Erstellt am 09.09.2010 um 21:57 Uhr von pfeilenbogen
Ist Datenschutz und Zeiterfassung das gleiche?
Nein!
Das eine ist das Schützen schutzungswürdiger Daten und das ander ist die Erfassung der Arbeitszeit. Kann auf verschiedene Arten erfolgen.
Vielleicht einfach einmal die unterschiedlichen Begriffe googlen
Erstellt am 09.09.2010 um 22:08 Uhr von Lotte
brimmug,
hier findest Du eine Datenbank für Betriebsvereinbarungen: http://www.boeckler.de/398.html
Aber ob das schon hilft? Vielleicht solltet Ihr Euch erstmal kundig machen?
Erstellt am 09.09.2010 um 22:51 Uhr von DerAlteHeini
brimmug
Eine Betriebsvereinbarung über den allgemeinen Datenschutz ist überflüssig, da es eh gesetzlich geregelt ist.
Anders sieht es aus, will man eine BV z.B. über eine Zeiterfassung abschließen.Hier sollte sich der BR von einem Sachverständigen unterstützen lassen, zumindest dann, wenn es sich um einen größeren Betrieb handelt.
Erstellt am 10.09.2010 um 07:47 Uhr von Endeavor
Im Gegensatz zu DerAlteHeini bin ich der Meinung, dass eine Regelung zum Datenschutz getroffen werden muss, da § 9 BDSG solche organisatorischen Maßnahmen vorschreibt. Allerdings ist die Erarbeitung solch einer Dienstanweisung nicht Sache des Betriebsrats. Dieser ist aber in der Mitbestimmung.
Es wird aber keine allgemeingültigen Muster für eine solche Dienstanweisung geben, da es immer auf die datenschutzrechtliche Stiuation im Betrieb (wie sensibel sind die verarbeiteten Daten, private e-Mailnutzung erlaubt, Auftragsdatenverarbeitung u.ä.) ankommt.
Habt ihr einen Datenschutzbeauftragten?