Hallo, ich hab mal wieder ein Problem...

Ich habe eine Kollegin die von ihrem Elternhaus ausziehen möchte und die Chefin weigert sich ihr den einen Tag Sonderurlaub zu geben , den sie bräuchte um alles über die Bühne zu bringen. Sie kam mit dem Argument, das ihr keiner zustünde. Nur wenn sie von einer eigenen Wohnung in eine andere umziehen würde, nicht aber wenn sie von ihren Eltern weg zieht. Ich kann dies nicht glauben, denn ein paar andere Kollegen haben den Sonderurlaub vor ein paar Jahren noch bekommen. Kann mir bitte jmd helfen oder mir zumindest sagen wo ich nachsehen könnte außer im 616 BGB ?
Ich danke Euch schon mal im voraus ....