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Befristete Arbeitsverträge und Anhörungen

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ChristianPfalz
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, Der AG versucht uns fast täglich mit Anhörungen/Einstellungen/Kündigungen zu stressen. Da viele der BRM im Außendienst tätig sind und die 2-3 im Haus tätigen (Schichtzeiten) ,haben wir nicht immer die Möglichkeit da schnell zu agieren. Unsere Chefs erwarten das aber, wobei sie es wissen, dass es ziemlich schwierig bzw. stressig ist. Meiner Ansicht nach, machen sie es extra und bewusst.

Bei der letzten Sitzung habe ich darauf hingewiesen das wir uns 1x in der Woche treffen und die Anhörungen erörtern. Montags sollen die Chefs Bewerbungsgespräche führen. Dienstag alle Unterlagen festlegen. Mittwochs Übergabe an den BRV und Donnerstag treffen wir uns, schauen uns die Bewerber an und überreichen dann die Anhörungen den Chefs. Irgendwie redet man da gegen den Wind. Und unser BRV meint er will unserem AG da nicht im weg stehen. Da wir zurzeit wegen voller Auslastung MA dringend benötigen. Ich weiß nicht was ich noch dagegen machen kann ,als es immer wieder zu sagen.

Des weiteren hab ich mal noch eine frage zwecks Befristungen. Am 30.10 hatten wir Anhörungen von 8 Bewerbern (Gruppe) Die Bewerber werden zum 21.11. eingestellt. Nun stellt der AG einen befristeten Arbeitsvertrag von 21.11-30.10.2017 aus. Weil wir am 30.10 die Anhörung hatten ,läuft auch die Befristung zum 30.10.2017 aus.Ich Habe unseren BRV darauf angesprochen, warum die MA kein volles Jahr befristet bekommen. Seine Erklärung : weil zum 25.10. die Jahresumsatzzahlen vorliegen und man könne dann entscheiden ,ob die Bewerber nochmals für 1 Jahr befristet werden. Entweder hab ich einen Gedankenfehler oder unser BRV arbeitet mehr für den AG als für AN. Ich sagte unserem BRV noch, dass zwar nach dem BGB ein Monat nur 28 Tage hat, dies hätte aber keinerlei Bedeutung bei Befristungen. Hätte das irgendwelche Nachteile für die Bewerber ,wenn die Befristung nicht für 1 Jahr geleistet wird.

1.110022

Community-Antworten (22)

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ganther

17.11.2016 um 23:04 Uhr

Das Gesetz kennt hier fristen. Diese wirken für aber auch gegen euch. Und wenn der AG kein ganzes Jahr befristen will dann darf er das. Warum auch nicht

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Kölner

17.11.2016 um 23:08 Uhr

@ChristianPfalz Du hast Ansichten, dass man sich fragt, welcher Betrieb ein solches BRM verdient hat.

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ChristianPfalz

17.11.2016 um 23:19 Uhr

Genau Kölner..... was auch sonst. Warum geht man überhaupt noch auf die Arbeit,gelle!

M
Moreno

17.11.2016 um 23:48 Uhr

Tut mir leid Christian aber ich muss mich leider wiederholen Du musst dringend Seminare besuchen Deine Frage hier zeigt wieder völliges Unwissen von Betriebsratsarbeit! Nimm es nicht wieder als böse an sondern als einen gutgemeinten Ratschlag 😀

C
ChristianPfalz

17.11.2016 um 23:52 Uhr

Und da ist er wieder. Der Spruch des Jahres 2016 " Du musst dringend Seminare besuchen" von alias Moreno. Ich bin ganz bestimmt nicht böse. Mit Querulanten kann ich ganz gut umgehen.

M
Moreno

17.11.2016 um 23:54 Uhr

Du verstehst es nicht dann blamier dich weiter im Forum im Betriebsrat und beim Arbeitgeber!

K
Kölner

17.11.2016 um 23:58 Uhr

F 60.0

M
Moreno

18.11.2016 um 00:03 Uhr

Was würdest Du empfehlen Tavor oder Risperal ? 😊

C
ChristianPfalz

18.11.2016 um 00:06 Uhr

Das mach ich am liebsten. Das kann ich am besten. Auch wenn Du es nicht für möglich halten magst , habe ich schon ziemlich viel für die AN in unserer Firma erreicht und rausholen können. Ob Du allerdings schon irgendwas positives für deine AN erreichen konntest, mag ich ganz stark bezweifeln. Ist nur meine subjektive Meinung.Nicht böse gemeint.

C
celestro

18.11.2016 um 00:12 Uhr

1.) Ihr habt z.B. bei Einstellungen 1 Woche Zeit Euch zu äußern (als BR). Da solltet Ihr Euch nicht stressen lassen.

2.) Zitat: "Ich sagte unserem BRV noch, dass zwar nach dem BGB ein Monat nur 28 Tage hat," Wie bitte ?

3.) Zitat: "Entweder hab ich einen Gedankenfehler oder unser BRV arbeitet mehr für den AG als für AN." Du hast den BRV gefragt, warum das gemacht wird und der BRV kannte anscheinend die Antwort. Verstehe das Problem nicht.

4.) Zitat: "Hätte das irgendwelche Nachteile für die Bewerber ,wenn die Befristung nicht für 1 Jahr geleistet wird." Nein, das hat keine Nachteile.

C
ChristianPfalz

18.11.2016 um 00:19 Uhr

Danke Celestro. Es gibt ja doch noch normalen Menschen. Kölner und Moreno kennen sich anscheinend sehr gut mit Krankenbefunde aus, wahrscheinlich aus eigene Erfahrungen

zu 1.) ich lasse mich da nicht stressen, nur springt unser BRV sobald der Chef pfeifft zu 2.) Habe mal gelesen ,dass nach dem BGB ein Monat 28 Tage hat statt 30 oder 31 zu 3.) Kann mir nicht vorstellen, dass der Jahresumsatz dabei eine rolle spielt. Weil bei uns immer die Hütte brennt zu 4.) Mein Vermutung liegt darin, das die AN erst Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, wenn sie 1 Jahr durchgearbeitet haben. Von daher gibt unser AG eine verkürzte Befristung. Muss dazu sagen, dass die Bewerber EU Mitbürger sind. Somit noch keinerlei Anrecht bei der Arge hätten

C
celestro

18.11.2016 um 01:02 Uhr

1.) solltet Ihr BRM versuchen, dem abzugewöhnen

2.) Google spuckt den § 191 BGB aus und da sind es 30 Tage

3.) in welcher Hinsicht "brennt die Hütte" ? Also zumindest fände ich es nachvollziehbar, das man mit genauen und aktuellen Zahlen, "besser" über eine Weiterbeschäftigung (oder eben nicht) nachdenken kann

4.) mein Fehler ... war noch nie arbeitslos und hatte den Punkt überhaupt nicht auf dem Schirm.

H
Hoppel

18.11.2016 um 08:18 Uhr

@ ChristianPfalz

"Der AG versucht uns fast täglich mit Anhörungen/Einstellungen/Kündigungen zu stressen. [...] zu 1.) ich lasse mich da nicht stressen, nur springt unser BRV sobald der Chef pfeifft"

Wenn Du Dich da nicht stressen lässt, verstehe ich nicht, warum das "Problem" hier überhaupt zur Sprache kommt.

"Weil wir am 30.10 die Anhörung hatten ,läuft auch die Befristung zum 30.10.2017 aus."

Das ist kompletter Unsinn. Der Zeitpunkt Eurer Anhörung hat doch überhaupt KEINEN Einfluss auf das Befristungsende.

"Ich sagte unserem BRV noch, dass zwar nach dem BGB ein Monat nur 28 Tage hat,"

Es ist erschreckend, was für Behauptungen Du aufstellst! Bevor Du mit solchen falschen Äußerungen an die Öffentlichkeit gehst, solltest Du Dich im Vorfeld wenigstens mal belesen oder einfach nachgefragt haben. Außerdem frage ich mich, warum bzw. in welchen Fällen es für Dich überhaupt eine Rolle spielt, wieviele Tage ein Monat hat.

"zu 4.) Mein Vermutung liegt darin, das die AN erst Anspruch auf Arbeitslosengeld haben, wenn sie 1 Jahr durchgearbeitet haben. Von daher gibt unser AG eine verkürzte Befristung. Muss dazu sagen, dass die Bewerber EU Mitbürger sind. Somit noch keinerlei Anrecht bei der Arge hätten"

Auch hier hätte ganz einfaches googlen die Erleuchtung gebracht! Und welchen Vorteil hätte denn der AG, dass diese KollegInnen ggf. keinen ALG Anspruch hätten?

Mal ganz abgesehen davon, dass es auch kurze Anwartschaftszeiten gibt und/oder Zeiten einer beitragspflichtigen Beschäftigung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) beziehungsweise des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz ebenfalls angerechnet werden können.

"Auch wenn Du es nicht für möglich halten magst , habe ich schon ziemlich viel für die AN in unserer Firma erreicht und rausholen können. "

Das für möglich zu halten, fällt einem bei Deinen Beträgen tatsächlich extrem schwer. Aber mit dem dazu passenden AG ist vieles denkbar und möglich ...

@ celestro

"Google spuckt den § 191 BGB aus und da sind es 30 Tage"

Man sollte sich die Fundstellen auch mal ansehen ... auch der § 191 BGB sagt NICHT aus, dass jeder Monat 30 Tage hat!!! Da geht es um NICHT ZUSAMMENHÄNGENDE ZEITRÄUME, um die es hier überhaupt nicht geht.

G
gironimo

18.11.2016 um 09:17 Uhr

BR-Arbeit kann unter Umständen für den AG teuer werden. Wenn er ständig mit Anhörungen kommt und der BR Fristen wahren muss, bleibt eben die eigentliche Arbeit liegen . Dessen muss sich der AG bewusst sein.

Ihr solltet Euch da nicht den Schuh anziehen, der eigentlich für den AG gedacht ist. Wenn es der AG so will, trefft Ihr Euch eben 2, 3 oder 4 mal in der Woche.

E
Ernsthaft

18.11.2016 um 12:37 Uhr

@ChristianPfalz Da dir ein MBR hinsichtlich von Befristungen so viele Probleme bereitet, schau dir folgenden BAG-Beschluss einmal näher an.

BAG Beschl. v. 27.10.2010, Az.: 7 ABR 86/09

Dort ist sehr gut erklärt, was geht und was nicht. Auch gut, warum das so ist.

C
Challenger

18.11.2016 um 17:30 Uhr

Tach auch, in Ergänzung zu gironimo : Der Umfang der Betriebsratsarbeit wird bestimmt durch die Betriebsorganisation des Arbeitgebers.Der AG hat idR den Betriebsablauf so zu organisieren,daß der BR seine Aufgaben ungestört, insbesondere ungehindert durchführen kann. Dies gilt natürlich auch und insbesondere in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten, wie §§87, 99 oder 102 BetrVG.

Will heißen : Der AG hat sich betriebsorganisatorisch dem BetrVG zu unterwerfen. Demgegenüber hat sich der BR,von Ausnahmen abgesehen nicht und im gar keinem Fall der Betriebsorganisation zu unterwerfen.

C
ChristianPfalz

18.11.2016 um 19:58 Uhr

Danke Ernsthaft Und wie verhält es sich von einer Gruppenbewerbung. 8 Bewerbern aus dem Ausland angeworben?

Challanger und gironimo,danke. Ist leichter gesagt als getan

C
ChristianPfalz

18.11.2016 um 20:01 Uhr

Noch etwas. 4 Wochen sind 28 Tage. Ich wusste doch das ich mich nicht verlesen habe. http://www.ra-croset.de/presse/kuendigungsfrist-richtig-berechnen.php Kommt aber glaube ich nur mit dem § 622 BGB in Verbindung. Und hat auch nichts mit befristete Arbeitsverträge zutun.

H
Hoppel

18.11.2016 um 20:18 Uhr

@ ChristianPfalz

Zitat ChristianPfalz "Ich sagte unserem BRV noch, dass zwar nach dem BGB ein Monat nur 28 Tage hat, ...

Habe mal gelesen ,dass nach dem BGB ein Monat 28 Tage hat statt 30 oder 31"

4 Wochen sind 28 Tage. Ich wusste doch das ich mich nicht verlesen habe."

Du mutierst gerade zur Lachnummer der Nation ...

M
Moreno

18.11.2016 um 20:50 Uhr

Nein die Mutation ist abgeschlossen...er ist die Lach Nummer der Nation !

C
ChristianPfalz

18.11.2016 um 21:26 Uhr

dann ist es halt so. Ihr gescheiten der Nation.........Mehr als Beleidigungen kommt von euch auch nicht. Moreno, Ich mag für Dich eine Lachnummer sein. Du möchtest nicht wissen, welch einen Eindruck ich von Dir habe. Traurig , das Dein Laptop Dein Einziger Freund ist und Du keinerlei Soziale kontakte hast.

P.S. Ich möchte mich bei allen bedanken ,besonderen Dank an Challanger,Pöööng,Ernsthaft,Dummerhund,nicoline,gironimo,und an die, die wohlwollend und Menschlich sind/waren.

Nach langen überlegen,geh ich jetzt raus hier. Viel Erfolg

M
Moreno

18.11.2016 um 21:41 Uhr

Nach langen Überlegen geh ich hier raus! Der erste gescheite Satz den ich hier von Dir lese!

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