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Nachweis für wichtige Unterlagen

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IInonameII
Jan 2018 bearbeitet

Guten Morgen, wie macht ihr das, wenn ihr einen Widerspruch o.ä. an den AG schreibt...holt ihr euch einen Nachweis vom AG dass die Unterlagen bei ihm ankamen? Unser BR ist in anderen Räumlichkeiten als der AG und wirft Rückmeldungen in der Zentrale in Postfächer...falls mal etwas aus dem Postfach verschwindet hätten wir also keinen Nachweis, dass wir etwas zurückgemeldet haben... gibt es einen § dazu, dass der AG gegenzeichnen muss wenn der BR das möchte??

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Community-Antworten (2)

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outofmemory

31.10.2016 um 11:43 Uhr

Unsere Personalabteilung ist ca. 600 km von unserem Betrieb entfernt und wir verschicken auch alles per Hauspost. Zusätzlich schicken wir vorab per Email die eingescannte Stellungnahme zur Anhörung etc. . Wenn du einen passenden § haben möchtest, könnte ich den §2 BetrVG anbieten "...vertrauensvolle Zusammenarbeit..." heißt es da. Wenn es nicht einen Grund geben sollte warum eine Hauspost nicht ausreicht, sollte die Hauspost als ein Zustellmittel reichen.

G
gironimo

31.10.2016 um 12:39 Uhr

Vielleicht solltet ihr den Punkt "Übergabe von Erklärungen" im Monatsgespräch mit dem AG besprechen und Euch auf eine Vorgehensweise einigen.

Wie macht es denn der AG, wenn er eine Anhörung beim BR einreicht? Er hat ja grundsätzlich das gleiche Problem.

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