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Überstunden nicht frei verfügbar

K
klopfer
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, bei uns im Betrieb soll wegen der Guten Auftragslage mehr gearbeitet werden. Allerdings sollen Die Überstunden auf ein JAZ Konto gehen ( bis Jahresende wären es 88 Stunde). Über diese Stunden darf ich aber nicht frei verfügen, der Arbeitgeber möchte mir die Stunden bei evtl. Stillständen aufzwingen. Inwiefern ist dies zulässig, denn bisher konnten wir frei über unsere Mehrarbeit verfügen und wir konnten uns aussuchen ob wir uns die Mehrarbeit bezahlen lassen, was nun auch nicht mehr möglich ist.

Vielen dank im vorraus

98205

Community-Antworten (5)

M
Mainpower

08.07.2010 um 23:19 Uhr

Hallo, ich hoffe Ihr habt einen Betriebsrat. Überstunden sind genemigungspflichtig. Unter diesen voraussetzungen einfach den Überstundenantrag ablehnen. Ihr könnt ihm ja signalisieren dass unter anderen Bedingungen über Überstunden nachgedacht werden könnte.

R
Rübennase

09.07.2010 um 00:27 Uhr

Genau richtig was mainpower sagt. Dann eine vernünftige Betriebsvereinbahrung mit allen, GESCHICKT AUSGEHANDELTEN Bedingungen/Einzelheiten (Zeitspanne, Vergütung, Ausgleich etc.).

R
rkoch

09.07.2010 um 11:11 Uhr

Vorsicht!

Der BR hat bei einer VERÄNDERUNG der regelmäßigen Arbeitszeit (aka. Überstunden oder Kurzarbeit) mitzubestimmen, ja. Das WIRD der BR aber i.d.R. in Form einer BV machen. Hat er in dieser BV diesen Fall ABSCHLIESSEND und ohne explizite Festlegung eines individuellen MBR geregelt, entfällt die individuelle Mitbestimmung. Er kann seine Mitbestimmung nur noch dahingehend ausüben, das diese BV GEÄNDERT wird.

Die Einführung eines JAZ-Kontos setzt i.d.R. eine BV voraus. Ob der BR also bei den einzelnen Fällen der Anwendung dieser BV noch ein MBR hat, ergibt sich aus deren Inhalt.

NB: klopfer hat nichts von BR oder BV oder Mitbestimmung gesagt... gibt es überhaupt solche, oder hat der AG diese JAZ-Regelung selbst eingeführt? Falls ja, Individualrecht, dann ändert sich alles.

K
klopfer

09.07.2010 um 17:40 Uhr

Das traurige ist ja , das der BR diesem zustimmt. Deswegen wollte ich nur wissen ob das rechtens ist. Die BV soll dann dementsprechend geändert werden.

D
DonJohnson

09.07.2010 um 19:33 Uhr

@klopfer Wenn der BR sich über den Tisch ziehen läßt, dann ist das auch dann rechtens. Die Formulierung dieser BV wäre interessant...

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