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Arbeitgeber legt Urlaub fest - welchen Einfluss hat der BR?

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Cavalo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, Wir sind in der Abteilung 20 Arbeitnehmer und es können immer nur 4 gleichtzeitig in Urlaub gehen. Um den Urlaub gleichmäßig übers ganze Jahr zu verteilen, wird für das Urlaubsjahr 2009 nun per Losverfahren festgelegt, wer wann in Urlaub zu gehen hat. Der Arbeitgeber legt also ohne Berücksichtigung der Wünsche des Arbeitnehmers fest, wann er seinen Urlaub zu nehmen hat. Wenn ich zu der für mich ausgelosten Zeitspanne nicht gehen will, dann soll ich mir einen Kollegen suchen der mit mir tauschen will. Hintergrund des ganzen Verfahrens ist, dass der Arbeitgeber die Urlaubsdisposition nicht mehr durchführen will. Das Personal soll dass selber regeln.

Weder die Wünsche der AN, noch soziale Aspekte ( z.B. schulpflichtige Kinder) werden vom AG berücksichtigt. Die anderen BR sind von diesem Verfahren nicht betroffen und haben folgendes Statement abgegeben: Wir als BR haben keinen Einfluss auf den AG, wie er den Urlaub plant. Die vorgegebene Zeit vom AG ist ja nur als eine Empfehlung anzusehen. Dies ist noch kein festgelegter und genehmigter Urlaubsplan. Wenn mir das nicht gefällt dann könnte ich ja einen anderen Termin bekommen. "Beantrage einfach deinen Urlaub so wie du ihn haben möchtest und dann sehen wir weiter".

Wie ist eure Meinung dazu? Darf der AG so vergehen? Darf ich meine Arbeitskollegen darauf hinweisen das sie nicht so in Urlaub gehen müssen wie sie bereits im Plan eingetragen sind und auch niemand suchen müssen der den Urlaub mit ihnen tauscht? (Ich bin neues BR-Mitglied aber habe bereits unmissverständliche Drohungen vom Vergesetzten erhalten weil ich von anderen BR-Mitgliedern als "Störenfried" hingestellt wurde).

5.90904

Community-Antworten (4)

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pit47

12.11.2008 um 10:37 Uhr

Hallo Cavalo, weise Deine Kollegen im BR auf den § 87 Abs. 1 Nr. 5 hin, sowie auf das Bundesurlaubsgesetz, speziell § 7.

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Cavalo

12.11.2008 um 11:55 Uhr

hallo pit47, danke für deine Antwort.

. . . . § 87 Abs. 1 Nr. 5 hin "Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird;"

Genau darauf berufen sich meine anderen BR-Kollegen: Statement: "warte mal ab ob kein Einverständnis erzielt wird. Erst dann können wir tätig werden, vorher nicht". NIEMAND braucht diesen Plan zu beachten!!!

Leider sehen aber die Arbeitskollegen diesen Plan als verpflichtend an. Sie starten schon Tauschanfragen bei den Kollegen. Wer nicht tauscht hat eben keine Möglichkeit dann Urlaub zu bekommen wann er will. Weil eben nur 4 Mann gleichzeitig gehen können. Wenn ich nicht im Plan drinstehe dann kann ich auch nicht als 5. Mann gehen, sondern eben nur die 4 Mann. Frei nach dem Prinzip: (Wer zuerst kommt, der mahlt zuerst). Wer nicht tauscht bekundet auch nicht sein Interesse wann er beabsichtigt zu gehen.

Beispiel: Im Urlaubsplan des AG stehen 4 AN im August drin. Von diesem möchte 1 AN nicht im August gehen und tauscht mit einem anderen AN der im Februar eingetragen ist. 2 AN beachten nicht den Urlaubsplan des Arbeitgebers und tragen sich an 5. und 6. Stelle zusätzlich im August ein. Da im August durch den Tausch mit dem Februar-Mann die 4. Stelle schon wieder besetzt ist, muss der AG also diesen zusätzlichen 2 AN absagen. Pech gehabt, leider können nur 4 gehen und die die schon im Plan drin stehen oder sich die Stelle ertauscht haben. . . . . . . die haben selbstverständlich das Vorrecht. Er kann ja schließlich nicht selbst AN einteilen und ihnen später zugunsten anderer wieder absagen!

Der AG beruft sich darauf das nicht mehr als 4 AN gleichzeitig gehen können und er halt irgendwie eine Auswahl treffen muss. Das muss der abgelehnte AN und folglich auch der BR akzeptieren und den Plan absegnen.

Der abgelehnte AN kann nur noch am Daumen lutschen aber das hilft auch nicht weiter Sorry für die etwas ausschweifende Erklärung

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DonJohnson

12.11.2008 um 17:46 Uhr

Oh je, welch ein Chaos. Als erstes zitiere ich mal Christian Schoof "Betreibsratspraxis A bis Z" Auflage 7 zum Thema Urlaub: " Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange und Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen (§ 7 Abs 1 Satz 2 BUrlG). Die Bestimmung des Urlaubszeitpunktes liegt nciht im billigem Ermessen des Arbeitgebers. Vielmehr ist er als Schuldner des Urlaubsanspruchs verpflichtet, nach § 7 Abs 1 BUrlG den Urlaub für den vom Arbeitnehmer angegebenen Zeitraum zu gewähren, wenn keine dringenden betrieblichen Belange oder Urlaubswünsche sozial vorrangiger Arbeitnehmer entgegenstehen." So, das also zum Thema AG sagt wann wer Urlaub macht "die können ja tauschen" (mir rollen sich echt gerade die Fußnägel auf und mein Hals schwillt an... Kein schöner Anblick... So, was sind nun eigentlich Urlaubsgrundsätze? Auch hier sagt BR Praxis: "Mitbestmmungspflichtig sind zunächst die Sachverhalte, die unter den Begriff allgemeine Urlaubsgrundsätze fallen. Hierzu gehören beispielsweise:

  • Richtlinien über die Verteilung des Urlaubs über die einzelnen Monate des Kalenderjahres...
  • Regeln über das Verfahren der betrieblichen Urlaubsplanung ...
  • Regeln über Urlaubsvertretung Mitbestimmungspflichtig ist auch die Aufstellung eines Urlaubsplans selbst, das heißt die Festlegung der jeweiligen Urlaubszeiträume der einzelnen Arbeitnehmer auf der Grundlage und im Rahmen der zuvor aufgestellten allgemeinen Urlaubsgrundsätze. Hierzu gehört auch die Frage, ob überhaupt und gegebenenfalls wie lange Betriebsferien durchgeführt werden....."

Kannst du gerne nachlesen - echt interessant das Buch - sollte in meinen Augen in jedem BR Büro stehen!

Nun kannst du deinen lieben Kollegen diese Worte mal um die "Ohren hauen" (bitte nciht wörtlich nehmen!!!).

C
Cavalo

14.11.2008 um 00:14 Uhr

@Don Johnson Danke, deine Antwort hat mir weitergeholfen

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