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Infos zu Lohnbestandteilen bei Anhörungen nur für BRV?

S
seesee
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen! Wir haben von unserem Personaler mehrere Anhörungen bekommen: 1 Einstellung einer Leiharbeitskraft, diverse Arbeitszeitverringerungen (Anpassung an die betriebsübliche Arbeitszeit ohne entsprechende Gehaltskürzung = Gehaltserhöhung), ... Wir haben für alle MAs eine Übersicht angefordert, aus welcher sämtliche Lohnbestandteile vor und nach der geplanten Änderung hervor geht (einschließlich aller Zulagen - tarifliche, freiwillige...), da diese Informationen in den Anhörungen nicht enthalten waren. Der Personaler hat die Infos geliefert, hat aber gesagt, dass diese Infos nur für den BRV bestimmt sein sollen, und Stelli. Haben die anderen BRMs keinen Anspruch auf diese Informationen? Darf der Personaler diese Einschränkung verhängen?

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Community-Antworten (4)

U
Ulrik

30.06.2010 um 13:24 Uhr

Hi, ich sehe das so, daß der ganze BR das Recht auf Einsichtnahme hat. Immerhin ist die Info ja eine entscheidende Grundlage für eure Beschlussfassung. Und da ihr alle der Verschwiegenheitspflicht unterliegt, sehe ich die Begründung für die Einschränkung nicht.

B
Brentan

30.06.2010 um 15:00 Uhr

Tach Also Grundsätzlich haben alle BR Mitglieder einsicht in die Informationen die dem BR zukommen!! Der BRV ist nur der Repräsentant des BR der von diesem gewählt wurde und im Grunde keine andere Rechtslage als jeder andere im Gremium! Ergo keine Sonderrechte!!

S
seesee

30.06.2010 um 15:03 Uhr

Naja, wenn es z.B. um die Einsicht in die Lohn- und Gehaltslisten geht, darf der AG das Einsichtsrecht ja auch auf eine bestimmte Zahl BRMs beschränken oder sie sogar ausschließlich dem BRV gewähren... Und in diesem Zusammenhang sieht der Personaler seiner Verfügung, dass eben nur der BRV und Stelli die Infos bekommen sollen.....

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rainerw

30.06.2010 um 15:41 Uhr

seesee, ist ja mal wieder schön was los bei euch im Laden. Mit einer BV über den Einsatz von Leiharbeitern hatte ich in einem anderem Thread von Dir ja schon was geschrieben. Was die Einsicht von Lohn und Gehaltslisten betrifft, regelt das der § 80 Abs 2 Hier mal ein Link dazu: http://netkey40.igmetall.de/homepages/virtueller-gewerkschaftssekretaer/1betriebsratundbetriebsratsarbeit/14rechteundpflichtendesbetriebsrates/148kannderbetriebsrateinsichtindielohn-undgehaltslistennehmen.html Was hindert einen Betriebsrat einen Ausschuß zu Gründen denen alle BRM´s angehören? Desweiteren kann ein Beauftragtes BRM sich ja auch Notizen machen. Notizen sind nirgends gesetzlich definiert. Was würde also dagegen sprechen wenn man es dann 1:1 abschreibt?

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