Ist ein AG verpflichtet Mehrarbeitszuschläge für Überstunden zu zahlen?

Im Arbeitsvertrag ist vereinbart, dass der AN verpflichtet ist Mehrarbeit in betrieblich erforderlichem Umfang zu leisten. Er erhält dafür Freizeitausgleich.
Entfällt somit für den AG die Zahlung von Zuschlägen?

Einen Tarifvertrag gibt es nicht.

Ist es möglich eine Betriebsvereinbarung über Mehrarbeitszuschläge zu schließen? Laut § 77 Abs. 3 BetrVG können Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen die üblicherweise in einem TV geregelt werden, nicht Gegenstand einer BV sein. Trifft dies hier zu?

Schon mal vielen Dank für eure Hilfe