Stiefmutter Datenschutz
Guten Morgen zusammen!
Das Thema Datenschutz war bei uns im Unternehmen schon immer fragwürdig, da es nie kommuniziert bzw. dargelegt wurde. „Der Datenschutz läuft, verlasst euch drauf und kümmert euch um was anderes!“
Nun wurde wieder ein sehr arbeitgebernaher Mitarbeiter als neuer Datenschutzbeauftragter aus dem Hut gezaubert.
Zu seiner Qualifikation sagt der AG, er hat das entsprechende Seminar besucht, das reicht.
Als Gremium sehen wir einen neuen Datenschutzbeauftragten, welcher uns nicht die einfachsten Fragen zum Thema beantworten kann, weil zum einen seine Sprachkenntnisse dazu nicht ausreichen (er ist Russe) und zum anderen überhaupt keine fachliche Kenntnis bei ihm vorliegt, geschweige denn ein grundlegendes Verständnis des Themas.
Welche Möglichkeiten haben wir hier, den AG aufzufordern, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, der seine Aufgaben gewachsen ist? Wir sehen uns auch in der Pflicht den besagten Kollegen zu schützen, denn er überblickt selbst nicht, dass auch er für Fehler zur Verantwortung gezogen werden kann.
Könnten wir uns an die Landesbeauftragte für Datenschutz wenden oder ist das zuviel des Guten?
Community-Antworten (1)
12.04.2018 um 11:50 Uhr
"Hinsichtlich des Datenschutzbeauftragten kommt lediglich das an enge gesetzliche Voraussetzungen gebundene Zustimmungsverweigerungsrecht (§ 99 BetrVG) in Betracht, sofern die Bestellung zugleich als Versetzung oder Einstellung im Sinne dieser Vorschrift anzusehen ist."
https://www.ifb.de/betriebsratsvorsitzende/lexikon/D/datenschutzbeauftragter.html
Vielelicht wäre das ja ein "Angriffspunkt" ?
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