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Verspätet aus dem Urlaub gekommen - ist das höhere Gewalt oder darf der Arbeitgeber die Verspätung abziehen?

H
Homeland25
Jan 2018 bearbeitet

Bin relativ neu im BR und soll einem Mitarbeiter Folgendes beantworten: Wenn jemand der im Urlaub war durch höhere Gewalt (Schneesturm) nicht pünktlich zurückfliegen kann und dadurch seine Arbeit erst einen halben Tag später wieder antreten kann, ist der Arbeitgeber berechtigt, diesen halben Tag "zu spät" dem Arbeitnehmer vom Urlaub oder Überstunden abzuziehen, oder hat der AN Anspruch auf Kulanz, da er ja nichts dafür konnte, dass er zu spät kam? Wo finde ich dazu Regelungen, wenn es welche gibt? Danke.

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Community-Antworten (3)

P
paula

03.01.2006 um 11:56 Uhr

Hallo Homeland25, der AG kann doch auch nicht dafür, dass seim MA verreist ist. Eine Reise betrifft nicht das Arbeitsverhältnis. Das ist eine Privatangelegenheit und insofern auch vom AN zu verantworten.

FB
Frank B.

03.01.2006 um 12:16 Uhr

In unserem MTV ist bei höherer Gewalt max. 1 Tag zu bezahlen, was hier auch zutreffen würde. Also mal nachschauen.

Ansonsten gilt das BGB.

V
viktor

03.01.2006 um 13:35 Uhr

In der Tat gibt es zahlreiche Tarifverträge, die bei höhere Gewalt einen Freistellungsanspruch auslösen. Zu beachten wäre aber, das starker Schneefall im Winter keine höhere Gerwalt sondern der Normalfall sind, die der Arbeitnehmer mit einplanen muss. (Was anderes wäre der Schneesturm im Juli)

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