Erstellt am 30.06.2010 um 11:24 Uhr von Ulrik
Hi,
ich sehe das so, daß der ganze BR das Recht auf Einsichtnahme hat. Immerhin ist die Info ja eine entscheidende Grundlage für eure Beschlussfassung. Und da ihr alle der Verschwiegenheitspflicht unterliegt, sehe ich die Begründung für die Einschränkung nicht.
Erstellt am 30.06.2010 um 13:00 Uhr von Brentan
Tach
Also Grundsätzlich haben alle BR Mitglieder einsicht in die Informationen die dem BR zukommen!!
Der BRV ist nur der Repräsentant des BR der von diesem gewählt wurde und im Grunde keine andere Rechtslage als jeder andere im Gremium!
Ergo keine Sonderrechte!!
Erstellt am 30.06.2010 um 13:03 Uhr von seesee
Naja, wenn es z.B. um die Einsicht in die Lohn- und Gehaltslisten geht, darf der AG das Einsichtsrecht ja auch auf eine bestimmte Zahl BRMs beschränken oder sie sogar ausschließlich dem BRV gewähren... Und in diesem Zusammenhang sieht der Personaler seiner Verfügung, dass eben nur der BRV und Stelli die Infos bekommen sollen.....
Erstellt am 30.06.2010 um 13:41 Uhr von rainerw
seesee,
ist ja mal wieder schön was los bei euch im Laden.
Mit einer BV über den Einsatz von Leiharbeitern hatte ich in einem anderem Thread von Dir ja schon was geschrieben.
Was die Einsicht von Lohn und Gehaltslisten betrifft, regelt das der § 80 Abs 2
Hier mal ein Link dazu: http://netkey40.igmetall.de/homepages/virtueller-gewerkschaftssekretaer/1betriebsratundbetriebsratsarbeit/14rechteundpflichtendesbetriebsrates/148kannderbetriebsrateinsichtindielohn-undgehaltslistennehmen.html
Was hindert einen Betriebsrat einen Ausschuß zu Gründen denen alle BRM´s angehören?
Desweiteren kann ein Beauftragtes BRM sich ja auch Notizen machen. Notizen sind nirgends gesetzlich definiert. Was würde also dagegen sprechen wenn man es dann 1:1 abschreibt?