Gerichtsurteil gesucht bzgl schwarz arbeiten trotz Krankschreibung
Hallo, vor gut 2 Wochen habe ich beim Autofahren Nachrichten gehoert. Dabei wurde ein Gerichtsurteil eines Landesarbeitsgerichtes(?) erwaehnt, dass der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer lediglich abmahnen darf (und nicht fristlos kuendigen) wenn der Arbeitnehmer im Betrieb krank geschrieben ist und dennoch fuer jmd anderes arbeitet.
Leider weiß ich nicht von welchem Gericht das genau war und es waere gut, wenn es vllt jmd anders weiß, da unser BR auf dieses Urteil nun Bezug nehmen will.
Zum Sachverhalt
Arbeitnehmer A ist schon seit ueber 20 Jahren in dem Betrieb des Arbeitgebers B.
A befindet sich in dem 6 Monatigen Kuendigungsschutz, da er ehemaliges Betriebsratmitglied im Betrieb des B ist.
Arbeitnehmer A ist nebenbei noch selbststaendig und arbeitet nur wenn er Zeit hat bei Arbeitgeber B.
A ist nun 2 Wochen krankgeschrieben und hat das Attest bei B vorgelegt. In dieser Zeit wurde B von Person Y und Z gesehen, die Zeugen des B's sind, wie A im Rahmen seiner Selbststaendigkeit gearbeitet hat.
A hatte nicht vor gehabt in den 2 Wochen, die er krank geschrieben ist, bei B zu arbeiten und wollte somit auch keine Ansprueche auf Lohn geltend machen.
B will nun A fristlos kuendigen und bittet den BR diesem nach §103 BetrVG zu zustimmen.
Community-Antworten (3)
05.07.2010 um 01:32 Uhr
hat sich schon erledigt ;)
nach erneuter suche fand ich diesen link: http://www.t-online-business.de/arbeitsrecht-privatjob-trotz-krankheit-keine-fristlose-kuendigung/id_23061530/index
gruß
05.07.2010 um 11:05 Uhr
@maxwill Leider konnte ich noch nicht erkennen, dass das Urteil rechtsgültig ist. So lange wäre ich vorsichtig. Denn ich glaube, dass das BAG dieses Urteil kassieren würde. Außerdem kann man das Urteil nicht so pauschal auf alle anderen Gerichtsbezirke übernehmen, weil es nicht so richtungsgeben ist wie ein BAG-Urteil.
Auch sehe ich hier ein wenig bedenken, weil der AG Fehler gemacht hat. Die Beschattungszeit war definitiv zu kurz.
05.07.2010 um 11:25 Uhr
Auch sehe ich hier ein wenig bedenken, weil der AG Fehler gemacht hat.
Dazu kommt noch: Verhältnismäßigkeit (30 Jahre beschäftigt, s.a. Fall Emily) Nicht voll Arbeitsfähig, aber kurzzeitig zumutbar, damit im Hauptjob nicht einsetzbar, im Nebenjob sehr wohl. Arbeit offensichtlich nicht der Gesundung entgegenstehend etc.
Das ist eine Einzelfallentscheidung. In anderen Fällen wird die fristlose IMHO durchgehen.
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