Hallo zusammen,
ich habe zu meinem Problem schon gesucht und gesucht aber leider nicht die Antwort bzw. gesetz gefunden.
Wir haben eine Mitarbeiterin, die am dem 1.10. nur noch 50 % arbeiten möchte. Dies hat der Chef auch "genehmigt". Nun wurde ihr von dem Personalbüro mitgeteilt, dass die bis dahin ihre Gleitzeitstunden nehmen soll. Wenn sie sie bis dahin nicht nimmt, dann würden diese halbiert, da sie ja auch nur noch 50% arbeiten würde und sonst doppelte Freizeit hätte. Ist dies rechtens?
Des weiteren wurde Sie darauf hin gewiesen, dass sie ihr Vollzeit-Urlaub nehmen muss. D.h. den Anspruch den sie aus der Vollzeittätigkeit hat soll sie nehmen. Auch hier bin ich überfragt.
Ich war schon froh, dass der Teilzeitantrag durch gegangen ist. An solche Probleme habe ich garnicht gedacht.

Könntet ihr mir weiter helfen? VIELEN DANK!