Bin seit April arbeitsunfähig. Habe jetzt kein Urlaubsgeld bekommen, mit der Begründung, ich bekäme ja mein Geld mom. von der Krankenkasse. Erst wenn ich wieder arbeite wird das U-Geld ausbezahlt. Rechtens??
Erstellt am 05.07.2010 um 08:40 Uhr von Forentroll Es kommt auf die Rechtsgrundlage an, wo steht, wie das Urlaubsgeld zu zahlen ist. Da wir die nicht kennen, können wir keine vernünftige Antwort geben.