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Welche Frist ist vom Arbeitgeber bei der Anmeldung von Mehrarbeit gesetzlich vorgegeben?Wo kann man das nachlesen?

F
frageundantwort
Jan 2018 bearbeitet

hallo zusammen, hab mal wieder eine frage an euch. bis wann muss der arbeitgeber beim betriebsrat die mehrarbeit anmelden? wir haben gestern ein "standartschreiben"...allgemein mehrarbeit für die nächsten 14tage erhalten, daraufhin (sind frisch geschult;-) )haben wir gesagt, dass wir mit der geschäftsleitung über die mehrarbeit nochmal reden wollen, bevor wir zustimmen. schriftlich haben wir auch um unser monatsgespräch gebeten (für september), diesbezüglich sind wir wieder ignoriert worden. zu diesem monatsgespräch wollten wir besprechen in welchem umfang wir demnächst mehrarbeit zustimmen werden.... ich bat gestern die assistentin der gl, einen neuen antrag zu schreiben( da bei uns liefertag war und es brennt an allen ecken und enden). es sollte rein, maximal 16 bis 20 stunden im monat oktober, voraussetzung- freiwillige basis, keine samstag-spätschicht. (16stunden wollen die mitarbeiter, weil es für 16stunden einen tankgutschein gibt). bis heute ist nichts passiert, die assistentin meinte, sie habe alles so aufgesetzt und der chef hat es nicht unterzeichnet.... wir haben sie darauf aufmerksam gemacht, das hierbei auch fristen einzuhalten sind. wir können doch nicht morgen für die morgige 6. nachtschicht zustimmen??? klar, wo kein kläger ist, ist kein richter, leider haben wir seit monaten das problem, dass uns der geschäftsführer nicht ernst nehmen will.....aber bei der mehrarbeit brauch er unbedingt unsere zustimmung.... was passiert, wenn er morgen noch keine mehrarbeit beantragt hat? auf was muss ich/wir uns vorbereiten? bei uns in der firma wird jede sa-früh und 6.nachtschicht gearbeitet, viele machen in der woche einige überstunden...bisher haben wir pauschal für die 6. früh und 6. nachtschicht zugestimmt...aber nicht für sa-spätschicht. habt ihr einen rat??? eigentlich wollten wir erstmal die bälle flaach halten, da die igm verhandlungen richtung haustarifvertrag vornimmt, erste gespräch folgte diese woche....aber muss für den igmer anstrengend gewesen sein. wie ist eure meinung??? viele grüße frageundantwort

2.89302

Community-Antworten (2)

P
pfeilenbogen

30.09.2010 um 18:59 Uhr

Einfach die GL/GF anschreiben, dass die Mehrarbeit der MB unterliegt und ihr für jeden Einzelfall und jede Person/AN (also wer wann und in welchem Umfang, kein Sammel oder Pauschalantrag) diese gesondert als Antrag zur MB haben möchtet.

Ohne MB darf Mehrarbeit nicht vom AG angeordnet werden. Sollte er dieses missachten, so würdet ihr nach entsprechendem Beschluss einen Anwalt beauftragen die Rechte des BR beim ArbG umzusetzen. Also auch jegliche Mehrarbeit ohne Beachtung der MB und ohne erfolgte Zustimmung des BR per "Beschlussverfahren" (Einsteilige Verfügung) untersagen lassen würde. Weiter auch auch nach Beschluss und Beauftragung eines Anwaltes per Beschlussverfahren für jede weitere Missachtung der MB vom ArbG ein Ordnungsgeld festsetzen lassen würdet.

Wenn ihr dem AG dieses so mitteilt wird er euch sehr ernst nehmen!

Ihr könnt ihm weiter anbieten, dass ihr grudsätzlich auch gerne einmal mit Ihm ein Gespräch zum Thema "Mehrarbeit" führen möchtet, was zwar die MB in jedem Einzelfall nicht ersetzen würde, aber es dann ggf. alles etwas schneller und einfacher geht. Auch könnte ein positives Gespräch den BR motivieren positiver das Thema "Notwendigkeit von Mehrarbeit" zu sehen.

F
frageundantwort

30.09.2010 um 19:05 Uhr

ich danke dir! viele grüße frageundantwort

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