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Mehrarbeitszuschläge für Teilzeitkräfte

S
Steyer69
Apr 2020 bearbeitet

Hallo, meine Frage lautet: Wir haben am Empfang unserer Firma 3 Mitarbeiterinnen in Teilzeit die sich die Arbeitszeiten am Empfang teilen, bei uns im Tarifvertrag steht das Mehrarbeitszuschläge erst bezahlt werden, wenn man über die Arbeitszeit einer Vollzeitkraft hinauskommt. Das halten wir als BR für nicht gesetzeskonform da es nach einem Urteil des BAG die Teilzeitkräfte benachteiligt. Für uns stellt sich jetzt die Frage ob wir als BR zum Anwalt gehen können da es sich ja um 3 Mitarbeiterinnen (kollektivrecht) handelt oder müssen die Mitarbeiterinnen jeweils selbst zum Anwalt gehen.

mfg

Marcus

27203

Community-Antworten (3)

K
kratzbürste

28.04.2020 um 13:46 Uhr

Sie müssen selbst zum A walt bzw. zur Gewerkschaft. Der BR kann aber der Mehrarbeit ein Ende setzen, wenn der AG nicht zahlen will.

S
stehipp

28.04.2020 um 14:19 Uhr

Verstehe ich das gerade richtig, ihr BR seid der Meinung, der Tarifvertrag ist nicht gesetzeskonform? Also ich würde mich mal an die Gewerkschaft wenden, die diesen Tarifvertrag abgeschlossen hat. Vielleicht können die euch diesen Passus verdeutlichen. Vielleicht interpretiert ihre bzw. Euer AG hier auch nur etwas falsch. Irgendwie bin ich immer Idealist und hoffe doch, dass eine Gewerkschaft einen Tarifvertrag erst unterschreibt, wenn dieser durch einen Rechtsanwalt geprüft ist.

P
Pjöööng

28.04.2020 um 15:05 Uhr

Naja, das klarstellende Urteil des BAG (BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 231/18) ist ja gerade mal 16 Monate alt. Es soll durchaus Tarifverträge geben die älter sind.

Aber ich denke auch dass die Gewerkschaft hier der richtige Adressat ist.

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