Erstellt am 27.12.2008 um 19:05 Uhr von Rosemariele
dieses hilft vielleicht weiter.
400 Euro Job - Anspruch auf betriebliche Sonderzahlungen
Auch ein in einem Mini-Job beschäftigter Arbeitnehmer hat anteilig Anspruch auf sämtliche betriebliche Sonderzahlungen, etwa Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld
Wenn durch die Sonderzahlungen die monatliche Verdienstgrenze von 400 Euro überschritten wird, dann werden allerdings für die gesamte Beschäftigungszeit die Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer fällig. Der Mini-Jobber sollte also sorgfältig rechnen, ob es sich lohnt, die Sonderzahlung anzunehmern.
http://www.sozialhilfe24.de/arbeitsrecht/arbeitsvertrag/400-euro-mini-job.html
Geringfügig Beschäftigte
http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt/Nachgefragt/a_l/geringfuegig_beschaeftigte.php
Vorsicht bei Sonderzahlungen: Wenn Minijobber auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhalten, könnte die 400-Euro-Grenze überschritten werden. Die Beschäftigung wird dann versicherungs- und beitragspflichtig. Um das zu vermeiden, können Arbeitszeit und Entgelt entsprechend verringert werden, so dass sich ein Jahresarbeitsentgelt von höchstens 4800 Euro (z.B. 12 x 350 Euro plus 450 Euro Weihnachtsgeld plus 150 Euro Urlaubsgeld) ergibt.
http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/frameset.htm?http://www.internetratgeber-recht.de/Arbeitsrecht/GerinfuegigeBeschaef/gba.htm
Erstellt am 27.12.2008 um 23:55 Uhr von Karla
§ 4 Tzbg - Verbot der Diskriminierung
Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer, es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen.
Einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer ist Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistung mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht.
http://www.bmas.de/coremedia/generator/16194/filter=Dateityp:Text,Rubrik:Publikationen/ergebnisse.html?Seite=5
Da findest Du Broschüren zu diesem Thema, die Du kostenlos anfordern kannst.
- Geringfügige Beschäftigung und Beschäftigung in der Gleitzone
- Teilzeit alles was recht ist.
Die Auszahlungsmöglichkeiten werden hier auch angesprochen.
Erstellt am 28.12.2008 um 14:07 Uhr von Laffo
an at..
schaut auch mal in den § 87 Abs. 1 Zif. 11 BetrVG...
Erstellt am 28.12.2008 um 15:54 Uhr von atd
Hallo zusammen!
Vielen Dank für Eure Hilfe. Meine grundsätzliche Frage besteht darin, ob der AG dazu verpflichtet ist, ALLEN diese Prämie zu zahlen. Das der 400-Euro-Jobber dann den Nachteil der nachträglichen Versteuerung hätte ist schon klar.
@Karla:
In §4 TzBfG steht u.a.: "...es sei denn, dass sachliche Gründe eine unterschiedliche Behandlung rechtfertigen." Kann man eine nachträgliche Versteuerung darunter verstehen ???
Vielen Dank !!!
Erstellt am 28.12.2008 um 18:24 Uhr von Bärbel1
@at
.....der 400-Euro-Jobber dann den Nachteil der nachträglichen Versteuerung hätte ist schon klar...
das ist doch hier aber der sehr entscheidende Sachverhalt, den der BR unbedingt beschten sollte. Denn wenn er hier sich für die Einhaltung/ Beachtung der Gesetze stark macht, könnte er sich eine Menge Unverständnis bei den Betroffenen einhandeln.
Denn bei der Überschreitung der 400 € Grenze, wird das gesamte Gehalt für die gesamte Beschäftigungszeit (Jahreseinkommen) die Sozialversicherungs- und Lohnsteuerpflichtig zu den Regelsätzen fällig. Dann haben die Betroffenen letztlich sehr deutlich weniger als die Prämie ausmacht.