Erstellt am 06.07.2010 um 11:13 Uhr von pitsieben
@ chwei,
die wöchentliche Arbeitszeit wird üblicherweise in einen Tarifvertrag zwischen Gewerkschaft und Arbeitgeber vereinbart.
Wenn kein TV existiert, muss der AG mit jeden Arbeitnehmer einen neuen Arbeitsvertrag abschließen oder dieses mit einer Änderungskündigung versuchen.
Erstellt am 06.07.2010 um 11:27 Uhr von rkoch
Ergänzend:
Eine Betriebsvereinbarung zu diesem Thema ist nichtig, da sie gegen §77 BetrVG verstößt, auch eine Mitbestimmung nach §87 scheidet i.d.R. wegen des Einleitungssatzes (soweit eine Regelung nicht existiert) aus, ist aber u.U. möglich wenn der AG einseitig eine entsprechende Regelung anordnen könnte (!).
Leider werden derartige BVs trotzdem abgeschlossen. Und leider nehmen die AN sowohl in diesem Falle als auch im Falle der Anordnung dieser Sache durch den AG an, das das dann so in Ordnung wäre, auch wenn es in beiden Fällen nicht so ist (siehe pitsieben zu der Arbeitsvertragsfrage). I.d.R. führt das dazu, das der Arbeitsvertrag der AN durch kongruentes Handeln die entsprechenden Anpassungen erfährt - und die Sache dadurch rechtlich erst verbindlich wird.
Einzig richtige Verhandlungsstrategie für den BR: Diese verlängerte Arbeitszeit von vorneherein als das ansehen was es tatsächlich ist: MEHRARBEIT (§87 (1) Nr. 3!). Und dann nicht pauschal sondern immer auf überschaubare Zeiträume beschränkt.
Erstellt am 06.07.2010 um 11:53 Uhr von rainerw
Mal ganz abgesehen von rkoch´s richtiger Aussage ist es auch immer problematisch mit den Arbeitstagen. In einem 2 Schichtsystem bekommt man es ja noch hin wenn von Mo- Fr. gerbeitet wir. Drei Schichten bekommt man von Mo- Fr bei 38,5 Std.auch noch hin. Bei 40 Std. müsste man den AN dann schon verpflichten auch Samstags zu kommen, wenn nicht gerade eine bezahlte Pause von Mo- Fr. eingeführt wird. Würde dies nicht passieren, dann hilft für den BR nur ne schnelle Fusssohle um vor den AN zu flüchten.
Erstellt am 06.07.2010 um 13:27 Uhr von Rübennase
Seit Euch bitte darüber im Klaren, dass dies eine Lohnkürzung wäre.
Mehrarbeit bei gleichem Lohn. Sollte ein Tarivvertrag existieren geht das sowieso nicht so einfach. Der AG würde als Tarifpartner dann den TV untergraben/aushebeln.
Neue Arbeitsverträge müssten unterschrieben werden. und so weit mir bekannt ist, sind die Unterschriften von den AN, die gewerkschaftlich organisiert sind dann gar nicht gültig, weil eben der TV zählt.
Und wenn ihr das "durchzieht", solltet Ihr, wie rkoch und rainerw schon erwähnten, eine gute Verhandlungsstrategie anwenden.
Erstellt am 06.07.2010 um 13:55 Uhr von chwei
Vielen Dank für eure Unterstützung. Leider besteht kein Tarifvertrag. Wir sind dem öffentlichen Dienst angeglichen, aber was heißt das schon. Angeglichen immer nur da, wo es dem AG am besten passt. Schichtarbeit haben wir zum Glück nicht. Wir konnten auch gleitende Arbeitszeiten vor ein paar Jahren aushandeln. Das es im Endeffekt eine Lohnkürzung bedeutet, war uns leider auch klar. Es wird jedem AN einen neuer Vertrag angeboten werden, ob da jemand wagt, nicht zu unterschreiben, bezweifle ich. Ob wir mit dem Angebot über Mehrarbeit durchkommen, wird sich zeigen. Wir werdens mal ausprobieren.
Erstellt am 06.07.2010 um 15:58 Uhr von Widder
Wenn du Bedenken hast, das alle unterschreiben, dann muß der BR mit der Fahne nach vorne marschieren und nicht unterschreiben....
Wenn ihr nicht anfangt dem AG ein wenig Gegenwind ins Gesicht zu blasen, wer soll es dann tun??
Wenn ihr die Öffnung für ein Jahr macht, habt ihr schon alle Trümpfe aus der Hand gegeben. Alle haben sich daran gewöhnt, und dann bleibt es auch so, weil es ja gar nicht so schlimm ist........
Betriebswirtschaftliche Gründe können auch keine Überstunden oder keine Einstellungen sein, weil die Geld kosten.....