W.A.F. LogoSeminare

Freiwillige Nachtschicht ohne Zustimmung des BR

C
Cündi
Aug 2021 bearbeitet

Hallo, Ich versuche mich kurz zu fassen... Unserer Firma geht es gerade "zu gut" wir haben mehr Aufträge als wir Produzieren können und wir sind kurz davor Produkte zu verlieren, da wir nicht liefern können. Nun haben sich einige Kollegen gefunden die FREIWILLIG zur Nachtschicht kommen um bestimmte Prozesse am Laufen zu halten. Der Betriebsrat wurde darüber informiert, will aber erst in 3 Wochen zur nächsten Sitzung darüber tagen. Von sämtlichen Chefs haben wir grünes Licht. Allerdings hat der BR halt noch nicht sein okay gegeben. Inoffiziel hiess es vom BRVorsitzenden wir könnten es am BR "vorbei machen", dieser könnte nachträglich einen Anhang zur BV Arbeitszeit machen. Nun arbeiten wir bereits in der Nachtschicht und der restliche BR geht grad an die Decke. Man unterstellt das wir dazu überredet/unter Druck gesetzt wurden. Was aber definitiv nicht der Fall ist. Wir versuchen gerade Arbeitsplätze zu retten. Nicht zuletzt auch unsere eigenen. Das ist motivierend genug. Die Frage ist: Was kann jetzt passieren? Gibt es irgendeine Lücke die man nutzen kann? ZB. das der AG Nachtschicht gewähren kann wenn der AN darum bittet? Unser BR arbeitet nicht immer in unserem Interesse und ich möchte uns gern auf alle Eventualitäten vorbereitet wissen.

Danke für jede hilfreiche Antwort

1.294018

Community-Antworten (18)

C
celestro

04.08.2021 um 01:57 Uhr

"ZB. das der AG Nachtschicht gewähren kann wenn der AN darum bittet?"

Nein!

"Gibt es irgendeine Lücke die man nutzen kann?"

Höchstens dem BR Feuer unterm Hintern machen. Wenn die Entscheidung so dringend ist, muss er eine Sondersitzung einberufen und über die Sache abstimmen.

C
Cündi

04.08.2021 um 02:33 Uhr

Danke für die Antwort. Ich habe erwartet das es keine nutzbare Lücke gibt es aber dennoch gehofft. Welche Mittel kann ich als AN nutzen um dem BR Feuer zu machen? Ich habe den BR wie gesagt vor Beginn der Nachtschicht darüber unterrichtet und um eine befristete BV oder vergleichbares gebeten. Dies wurde mir vom BRV geraten.

B
BRHamburg

04.08.2021 um 05:47 Uhr

Ein anderer möglicher Weg wäre beim ArbG die Zustimmung ersetzen zu lassen.

K
Kjarrigan

04.08.2021 um 10:27 Uhr

Auch die FREIWILLIGE Bereitschaft der MA zur Nachtschicht ersetzt nicht die MBR des BR. (Manche MA muss man auch vor sich selbst schützen) Die nehmen jede Schicht mit , weil sie das Geld benötigen

Wenn Eurer AG nicht in der Lage ist mit dem BR die Sache zu besprechen und dem BR die Lage zu erklären ist das ein "Armutszeugnis" Die Beweggründe für den BR können vielfältig sein - Druck auf den AG ausüben, Schichtzuschläge / Nachtzuschläge, eine BV dazu verhandeln etc etc.

WAs kann passieren: Der BR kann den AG vor dem ArbG verklagen (strafbewehrte Unterlassung mit Ordnungsgeld im Wiederholungsfalle), eine Einstweilige Verfügung veranlassen, ...

I
IlkaB

04.08.2021 um 10:52 Uhr

Wenn der BR (offiziell) informiert ist, gibt es eine siebentägige Frist, innerhalb welcher der BR darüber tagen muss. Wie ist die Aussage "der BR wurde informiert" also zu verstehen? Gespräch unter Kollegen auf dem Flur? Oder Antrag der GF? Unter Umständen hat der BR schon durch sein Nicht-tätigwerden zugestimmt, da die Frist möglicherweise verstrichen ist. Zu wenig Details...

K
kratzbürste

04.08.2021 um 11:17 Uhr

Woher nimmst du die Frist? Ich denke, es dauert so lange wie es dauert. Das planerische Unvermögen des Arbeitgebers rechtfertigt keine Notsituation.

Ich denke auch - hier muss der BR Flagge zeigen.

K
Kjarrigan

04.08.2021 um 11:31 Uhr

Für die MBR nach § 87 BetrVG gibt es weder eine Frist noch eine "automatische" Zustimmungsersetzung.

R
RudiRadeberger

04.08.2021 um 11:32 Uhr

Ich würde dem BR recht deutlich nahelegen, dass zeitnah eine Sitzung zu diesem Thema stattfinden sollte. Ihr dürft ihn gern an BetrVG §80 Abs.1 Punkt 8 erinnern. Der wird gern mal vergessen. Nicht erfüllte Aufträge sind unter Umständen durchaus existenzbedrohend - wobei wir das hier natürlich nicht abschließend beurteilen können. Wenn dem jedoch so ist, gibt es ggf. in naher Zukunft keine Belegschaft mehr, die es zu vertreten gilt.

Im zweiten Schritt muss der AG seine personellen Kapazitäten der Auftragslage anpassen. Auch da hat der BR Möglichkeiten.

C
Catweazle

04.08.2021 um 11:59 Uhr

Um deine Frage zu beantworten. Du kannst die Nachtschicht machen ohne irgendwelche Konsequenzen befürchten zu müssen.

I
IlkaB

04.08.2021 um 12:37 Uhr

"Für die MBR nach § 87 BetrVG gibt es weder eine Frist noch eine "automatische" Zustimmungsersetzung"

Bei uns wird üblicherweise in einer Schicht gearbeitet. Zu Beginn der Corona-Pandemie wurde und aktuell, da der Laden "brummt", wird im Montagebereich wochen- bis monatsweise versetzt gearbeitet, d.h. für eine bestimmte Zeit in zwei Schichten, die sich wegen Corona nicht begegnen. Das wird unter Nennung der Namen für Früh- und Spätschichten und der zugehörigen Projekte dem BR zur Zustimmung vorgelegt. Ohne Zustimmung des BR findet hier kein versetztes Arbeiten statt, auch nicht tageweise.

Laut Bund-Verlag muss das auch so sein:

"Kann der Betriebsrat immer bei Arbeitszeit mitbestimmen? Nein. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats erstreckt sich nicht auf die Dauer der vom Arbeitnehmer zu erbringenden Arbeitszeit. Die ist im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt. Ein Recht auf Mitbestimmung hat der Betriebsrat aber bei fast allen Fragen, die das Verteilen der Arbeitszeit auf die Wochentage, Beginn und Ende der Arbeitszeit, Pausen, Wochenend- und Nachtarbeit betreffen (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG)."

Ich bin verwirrt. Der BR hat das Recht auf Mitbestimmung. Der Antrag wird ihm vorgelegt und der BR hat bis St. Nimmerlein Zeit für seine Entscheidung? Ich will deinen Satz nicht bezweifeln, aber ich verstehe ihn nicht.

K
Kjarrigan

04.08.2021 um 12:52 Uhr

Die Wochenarbeitszeit eines AN ist im TV oder AV geregelt. Da hat der BR kein MBR (Satz 1 des von dir zitierten Bund Verlages)

DAs MBR des BR besteht aber gem. § 87 (1) Nr. 2 Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage; und § 87 (1) Nr. 3 vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit; daraus ergibt sich das MBR des BR bei Dienstplänen.

Lt Sachverhalt Schilderung reicht die derzeitige Tageschicht nicht mehr aus um die Auftragsflut abzuarbeiten und die MA möchten freiwillig Nachtschichten (zusätzlich) machen. Und das tangiert eben das MBR des BR.

Und im BetrVG sind nur bei wenigen § Fristen explizit genannt. Sind keine Fristen genannt gibt es keine. Dauert dem AG oder dem BR irgendwelche Verhandlungen zu lange kann er ja die Verhandlungen für gescheitert erklären und die Einigungsstelle anrufen ($ 87 (2) BetrVG

G
ganther

04.08.2021 um 16:44 Uhr

"Kann der Betriebsrat immer bei Arbeitszeit mitbestimmen? Nein. Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats erstreckt sich nicht auf die Dauer der vom Arbeitnehmer zu erbringenden Arbeitszeit. Die ist im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag geregelt. Ein Recht auf Mitbestimmung hat der Betriebsrat aber bei fast allen Fragen, die das Verteilen der Arbeitszeit auf die Wochentage, Beginn und Ende der Arbeitszeit, Pausen, Wochenend- und Nachtarbeit betreffen (§ 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG)." eigentlich einfach zu verstehen: der BR hat kein MBR ob der MA einen Vertrag von 38, 40 oder 42 Stunden hat. Da kommt es auf seinen Arbeitsvertrag an oder den TV. Da kannst Du auch nichts durch eine BV regeln. Aber wie diese Stunden auf die Wochen oder einen längeren Zeit verteilt wird, oder ob es Arbeitszeitkonten gibt etc. ist in der Mitbestimmung. Genauso Mehrzeiten Kurzarbeit...

C
Cündi

04.08.2021 um 21:36 Uhr

Danke für die zahlreichen Antworten!

Ich habe den BR per Email darüber informiert Wer, warum, in welchem Bereich und wie lange wir in Nachtschicht arbeiten wollen. Ich habe auch um eine Zeitnahe Reaktion des BR gebeten. Der BRV sagte mir ich solle das machen. Allein schon um klar zu machen das diese Idee von uns AN kommt und absolut freiwillig ist. Dieses Gespräch fand inoffiziell statt. Der BRV ist vollkommen auf unserer Seite und sieht auch die Notwendigkeit. Er meinte auch wir sollen es am BR "" vorbei machen" aber halt unbedingt diese Email schreiben. Mein AG hat den BR natürlich auch darauf angesprochen. In welcher Form weiss ich nicht. Die Antwort des BR war, dass sie zur nächsten geplanten Tagung in 3 Wochen darüber sitzen werden. Bis dahin läuft die uns gesetzte Frist zur Einhaltung der Liefertermine aber schon aus. Zumal wir aus persönlichen Gründen JETZT gerade nachtschicht machen können. In ein paar Wochen sieht es anders aus (schulstart, Urlaub etc) und es wären nicht mehr genug Leute die Nachtschicht machen KÖNNEN.

Ja die Lage ist sehr ernst. Wir arbeiten seit kurzer Zeit schon in zwei Schichten und stellen auch aktuell neue Leute ein. Allerdings reicht es nicht aus bzw geht nicht schnell genug. Ich selbst verliere Ende des Jahres meinen JOB wenn wir das nicht packen da ich eine der letzten bin die eingestellt wurde (ein Jahres Vertrag...) Wir sind ein amerikanisches Unternehmen. Da wird bekanntlich nicht lang gefackelt.

Uns ist es unerklärlich das sich der BR so dermassen quer stellt. Wir versuchen gerade alles um unsere Jobs und den Standort zu retten. Wir bringen alle schon Opfer. Überstunden, Samstagsarbeit... Die Nachtschicht ist momentan am effektivsten und bringt für uns den geringeren Aufwand.

C
Cündi

04.08.2021 um 21:49 Uhr

Es geht hier nicht darum das man uns vor uns selber schützen muss. Wir machen das auch nicht fürs Geld. Es geht einzig und allein darum unsere Jobs zu sichern. Natürlich bekommen wir die Zuschläge. Und ein Bonus wurde uns auch zugesichert. Das ist auch ganz toll. Aber wie gesagt nicht ausschlaggebend.

C
celestro

05.08.2021 um 00:19 Uhr

Wenn das derart wichtig ist, muss mMn der BR wie gesagt eine Sondersitzung machen. Tut er es nicht, kann man mal laut über §23 BetrVG nachdenken.

P.S. ein solches Verfahren würde natürlich viel zu lange dauern ... es geht mehr um die Drohung gegen den BR, wenn er seinen Aufgaben nicht nachkommt.

E
enigmathika

05.08.2021 um 12:27 Uhr

"Wir machen das auch nicht fürs Geld. Es geht einzig und allein darum unsere Jobs zu sichern." Verstehe ich das richtig, Ihr würdet auch umsonst arbeiten, wenn dadurch Eure Jobs gesichert werden? Da freut sich der Arbeitgeber aber sicher, dass er so loyale Angestellte hat.

Aber abgesehen davon verhält sich Euer Betriebsrat wirklich sehr seltsam. Es wird empfohlen, einmal pro Woche eine Sitzung abzuhalten. Alle vier Wochen ist schon etwas knapp. Wenn der Betriebsratsvorsitzemde vollkommen auf Eurer Seite ist, kann er doch umgehend eine Sitzung einberufen. Denn ER entscheidet, wann die nächste Sitzung stattfindet. Hat er Euch vielleicht erklärt, warum der BR sich "querstellt"?

Nichtsdestotrotz könnt Ihr natürlich mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass Ihr zu anderen Zeiten arbeiten möchtet. Der BR kann Euch Angestellten deswegen nicht "belangen", den Arbeitgeber hingegen schon. Und wenn der Arbeitgeber Euch sagt, dass ohne diese zusätzlichen Schichten der Standort geschlossen werden muss, kann man kaum davon reden, dass Ihr Euch "freiwillig und ohne Druck"dafür entschieden habt.

Ich könnte mir vorstellen, dass da sehr viel im Hintergrund abläuft, von dem die Mitarbeiter nicht alles mitbekommen. Bei "amerikanisches Unternehmen" wird man hellhörig. Ich habe z.B. mal von einem AG gehört, der eine Absprache mit dem BR über die Anzahl der Sitzungen getroffen hat. Im Gegenzug wollte er dann dem BR die Arbeit NICHT so schwer wie möglich machen. Wenn es so etwas bei Euch auch gibt, könnte ich verstehen, dass der BR dann auch bei Dringlichkeit keine ad-hoc-Sitzungen abhält. (Verstehen, nicht gutheißen!)

"Wir sind ein amerikanisches Unternehmen. Da wird bekanntlich nicht lang gefackelt." Auch ein amerikanisches Unternehmen muss sich hier in D an die deutschen Gesetze halten.

Wenn ich das richtig verstehe, hast Du einen befristeten Vertrag. Wenn der AG feststellt, dass er durch diese zusätzlichen Schichten mit weniger Personal auskommt, hast Du Dir am Ende ins eigene Fleisch geschnitten.

G
ganther

05.08.2021 um 17:26 Uhr

@cündi ich frage mich welchen Kopf du dir machst. Der AG will Mehrzeiten machen, da gibt ein Mitbestimmungsrecht des BR. Das ist erst einmal so. Und da ist es egal, ob der AG Ami, Franzose oder Chinese ist. Der BR muss für sich entscheiden, wie er damit umgeht und dann ist es eine Sache die Dich persönlich nur insoweit betrifft, dass eine verpflichtende Anordnung von Mehrzeiten ohne Zustimmung des BR dem AN die Möglichkeit eröffnet, dieser Anweisung nicht Folge zu leisten. Aber Du willst ja eh freiwillig die Mehrzeiten wohl machen. Also ist doch für dich erst einmal alles in Butter. Und wenn der BR sich nun mit dem AG streiten will, dann kann er das tun oder er lässt es. Das muss der BR wissen und für sich entscheiden. Und wenn dir die Entscheidung des BR nicht passt (obwohl mir noch nicht ganz klar ist, was du von ihm genau erwartest) dann kannst Du deinen Unmut kund tun oder dich bei der nächsten Wahl selber wählen lassen

R
rsddbr

05.08.2021 um 18:55 Uhr

"Ja die Lage ist sehr ernst. Wir arbeiten seit kurzer Zeit schon in zwei Schichten und stellen auch aktuell neue Leute ein." Wie funktioniert das denn mit der Einstellung, wenn euer BR nur alle 4 Wochen eine Sitzung hat? Macht das der AG dann ohne den BR anzuhöhren oder lässt der BR einfach die Frist verstreichen? Auf der anderen Seite kann ich mir vorstellen, dass es eben nicht allso so rosig ist, wie beschrieben. Als BR in einem amerikanischen Unternehmen kann es schon anstrengend sein. Möglicherweise werden hier Kämpfe ausgefochten, von denen ihr in der Belegschaft noch nichts wisst.

Ihre Antwort