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Minusstunden trotz Krankschreibung

M
MarcelVintz
Jul 2021 bearbeitet

Hallo lieber Betriebsrat. Ich mache in einem Betrieb eine Ausbildung in dem ich für 6 Tage 6 Stunden täglich eingeplant bin von den 6 Tagen habe ich aber immer einen Freien Tag in der Woche. Den habe ich aber nur weil ich statt den 6 Stunden 8 oder mehr Stunden täglich Arbeite. Wenn ich jetzt beispielsweise einen Tag krank bin mache ich automatisch Minusstunden da ich ja nur 6 Stunden eingeplant bin und trotz dem ein Freien Tag hab. Ich muss mich also die ganze Woche Krank schreiben lassen um keine Minusstunden zu machen.

Was mir nicht ganz klar wird ist das ich rein Rechtlich keine Minusstunden machen kann bzw. darf. Außerdem kommt mir die ganze Planung nicht ganz okey vor. Ich würde nun gerne eure Meinung dazu wissen.

Lg

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Community-Antworten (5)

NB
nicht brauchen

30.07.2021 um 11:05 Uhr

Hallo, es ist so, dass du jeden Tag 6 Stunden arbeiten musst. Wenn du am Montag dann 8h arbeitest dann wird dein Zeitkonto +2h haben. Wenn du am Dienstag dann Urlaub machst dann ändert sich dein Zeitkonto nicht ±0h. Am Mittwoch krank ±0. Am Donnerstag normal frei aber krank ±0. Am Freitag Feiertag ±0h. Am Samstag arbeiten 8h +2h. Wenn du aber frei hast dann solltest du auch eine Krankschreibung einreichen, da du ja normal arbeiten müsstest aber diese Stunden schon eingearbeitet hast. Die können sie dir aber für einen Krankheitstag nicht wegnehmen. Bei Urlaub oder Krankheit ist immer die Regelarbeitszeit zu nehmen. Achtung dein Urlaub musst du auch an 6 Tagen nehmen. Hier gilt die Regelung mind. 24Tage (bei 6 Tage woche die du ja hast).

Diese Regelung ist optimal für alle die regelmäßig Stunden aufbauen oder weniger Tage (bis zu 1 frei wählbar hier ist das Feiertagsproblem damit auch gelöst). Funktioniert rein rechnerisch sogar mit einer 13Tage Woche. Feiertagsproblem hat man da auch nicht. AG sagt am Feiertag kannst du ja nicht arbeiten also am Dienstag nach dem Feiertag und AN sagt ich arbeite in der Osterwoche am Montag (oh Feiertag super ich habe frei). Hier auch nochmal bisschen erklärt: https://www.betriebsrat.de/forum/thread/31923-berechnung-der-urlaubstage-bei-einer-4-tage-woche/?postID=209182#post209182

S
seehas

30.07.2021 um 12:45 Uhr

Das stimmt so nicht ganz. Wenn ein Mitarbeiter krank ist muss er so gestellt werden als ob er an diesem Tag gearbeitet hätte. Wenn er an einem Tag an dem er krank ist 8 Stunden gearbeitet hätte, dann müssen auch 8 Stunden angerechnet werden (in dem Fall um den es hier geht also + 2 Stunden). Wenn er an diesem Tag 0 Stunden gearbeitet hätte (freier Tag), dann werden auch 0 Stunden angerechnet (in diesem Fall also unterm Strich - 6 Stunden). Anders verhält es sich beim Urlaub. Für einen Urlaubstag wird immer die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit gerechnet. Wenn der Kollege aus dem Beispiel an einem Tag den er gearbeitet hätte Urlaub hat, dann werden nur 6 Stunden angerechnet (±0) .

NB
nicht brauchen

30.07.2021 um 13:36 Uhr

Hmm seehas... Auch wenn das immer alle behaupten so ist das nicht unbedingt haltbar.

Das System, dass oben erwähnt ist ist fairer (für beide Seiten).

Was ist z.B. mit einem Feiertag +2h? oder±0?

Z.B. Feiertag in Verbindung mit wechselnden freien Tagen:

Ich bin jetzt ein böser Arbeitgeber und sage in der Woche vor Ostern hast du deinen freien Tag am Freitag und nach Ostern am Montag. Als AN bin ich dann ....

Ich arbeite nur 1 Tag die Woche (wechselnd). Jetzt bin ich ein unverschämter AN und sage ich hätte ja am Karfreitag und am Ostermontag gearbeitet aber es war ja Feiertag.

Bei dem von mir genannten System ist es klar. Jeder Tag wird als 6h gezählt ± die Stunden die tatsächlich gearbeitet sind. Also bei frei -6h die man nicht arbeitet. Bei Frei krank krankenschein rein und 6h±0. Bei Feiertag 6h±0h usw. Funktioniert übrigens auch bei xh/Woche und völlig unterschiedlichen Arbeitzeiten.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer arbeitet immer am Montag 1h Dienstag 8h. Mittwoch 3h Donnerstag 1h Freitag 9h. Dann nehme ich Urlaub am Montag????? wegen 1h?

Einfach vom Durchschnitt ausgehen und ±h.

W
wdliss

30.07.2021 um 13:59 Uhr

@nicht brauchen: erstmal regelt sich das ganze nach der Gesetzeslage und nicht danach, was du für fairer hälst.

zum zweiten schreibst du: "Z.B. Feiertag in Verbindung mit wechselnden freien Tagen:

Ich bin jetzt ein böser Arbeitgeber und sage in der Woche vor Ostern hast du deinen freien Tag am Freitag und nach Ostern am Montag. Als AN bin ich dann ...."

Mir scheint es jetzt aber eher so als würde ich den AG dazu bringen genau so zu handeln wir du es beschreibst, da er ja so "Bei Feiertag 6h±0h" abrechnen kann statt die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit!?

Edit: bei deinem letzten Beispiel würde ich persönlich als AN natürlich lieber immer am Freitag Urlaub nehmen!

C
celestro

30.07.2021 um 14:26 Uhr

Die Frage ist, woher die Regelung überhaupt kommt. Wenn der Plan vorsieht, das 6 Stunden täglich zu arbeiten sind, dann bekommt man im Normalfall eben auch nur 6 Stunden "erstattet", wenn man 1 Tag krank ist.

Jetzt wird durch irgendetwas diese Regelung durchbrochen ... weil der AG das so will, oder der AN das durch bestimmte Regelungen so "machen darf"? Das ist unbekannt, könnte aber durchaus eine Rolle spielen .... WENN DER TE EIN NORMALER AN WÄRE.

ABER:

"In Unternehmen mit einem Arbeitszeitkonto müssen Arbeitnehmer die Minusstunden nacharbeiten. Aber: Als Auszubildender bist du noch kein normaler Arbeitnehmer. Du bist im Betrieb, um in dem entsprechenden Beruf ausgebildet zu werden.

Wenn dich dein Ausbilder einmal früher nach Hause schickt, zählt dies als bezahlte Freistellung. Manche Ausbildungsbetriebe behaupten, dass es keine Überstunden gibt, weil diese mit Minusstunden verrechnet werden. Das ist aber nicht rechtens: Es dürfen dir keine Minusstunden aufgeschrieben oder angerechnet werden!

https://www.aubi-plus.de/ausbildung/arbeitszeiten/ueberstunden/"

von daher sind sämtliche anderen Überlegungen mAn zweitrangig.

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