Hallo,
meine Frage lautet: Wir haben am Empfang unserer Firma 3 Mitarbeiterinnen in Teilzeit die sich die Arbeitszeiten am Empfang teilen, bei uns im Tarifvertrag steht das Mehrarbeitszuschläge erst bezahlt werden, wenn man über die Arbeitszeit einer Vollzeitkraft hinauskommt. Das halten wir als BR für nicht gesetzeskonform da es nach einem Urteil des BAG die Teilzeitkräfte benachteiligt. Für uns stellt sich jetzt die Frage ob wir als BR zum Anwalt gehen können da es sich ja um 3 Mitarbeiterinnen (kollektivrecht) handelt oder müssen die Mitarbeiterinnen jeweils selbst zum Anwalt gehen.

mfg

Marcus