Erstellt am 12.07.2010 um 21:17 Uhr von Kölner
@Lautsprecher
Sind das denn die KAPOVAZ-AV?
Erstellt am 12.07.2010 um 21:31 Uhr von Lotte
Lautsprecher,
genehmigt = BR hat mitbestimmt?
Wie sieht das denn bei Dienstplanänderungen im allgemeinen aus, bestimmt Ihr da mit? Würde mich an Eurer Stelle mal mit § 87 (1) Nr. 2 und 3 BetrVG beschäftigen.
Kölner,
selbst bei Kapovaz kommt der AG ja nicht aus der MB des BR raus, oder?
Erstellt am 12.07.2010 um 21:37 Uhr von Kölner
@Lotte
Da streiten sich die Gelehrten. AV geht m.E. dann vor. Die Kontrollpflicht erstreckt sich dann auf die einhaltung des BAG-Urteils z.B. im Hinblick auf die Ankündigungszeiten...
Erstellt am 12.07.2010 um 21:43 Uhr von Lotte
Lautsprecher, Kölner,
also wenn es wirklich Kapovaz sein soll, wäre das vielleicht mal den Streit wert...
Erstellt am 13.07.2010 um 09:51 Uhr von rkoch
@Kölner
Bezüglich der Frage des Anordnungsrechts gebe ich Dir Recht, aber wie sieht es mit der Frage der Arbeitszeit aus? Ich kenne zwar Dein zitiertes Urteil nicht (wir haben auch kein KAPOVAZ) aber IMHO läßt sich die Frage der konkreten Festlegung der Arbeitszeit nicht ausschließen.
DKK sagt:
Die Mitbestimmung besteht hinsichtlich der Einführung und Ausgestaltung der kapazitätsorientierten variablen Arbeitszeit (KAPOVAZ, vgl. § 12 TzBfG, der eine Festlegung der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit im Arbeitsvertrag verlangt;
Insofern gehe ich davon aus, das eine Änderung des Dienstplans (Ausgestaltung, soweit eine BV dem AG da nicht freie Hand läßt) immer noch über den BR gehen müsste, wie Lotte sagt. In diesem Sinne dürfte die GEW Recht haben, bis auf das "gegenseitige Einverständnis", da ggf. die Einigungsstelle greift.
Kannst Du mal einen relevanten Passus aus Deinem zitierten Urteil posten?
Erstellt am 13.07.2010 um 12:53 Uhr von Angie
Hallo Lautsprecher,
§ 12 TzBfG bezieht sich auf Teilzeitarbeitsverträge mit Abrufvereinbarung.
Es kommt also auf die Definition im Arbeitsvertrag an.
LG
Angie
Erstellt am 13.07.2010 um 17:41 Uhr von Lautsprecher
Hallo Zusammen,
zuerstmal vielen Dank fürEure Antworten.
Wir sind ein privates Altersheim ohne Tarifbindung.
Normalerweise bei Dienstplanänderung nur im gegenseitigen Einverständnis.
Unsere Ansicht ist ganz klar: Dienstplan ist genehmigt.
Unsere Arbeitsverträge sagen nur, dienst nach Dienstplan.
Danke Lautsprecher