Mehrarbeitszuschläge ohne Tarifvertrag
Ist ein AG verpflichtet Mehrarbeitszuschläge für Überstunden zu zahlen?
Im Arbeitsvertrag ist vereinbart, dass der AN verpflichtet ist Mehrarbeit in betrieblich erforderlichem Umfang zu leisten. Er erhält dafür Freizeitausgleich. Entfällt somit für den AG die Zahlung von Zuschlägen?
Einen Tarifvertrag gibt es nicht.
Ist es möglich eine Betriebsvereinbarung über Mehrarbeitszuschläge zu schließen? Laut § 77 Abs. 3 BetrVG können Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen die üblicherweise in einem TV geregelt werden, nicht Gegenstand einer BV sein. Trifft dies hier zu?
Schon mal vielen Dank für eure Hilfe
Community-Antworten (4)
05.07.2010 um 00:26 Uhr
Carry, gesetzliche Vorschriften zur besonderen Vergütung von Überstunden bestehen nicht. Alledings wäre zu prüfen, ob betriebs- oder branchenüblich Überstundenzuschläge gezahlt werden. § 612 BGB. Die Zuschläge können in einer BV festgelegt werden.
05.07.2010 um 08:14 Uhr
Hallo, bei Freizeitausgleich ist es möglich dass die Überstunden 1 zu 1 abgegolten werden.
05.07.2010 um 11:44 Uhr
Entfällt somit für den AG die Zahlung von Zuschlägen?
Nur der Vollständigkeit halber: FALLS Mehrarbeit zugleich Nachtarbeit ist (§2 (3) ArbZG) hat der AG einen angemessenen Zuschlag bzw. zusätzliche freie Tage zu gewähren (§6 (5) ArbZG). Da kommt er nicht drum rum.
06.07.2010 um 10:22 Uhr
@carry dem nächsten Überstd.antrag sollte der BR mal ablehnen; vielleicht kommt ihr dann mal ins Gespräch mit dem AG über eine angemessene Vergütuung für Mehrarbeit
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