Guten Tag,

ich hätte gerne Antworten zu folgenden Fragen.

- Éin Unternehmen unter 50 Personen (wahlberechtigte zur BRW), entscheidet sich eine zweite Schicht einzuführen. Daraus ergibt sich klar ein Anstieg der Mitarbeiterzahl.
In diesem Falle über 50 Personen wahlberechtigte. Bleibt die Zahl der Betriebsratsmitglieder nun bei dreien, oder dürfen die Freigestellten nun als "Nachrücker" fungieren?

- Die Geschäftsleitung sieht vor, ohne Schichtübergabe arbeiten zu lassen. Sie will sogar 15 Minuten Pause/Stillstand zwischen den beiden Schichten einführen. Frage nun, ob der Betriebsrat durch sein Mitbestimmungsrecht dort entscheidend eingreifen/handeln darf/kann.

Wenn die Möglichkeit besteht, bitte ich gleich darum einige Quellen zu nennen.

Vielen Dank vorab!!
Ingo