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Höherdotierte Arbeit

V
Valerossi
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, wir in BR haben folgendes Problem. Es gibt die möglichkeit bei uns wenn man eine Arbeit vollrichtet die eine Lohnklasse höher ist als die eigene "höherdotierte Arbeit" zu bekommen.Nun zahlt der Chef diese erst aus wenn mann 5 aufeinanderfolgende Tage diese "höherdotieret Arbeit " macht. Schafft bei uns kaum einer, weil diese Einsätze meistens auf ein bis zwei Tage begrenzt sind. Nun die Frage. Wie schaffen wir es das es das Geld ab den ersten Tag gibt? Gibt es dazu Gesetzestexte?

Vielen Dank und schöne Grüße

Vale46

72102

Community-Antworten (2)

R
rkoch

08.07.2010 um 12:21 Uhr

Oje.... Da gibt es mindestens zwei Baustellen:

Wenn der AG einem AN eine Arbeit anweist, die sich so sehr von der eigentlichen Arbeit abweicht, das dies sogar einen Lohnklassensprung rechtfertigt, dann ist das eine "Versetzung" die nach §99 BetrVG über den Tisch des BR gehen muss, selbst wenn sie nur einen Tag dauert.

Im Rahmen dieses Prozesses ist auch über die Eingruppierung mitzubestimmen.

Natürlich scheint das unpraktisch zu sein, wenn es nur immer um einen oder weniger Tage geht. Das wird auch der AG so sehen. Aber wenn er es nicht so will, soll er doch ein Angebot machen! Da kann man sich doch sicher Einigen, z.B. darauf, das die Höhergruppierung vom ersten Tag an gezahlt wird......

Wenn der AG nicht will, dann eben streng nach Gesetz -> §99.

Auf der anderen Seite muss aber auch mal geschaut werden, WIE die Eingruppierungsrichtlinien überhaupt sind. Im wesentlichen unterscheidet man zwei Systeme: Summarik und Analytik (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsbewertung)

Summarik heißt, es wird die GESAMTHEIT der Tätigkeit angeschaut. Dabei ist nicht die höchstwertigste Tätigkeit der alleinige Maßstab, aber auch nicht die Dauer einer einzelnen Tätigkeit. Den Kompromiss zu finden ist eine Kunst die keiner kann, aber trotzdem Aufgabe des BR nach §99.

Analytik hingegen zerlegt jede Tätigkeit in Teiltätigkeiten mit Punktewert. So bald und so lange ein AN eine entsprechende Tätigkeit ausführt gilt der entsprechende Punktewert und damit die entsprechende Eingruppierung. Einfache Mathematik, aber ein ewiges auf und ab und ggf. auch vom AG leicht zu steuern.

Das ganze ist ein ENTGELTGRUNDSATZ und wird zwischen AG und BR nach §87 (1) Nr. 10 BetrVG in einer BV vereinbart. So ihr das nicht getan habt: Noch ein Brecheisen um den AG zu überzeugen. Der § zieht in Eurem Fall übrigens grundsätzlich, im Zweifelsfalle ist bereits die Frage ab wann und ob überhaupt diese Höhergruppierung stattfindet Mitbestimmungspflichtig nach diesem §§.

Ich empfehle ein entsprechendes Seminar zu Entlohnungsfragen!

W
Waschbär

08.07.2010 um 12:30 Uhr

@Valerossi, Alternativ zu rKoch, weil dein Chefe ja doch etwas Schlauer zu sein Scheint.

Eine BV ... Die den Anspruch am ersten Tag Regelt oder dem Zweiten. Sollte der Ag die BV nicht wollen, könnt ihr immer noch ihn Versuchen alla rKoch vorm Kadi zu ziehen. Habt ihr Gewerkschaftsbindung ? Könnte helfen

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