Erstellt am 08.07.2010 um 11:54 Uhr von rkoch
Ich würde §615 BGB annehmen:
Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt.
Zur Frage des Riskos des Arbeitsausfalls:
Hierzu hat das Bundesarbeitsgericht schon mit Urteil vom 13.06.1990 - 2 AZR 635/89 - ausgeführt, dass der Arbeitgeber das Risiko der Unmöglichkeit der Arbeitsleistung zu tragen hat, jedenfalls wenn betriebliche Gründe vorliegen. Nichts anderes gilt, so das BAG, wenn Ursachen von außen einwirken, sich also für den Arbeitgeber als ein Fall “höherer Gewalt” darstellen, z.B. Naturkatastrophen (Erdbeben, Überschwemmungen, Brände usw.), Unglücksfälle sowie extreme Witterungsverhältnisse. Die Abgrenzung besteht in Fällen, in denen es lediglich dem Arbeitnehmer nicht möglich ist, etwa wegen Schneeverwehungen oder Eisglätte seinen Arbeitsplatz erreichen zu können (Wegerisiko). Legt aber eine Naturkatastrophe alle Aktivitäten lahm, z.B. an Flughäfen, liegt das Risiko des Arbeitsausfalls beim Arbeitgeber.
(http://blog.juracity.de/2010-04-17/vulkanasche-arbeitsausfall-und-freistellung.html)
Die Sache mit dem "Wegerisiko" sehe ich hier nicht gegeben, da dieses voraussetzt, das der AN EINFLUSS auf die Situation nehmen kann, in dem er eher los fährt oder einen alternativen Weg wählt. Euer Gebäude ist aber für jedermann unzugänglich.
Erstellt am 08.07.2010 um 12:20 Uhr von waschbär
@beravo,
es könnte aber auch auf die Frage hinaus laufen > unvorhersehbar und absehbar
Wie war noch das Beispiel damals auf dem BR 3 Seminar ?
Genau ! Stell dir Vor in deinem Supermarkt fällt die Kühltruhe aus, der FL fordert Personal aus dem Frei an !
Darf er das so einfach ? NEIN, es ist absehbar das so was passiert, er muss genug Personal vorhalten.
Stell dir Vor die Hütte Brennt, darf er dann den Notstand ausrufen und Personal aus dem Frei anfordern ? JA ! Weil es ist unvorhersehbar .
Du fragst ja nach dem Betriebsrisiko, leider ist dort nach meiner Meinung keine Brücke zum Bildgänger .....
Es wäre etwas agr an den Haaren solltest Du Aussagen, das er es hätte Absehen können, weil es jeder wissen müsste das noch Bomben Rum liegen.
Ich glaube nicht, warum sucht ihr nicht das Gespräch um das beste für die Belegschaft raus zu hohlen ?
Im Schlimmstenfalls muss jeder einen Urlaubstag Opfern oder Frei für Überstunden....
bitte Vergesse nicht, das auch der AG Ausfall hat )?( ... Und damit dann wohl Verluste... In solchen Situationen sind die AGs immer sehr schnell auf 120 und Blocken ab . Wenn der BR Fordert ! Bitte um Lohnfortzahlung und Stunden Ausgleich...
Dann kommt vom AG DAS Betriebsrisiko muss ich tragen ! Und auch den Produktionsausfall...
Vermeidet das ! Es führt nur zum Kampf und dann wirst Persönlich !
Ich glaube schon das Grade Kleinere Firmen, ohne Lager , schnell in Bedrängnis kommen und die Kunden fordern ja ihre Ware ODER eben Vertragsentschädigung und dann suchen sie sich neue Firmen.
Da bei sind schon Firmen zumindest in die Kurzarbeit gefallen...
Erstellt am 08.07.2010 um 12:55 Uhr von beravo
@waschbär
ich pflichte dir bei, der AG konnte ja nicht ahnen, dass man in unserer Stadt einen Blindgänger aus dem 2. Weltkrieg findet. Für mich ist die Situation sehr außergewöhnlich, da in den letzten 30 Jahren, so eine Maßnahme nicht stattgefunden hat. Eine Regelung wurde schon getroffen. Unser Ag geht davon aus, dass die Arbeit gemacht wird und gut ist. Also nix mit Urlaub oder Stunden nehmen. Finde ich persönlich gut so.
Naja und das mit dem persönlich werden - verbessert auch nicht gerade das Verhältnis zw. AG und BR. Übrigens, 6000 Menschen werden evakuiert. Ist nicht von Pappe.
Besten Dank für die Antworten