Erstellt am 12.11.2008 um 09:37 Uhr von pit47
Hallo Cavalo,
weise Deine Kollegen im BR auf den § 87 Abs. 1 Nr. 5 hin, sowie auf das Bundesurlaubsgesetz, speziell § 7.
Erstellt am 12.11.2008 um 10:55 Uhr von Cavalo
hallo pit47, danke für deine Antwort.
> . . . . § 87 Abs. 1 Nr. 5 hin
"Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans sowie die
Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn
zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis
erzielt wird;"
Genau darauf berufen sich meine anderen BR-Kollegen: Statement: "warte mal ab ob kein Einverständnis erzielt wird. Erst dann können wir tätig werden, vorher nicht". NIEMAND braucht diesen Plan zu beachten!!!
Leider sehen aber die Arbeitskollegen diesen Plan als verpflichtend an. Sie starten schon Tauschanfragen bei den Kollegen.
Wer nicht tauscht hat eben keine Möglichkeit dann Urlaub zu bekommen wann er will. Weil eben nur 4 Mann gleichzeitig gehen können. Wenn ich nicht im Plan drinstehe dann kann ich auch nicht als 5. Mann gehen, sondern eben nur die 4 Mann. Frei nach dem Prinzip: (Wer zuerst kommt, der mahlt zuerst). Wer nicht tauscht bekundet auch nicht sein Interesse wann er beabsichtigt zu gehen.
Beispiel: Im Urlaubsplan des AG stehen 4 AN im August drin. Von diesem möchte 1 AN nicht im August gehen und tauscht mit einem anderen AN der im Februar eingetragen ist.
2 AN beachten nicht den Urlaubsplan des Arbeitgebers und tragen sich an 5. und 6. Stelle zusätzlich im August ein. Da im August durch den Tausch mit dem Februar-Mann die 4. Stelle schon wieder besetzt ist, muss der AG also diesen zusätzlichen 2 AN absagen.
Pech gehabt, leider können nur 4 gehen und die die schon im Plan drin stehen oder sich die Stelle ertauscht haben. . . . . . . die haben selbstverständlich das Vorrecht. Er kann ja schließlich nicht selbst AN einteilen und ihnen später zugunsten anderer wieder absagen!
Der AG beruft sich darauf das nicht mehr als 4 AN gleichzeitig gehen können und er halt irgendwie eine Auswahl treffen muss.
Das muss der abgelehnte AN und folglich auch der BR akzeptieren und den Plan absegnen.
Der abgelehnte AN kann nur noch am Daumen lutschen aber das hilft auch nicht weiter
Sorry für die etwas ausschweifende Erklärung
Erstellt am 12.11.2008 um 16:46 Uhr von DonJohnson
Oh je, welch ein Chaos.
Als erstes zitiere ich mal Christian Schoof "Betreibsratspraxis A bis Z" Auflage 7 zum Thema Urlaub:
" Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, dass ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange und Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen (§ 7 Abs 1 Satz 2 BUrlG). Die Bestimmung des Urlaubszeitpunktes liegt nciht im billigem Ermessen des Arbeitgebers. Vielmehr ist er als Schuldner des Urlaubsanspruchs verpflichtet, nach § 7 Abs 1 BUrlG den Urlaub für den vom Arbeitnehmer angegebenen Zeitraum zu gewähren, wenn keine dringenden betrieblichen Belange oder Urlaubswünsche sozial vorrangiger Arbeitnehmer entgegenstehen."
So, das also zum Thema AG sagt wann wer Urlaub macht "die können ja tauschen" (mir rollen sich echt gerade die Fußnägel auf und mein Hals schwillt an... Kein schöner Anblick...
So, was sind nun eigentlich Urlaubsgrundsätze? Auch hier sagt BR Praxis: "Mitbestmmungspflichtig sind zunächst die Sachverhalte, die unter den Begriff allgemeine Urlaubsgrundsätze fallen. Hierzu gehören beispielsweise:
- Richtlinien über die Verteilung des Urlaubs über die einzelnen Monate des Kalenderjahres...
- Regeln über das Verfahren der betrieblichen Urlaubsplanung ...
- Regeln über Urlaubsvertretung
Mitbestimmungspflichtig ist auch die Aufstellung eines Urlaubsplans selbst, das heißt die Festlegung der jeweiligen Urlaubszeiträume der einzelnen Arbeitnehmer auf der Grundlage und im Rahmen der zuvor aufgestellten allgemeinen Urlaubsgrundsätze.
Hierzu gehört auch die Frage, ob überhaupt und gegebenenfalls wie lange Betriebsferien durchgeführt werden....."
Kannst du gerne nachlesen - echt interessant das Buch - sollte in meinen Augen in jedem BR Büro stehen!
Nun kannst du deinen lieben Kollegen diese Worte mal um die "Ohren hauen" (bitte nciht wörtlich nehmen!!!).
Erstellt am 13.11.2008 um 23:14 Uhr von Cavalo
@Don Johnson
Danke, deine Antwort hat mir weitergeholfen