Verspätet aus dem Urlaub gekommen - ist das höhere Gewalt oder darf der Arbeitgeber die Verspätung abziehen?
Bin relativ neu im BR und soll einem Mitarbeiter Folgendes beantworten: Wenn jemand der im Urlaub war durch höhere Gewalt (Schneesturm) nicht pünktlich zurückfliegen kann und dadurch seine Arbeit erst einen halben Tag später wieder antreten kann, ist der Arbeitgeber berechtigt, diesen halben Tag "zu spät" dem Arbeitnehmer vom Urlaub oder Überstunden abzuziehen, oder hat der AN Anspruch auf Kulanz, da er ja nichts dafür konnte, dass er zu spät kam? Wo finde ich dazu Regelungen, wenn es welche gibt? Danke.
Community-Antworten (3)
03.01.2006 um 11:56 Uhr
Hallo Homeland25, der AG kann doch auch nicht dafür, dass seim MA verreist ist. Eine Reise betrifft nicht das Arbeitsverhältnis. Das ist eine Privatangelegenheit und insofern auch vom AN zu verantworten.
03.01.2006 um 12:16 Uhr
In unserem MTV ist bei höherer Gewalt max. 1 Tag zu bezahlen, was hier auch zutreffen würde. Also mal nachschauen.
Ansonsten gilt das BGB.
03.01.2006 um 13:35 Uhr
In der Tat gibt es zahlreiche Tarifverträge, die bei höhere Gewalt einen Freistellungsanspruch auslösen. Zu beachten wäre aber, das starker Schneefall im Winter keine höhere Gerwalt sondern der Normalfall sind, die der Arbeitnehmer mit einplanen muss. (Was anderes wäre der Schneesturm im Juli)
Verwandte Themen
5 Minuten verspätet die Vorschlagsliste eingereicht. Kann man noch was machen?
ÄlterWir haben am 14. März (einziger Wahltag) unsere BR-Wahl. Das Wahlausschreiben wurde im Laufe des 31. Januars ausgehängt. Die Frist zur Einreichung der Vorschlagsliste reichte bis zum 13. Februar um 17
Anhörung verspätet
ÄlterHallo zusammen, wir bekommen oft unvollständige Anhörungen (z.B. das Projekt, in dem der AN arbeitet, fehlt) oder gar verspätet. Aktuell kam eine Anhörung rein, die 5 Wochen nach der Versetzung
JAV-Wahl, verspätet eingegangener Briefwahlumschlag
ÄlterBei unser JAV-Wahl ging verspätet ein Briefwahlumschlag ein. Dieser wurde natürlich nicht gewertet und verschlossen gelassen und mit UNGÜLTIG gekennzeichnet. Die Unterlagen müssen ja nach der Wahl de
Nochmal zur Urlaubsgewährung am Stück
Älter. . . da der thread über diese Thematik begrenzt war, möchte ich hier den folgenden Auszug von Haufe office reinkopieren, weil er dazu passt und meine im anderen thread geäußerte Meinung untermauert:
Urlaub nach dem Nachtdienst
ÄlterHallo, kann mir bitte jmd weiterhelfen? Hab das von jmd bekommen, ist das korrekt so oder gibt es da irgendwo einen Harken? Bundesarbeitsgericht Das Bundesarbeitsgericht hat im Urteil vom 21.07.20