Meines Wissens wird ein freigestelltes Betriebsratsmitglied für die Betriebsratstätigkeit nach dem letzten Bruttolohn vergütet. Ist dies tatsächlich so? Wie ist die Gehaltsentwicklung in der Amtszeit geregelt? Muss dies vor Amtsantritt z.B. durch vertragliche Regelung schriftlich fixiert werden? Vielen Dank für die rege Beantwortung. Gruss skyper