Guten Abend zusammen,

Wir arbeiten im Altenheim nach einem genehmigten Monatsarbeitsplan, in dem auch die Teilzeitkräfte verplant sind.
Unser AG sagt jetzt: er kann die TZ-Kräfte mit einer Mitteilungsspanne von 4 Tagen TzBefG§12 zusätzliche Dienste anordnen, wenn sie gebraucht werden.
Verdi sagt. Dienstplan ist festgeschrieben nur Änderung im gegenseitigen Einvernehmen-
Chef sagt anders. jetzt wissen wir nicht was nun gilt ?!
Kann uns jemand helfen? Bitte mit §§ oder Urteile, sonst kommen wir nicht dagegen an.
Danke Bayer