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1,10€ Kräfte(Gemeinnützige SGBII) - dürfen an der Betreibsratswahl teilnehmen Ja oder Nein

N
nadine
Nov 2016 bearbeitet

Unsere Geschäftsführung sagt das unsere 1,10€ Kräfte(Gemeinnützige SGBII) nicht an der Betreibsratswahl teilnehmen dürfen. Wir sind aber der Meinung das die 1,10 €Kräfte doch daran teilnehmen dürfen, da sie ja ein halbes Jahr bei uns tätig sind.Die 1,10€ Kräfte haben eine Eingliederungsvereinbarung mit dem Arbeitsamt abgeschlossen, dass Sie bei uns für ein halbes Jahr eingegliedert werden um wieder besser in den Arbeitsmarkt zurück zufinden. Wer hat nun recht? Hoffe Ihr könnt mir hier weiter helfen, da uns die Zeit ja solangsam wegläuft!!!!!!!!!!!!!

3.041010

Community-Antworten (10)

P
packer

15.02.2006 um 16:42 Uhr

moin nadine,

schau dir mal die site mit einem kommentar der arbeitnehmerkammer bremen an:

http://web286.hawk.city-map.de/Daten/Manusksipt.Schaff.doc

dort wird genau differenziert, wann der begriff arbeitnehmer anzuwenden ist. nich ganz einfach, aber im endeffekt doch ganz gut zu verstehen. solltet ihr, im gegensatz zum arbeitgeber zu dem urteil gekommen sein, daß sie auf die wählerliste gehören, so müßt ihr sie auch mit hinein nehmen. der AG hat nun eine frist zum wiederspruch, zwei wochen beim normalen und drei tage beim vereinfachten wahlverfahren. dann seht ihr weiter... ich hab grade keine zeit, die ganzen möglichkeiten, die folgen könnten, noch aufzuzä#hlen. ich hoffe das reicht erstmal...

gruß, packer

FB
Frank B.

15.02.2006 um 16:47 Uhr

Da hat wohl eure Geschäftsleitung noch nicht in den "FITTING" 22. Auflage reingeschaut. Schon garnicht in die Kommentierung zum §7 BetrVG. Da steht unter Randnummer 7 nämlich, das grundsätzlich wahlberechtigte ArbN. sind, deren Arbeitsverhältnisse Besonderheiten aufweisen, wie bei ABM oder Strukturanpassungsmaßnahmen und so weiter.

P
packer

15.02.2006 um 16:54 Uhr

@ frank,

hast du dir die bewertung in meinem link mal angeschaut? so einfach ist das leider nicht... der fitting hat auch nich immer die universelle wahrheit gefressen...

gruß, packer

F
Fayence

15.02.2006 um 17:21 Uhr

1Euro "Jobber" sind gemäß der aktuellen Rechtsprechung keine Arbeitnehmer des Betriebes und bei der BR-Wahl nicht als solche zu berücksichtigen.

Frage wurde u.a. in diesem Thread sehr gut beantwortet.

http://br-forum.waf-server.de/index.php?cmd=ArticleShow&page_answer=0&frage_nr=2277&nav=search&keyword=1%20euro

K
Kölner

15.02.2006 um 17:25 Uhr

Selbige AN können das aktive Wahlrecht haben. Quelle: NZA

Dementsprechend müsste ich meine Aussage etwas revidieren.

F
Fayence

15.02.2006 um 17:33 Uhr

Solange sich die Revision nur auf diese Aussage bezieht, kann ich damit sehr gut leben.

K
Kölner

15.02.2006 um 17:34 Uhr

Alles andere persönlich!

P
packer

16.02.2006 um 11:20 Uhr

moin fay,

hast du dir wenigstens mal den link von mir durchgelesen?

gruß, packer

N
nadine

16.02.2006 um 12:25 Uhr

Hallo!

Sage recht herzlichen Dank für eure Hilfe.

Mit freundlichen Grüßen Nadine

F
Fayence

16.02.2006 um 14:32 Uhr

Hallo packer, habe Deinen Link schon mal "überflogen" und mir dann aber abgespeichert. Sieht sehr informativ aus und ich verspreche, mich einmal durch die Seiten zu kämpfen. Aber nicht mehr heute.

Gruß in den Norden (von wegen moin) Fayence

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