Einführung Schichtarbeit
Guten Tag,
ich hätte gerne Antworten zu folgenden Fragen.
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Éin Unternehmen unter 50 Personen (wahlberechtigte zur BRW), entscheidet sich eine zweite Schicht einzuführen. Daraus ergibt sich klar ein Anstieg der Mitarbeiterzahl. In diesem Falle über 50 Personen wahlberechtigte. Bleibt die Zahl der Betriebsratsmitglieder nun bei dreien, oder dürfen die Freigestellten nun als "Nachrücker" fungieren?
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Die Geschäftsleitung sieht vor, ohne Schichtübergabe arbeiten zu lassen. Sie will sogar 15 Minuten Pause/Stillstand zwischen den beiden Schichten einführen. Frage nun, ob der Betriebsrat durch sein Mitbestimmungsrecht dort entscheidend eingreifen/handeln darf/kann.
Wenn die Möglichkeit besteht, bitte ich gleich darum einige Quellen zu nennen.
Vielen Dank vorab!! Ingo
Community-Antworten (1)
08.07.2010 um 13:20 Uhr
Der Betriebsrat bleibt für die Dauer seiner Amtsperiode unverändert.
Ausnahme: §13 BetrVG (2) Außerhalb dieser Zeit ist der Betriebsrat zu wählen, wenn
- mit Ablauf von 24 Monaten, vom Tage der Wahl an gerechnet, die Zahl der regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer um die Hälfte, mindestens aber um fünfzig, gestiegen oder gesunken ist,
Wenn also am Tag exakt 24 Monate nach dem Wahltag 50% mehr Beschäftigte bzw. mindestens 50 Beschäftigte mehr als zum Zeitpunkt der Wahl beschäftigt sind, wird der BR aufgelöst und neu gewählt. Tritt der Fall nachher ein, wieder nicht.
Frage nun, ob der Betriebsrat durch sein Mitbestimmungsrecht dort entscheidend eingreifen/handeln darf/kann.
Selbstverständlich. §87 (1) Nr. 2 (selbsterklärend).
Wenn Du DAS aber nicht weißt empfehle ich ein BR1-Seminar.
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