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Überstunden - unterschiedliche Regelungen

K
Kayaluna
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, für einen Großteil unserer Kollegen gilt Gleitzeit, die 1:1 in Freizeit abgegolten werden kann. Für einen anderen Teil (höhere Gehaltsstufe) gilt: Plusstunden fallen am Monatsende weg, Minusstunden bleiben bestehen. Frage: Ist dies generell zulässig, unabhängig davon, ob es im Arbeitsvertrag festgehalten ist ? Zum einen handelt es sich um eine Ungleichbehandlung mit den anderen Kollegen (wo man sagen könnte, es ist ja mit dem höheren Gehalt abgegolten), zum anderen weist ja die Regelung selbst ebenfalls ein Ungleichgewicht auf... Die Frage wurde an uns als BR herangetragen. Danke im Voraus für Eure Antworten.

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Community-Antworten (2)

Z
zyklus

10.07.2010 um 13:31 Uhr

Hi,

zunächst muss geklärt werden was genau bei den Leuten mit den gekappten Plusstunden individuell im Arbeitsvertrag steht und wie viele Plusstunden denn wirklich gekappt werden. Soweit ich weiß gibt es da eine Grenze bei den Stunden die mit dem Gehalt abgegolten sind.

Natürlich kann man mit einer BV diese Praxis aushebeln, allerdings steht es dem AG frei mit einer individualrechtlichen Vereinbarung diese BV zu unterlaufen.

Kommt ein TV zum Einsatz? Wenn ja, was ist darin geregelt bzgl. Mehrarbeit.

zyklus

P
pirat

10.07.2010 um 19:35 Uhr

@ Kayaluna, ergänzend zu zyklus "All-in" Klausel findet man immer öfter in AV von leitenden Angestellten. IdR kann aber auch dort nur mit einer solchen pauschalierten Klausel, bei einem angemessenen Zuschlag, die ArbZ bis max. zur gesetzlichen Höchstarbeitszeit von 48 Wochenstunden abgegolten sein/werden. Dürfen darf er.... grundsätzlich dürfen Üstd auch pauschal durch ein entsprechend höheres Grundgehalt abgedeckt werden (LAG Schleswig-Holstein, 5.11.2002, 5 Sa 147c/02), Ausnahmen: Vergütung wäre sittenwidrig (§ 242 BGB) oder erfülle den Tatbestand des Wucherverbotes (§ 138 BGB).

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