Urlaubsanspruch mit Individualvertrag
Hallo Kolleginnen / Kollegen
Wurde heute mit folgender Situation konfrontiert, und finde dazu leider keine passende Antwort. Ein Kollege ( Angestellter ) hat einen Individualvertrag mit unserem AG der eine Wochenarbeitszeit von 35 h ( Tarif ) + 5 h ( bezahlte Überstunden ) vorsieht. Nun haben wir gesamt 4 Wochen Betriebsurlaub, in dem logischerweise keine Überstunden gemacht werden können. Von seinem Gleitzeitkonto werden ihm nach dem Urlaub -20 h ( 4x 5 h ) abgezogen, da er diese vertraglich vereinbarten Überstunden ja nicht leisten kann.
Ist seine "40h" Woche nicht als solche zu sehen, wenn sie regelmässig geleistet und vergütet wird ?
Mfg Perfusor
Community-Antworten (2)
21.07.2010 um 10:25 Uhr
Dazu müsste man den konkreten Vertragstext kennen. Wenn die Überstunden in der Form "mit dem Lohn sind bis zu 5 Überstunden pauschal vergütet" vereinbar wurden, dann hat der AN eine Wochenarbeitszeit von 35h, ebenso im Urlaub, aber er hat unabhängig davon ob er die Stunden geleistet hat oder nicht einen Anspruch auf Bezahlung - und natürlich kann ihm dann im Urlaub auch keine 5 Stunden abgezogen werden.
Lautet die Formulierung anders (z.B. "mit dem Lohn sind 5 Überstunden abgegolten, soweit diese nicht geleistet werden, werden sie mit dem Gleitzeitkonto verrechnet") kann eine derartige vorgehensweise zulässig sein. Aber grundsätzlich würde ich diese Vorgehensweise für bedenklich halten. IMHO dürfte eine derartige "Leistungsklausel" gegen Treu und Glauben verstoßen und damit unwirksam sein.
21.07.2010 um 19:13 Uhr
@rkoch
dann werde ich mir mal eine Vertragskopie besorgen, um die genaue Formulierung feststellen zu können. Nachdem bei uns relativ viele Angestellte Individualverträge mit dem AG haben, könnte das natürlich einen riesen Hype geben. Wird wohl ein Prüffall für Gewerkschaft und evtl. nen Rechtsverdreher denk
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