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Übergangenes Gerichtsurteil -Stellenbesetzung Elternzeit?

J
Juppi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle Ich bin seit ca. ein Monat BRV wie verhalte ich mich hier korrekt. Mitarbeiterin einer Aboverwaltung möchte das der BR Ihre " Rechte" durchsetzt. Sie kam aus dem Mutterschutz und ihr alter Arbeitsplatz war Logisch besetzt. Aber es gibt bei uns mehrere Arbeitsplätze wie Sie ihn haben möchte (Teilzeit vormittags)nicht nachmittags, wie ihr die GL angeboten hat. Sie ist vor Gericht gegangen und hat "Gewonnen" es wurde eine Einigung mit ihr erzielt. Sie kann vormittags Arbeiten bis ein ähnlicher Platz frei wird wie der den Sie inne hatte vor dem Mutterschutz, mit einem Stundenlohn der um mehr als 2,-€ niedriger ist als Ihr alter Arbeitsplatz. Sowie eine passende Stelle frei ist kann Sie bevorzugt zu ihren alten Arbeitsplatz sowie zu Ihren alten Gehalt wieder einen Posten bekommen. Nun erklärte Sie mir das, schon zwei mal neue eingestellt wurden die einen Platz bekamen der Ihrem alten ebenbürtig war (Leiterin einer Abostelle) Sie wurde wiederholt übergangen trotz Gerichtsurteil. Ich kenne bisher weder das Urteil noch die Personen die neu eingestellt wurden. Nun hat sie die GL höflich auf das Urteil aufmerksam gemacht und darauf das es sicherlich nur ein versehen war dass sie übergangen wurde. Nun erwartet Sie ein Gespräch mit der GL zu der Ich Sie begleiten soll. Was kann/muss ich tun damit Sie zu Ihrem Recht kommt. Wenn das Stimmt was Sie mir erzählte ist es doch eine Ungerechtigkeit. darf ich einsicht in das Urteil nehmen. Um mich zu Informieren bzw. was darf ich oder muss ich machen, um mich korrekt zu verhalten. Ihr Zeugniss vor Mutterschutz war eine zwei. Kann Sie damit nicht auch etwas anfangen?

Vielen dank für eure Antworten

Juppi

4.93709

Community-Antworten (9)

W
willi

04.07.2007 um 09:30 Uhr

Hallo Juppi,

was ist denn das? Ein schlechter Scherz oder? Ich zitiere "Ich kenne bisher weder das Urteil noch die Personen die neu eingestellt wurden."

Was macht ihr als BR eigentlich von wegen Mitbestimmung. Ihr müsst Eure Rechte doch bei Einstellungen ausüben und somit auch die MA kennen, die bei Euch arbeiten!!!???

Was willst Du mit der Zeugnisnote anfangen?? Ist doch für den Fall absolut irrelevant.

Wenn ich die Frage lese ergeben sich hieraus viele Fragen: Die erste und wichtigste : Kennt ihr als BR überhaupt Eure Rechte und Pflichten? Was macht Euer BR?

Eine Grundlagenschulung ist dringenst geboten!!

P
paula

04.07.2007 um 10:33 Uhr

Was will den der BR gegenwärtig machen. Erst mal nichts....

Ich kenne das Urteil oder wohl Vergleich auch nicht. Aber man klagt ja damit man ggf. später auch mal die Zwangsvollstreckung betreiben kann. Also soll die Kollegin ihren Anwalt beschleunigen und ihre Rechte durchsetzen

R
Rollie

04.07.2007 um 11:55 Uhr

Ich denke auch, wo war der Betriebsrat, als es darum ging, das vergleichbare Arbeitsplätze durch neue Mitarbeiter besetzt wurden ?

J
Jube

04.07.2007 um 12:11 Uhr

Wenn ich dass richtig gelesen habe, ist Juppi erst seit ca. 1 Monat BRV. Da stellt sich die Frage, ob es sich um einen neuen BR oder nur um einen neuen BRV handelt, denn dann müssten die entsprechenden Unterlagen ja vorliegen. Als neuer BR würde ich in der Personalverwaltung nach den Unterlagen fragen.

K
Kölner

04.07.2007 um 13:00 Uhr

@paula Je nach Urteilslage könnte es aber auch sein, dass die Kollegin sich mit weiteren Gerichtsverfahren herumplagen muss.

@Juppi Ruhe bewahren...

P
paula

04.07.2007 um 13:19 Uhr

@Kölner

durchaus richtig. Aber das zeigt ja eigentlich auch recht deutlich, dass wir hier über ein individualrechtliches Problem reden.

Ich finde es interessant das Rolli und Willi hier dem BR Versäumnisse vorwerfen. Der BR weiß doch nicht was da vor Gericht gelaufen ist und soll das bei der Besetzung von Stellen berücksichtigen... Glaskugel?????

K
Kölner

04.07.2007 um 14:04 Uhr

@paula So ist das mit uns Männern: Sie glauben sich wissend. Sie haben die Hoffnung und den Glauben für Ihr Wissen kämpfen und marschieren zu müssen. Sie stellen aber dann fest, dass es im Keller an Licht mangelt. :-))

W
willi

04.07.2007 um 14:38 Uhr

@paula und evtl kölner

Versäumnisse nicht in Bezug auf das Urteil sondern der Kollege schreibt in seinem Beitrag ja, dass Mitarbeiter eingestellt wurden und er nichts davon weiß!!!

Wenn das mal kein Versäumnis ist. MBR bei Einstellungen......dann weiß ich auch nicht.

Gruß

J
Juppi

04.07.2007 um 18:51 Uhr

Hallo

Hatte vergessen zu schreiben das die ganze Angelegenheit vor über einem halben Jahr passierte.

Danke für weitere Antworten

wenn euch noch mehr Infos dazu fehlen ich

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