antworten (6)

K
Kölner

14.03.2006 um 00:51 Uhr

Es kann ja weder eine Besser- noch eine Schlechterstellung geben. Was sollte denn dann Deines Erachtens vertraglich noch mehr geregelt und schriftlich festgehalten und dann noch fixiert werden? Bekommt das freigestellte BRM nicht schon genug, wenn es für Lob und Ehre der ANschaft arbeiten gehen kann?

W
w-j-l

14.03.2006 um 00:55 Uhr

Naaaa Kölner, was hat sich denn da an Sarkasmus aufgestaut???

K
Kölner

14.03.2006 um 01:00 Uhr

Meinst Du das jetzt inhaltlich oder mengenmäßig?

W
w-j-l

14.03.2006 um 01:04 Uhr

Inhaltlich natürlich.

Nach Meinung einiger meiner "Fachkollegen" arbeite ich ja auch nicht mehr wirklich, da ich ja nur noch reise. Das muss ja Vergnügen (Lob und Ehre) sein, wenn man häufig 3-4 Tage pro woche quer durch Deutschland reist.

E
einfachIch

14.03.2006 um 09:40 Uhr

hallo @w-j-l,

du hast noch vergessen die Last mit den Brasilianerinnen zu erwähnen und das wiederliche Essen auf Spesenabrechnung (die man auch noch schreiben muss) und dieses miserable Frühstück in den Hotels (*****) wo es nicht mal eine BILD-Zeitung gibt .....

Keiner achtet deine harte ARBEIT .....

ok, ok klappern gehört zum Geschäft !

S
skyper

14.03.2006 um 10:55 Uhr

Hallo Kölner,

ich jedenfalls habe in meinem bisherigen Arbeitsvertrag eine gehaltliche Fortentwicklung schriftlich mit meinem Arbeitgeber fixiert. Die nächste und letzte vertragliche Erhöhung meines Gehaltes erfolgt im April 2006. Gibt es irgendwelche gesetzliche Vorschriften für die Gehaltsentwicklung eines freigestellten Betriebsrates. Ich jedenfalls möchte nicht für die gesamte Amtszeit bei einem Gehalt stehen bleiben.

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