Erstellt am 27.06.2010 um 20:57 Uhr von dunkelelf
warum würden die Kollegen lieber alleine sitzen ?
um welche Art "Arbeit" geht es ?
kann man alleine da besser schlafen ?
schnarchen die anderen ?
wenn du eine Frage der Ordnung im Betrieb konstruieren willst, die mitbestimmungspflichtig wäre, solltest du auch nachvollziehbare Gründe für dieses Begehren haben
also, was würde dafür sprechen ?
Erstellt am 27.06.2010 um 21:22 Uhr von Mensch
Schwierig, jetzt alle Gründe aufzulisten. Es sind wirklich viele.
Und es handelt sich um keine "gefährliche" Arbeit, die die Präsenz einer zweiten Person erfordern würde.
Aber es geht auf keinem Fall darum, dass die Kollegen allein besser schlafen könnten.
Ich bin dabei, die nachvollziehbaren Gründe zu sammeln.
Aber meine Frage ist eher, ob es ein Gesetzesverstoss seitens des AG (aus Sicherheitsgründen od. Sicherstellung der ersten Hilfe) wäre, wenn sie erlauben würden, dass die Kollegen allein in der Nachtschicht arbeiten? Das ist bis jetzt ihr Argument. Kennt Ihr Alternativen hierzu, die wir vorschlagen könnten?
Vielen Dank nochmal!
Erstellt am 27.06.2010 um 22:25 Uhr von ridgeback
Mensch,
grundsätzlich ist es zulässig, dass Personen allein arbeiten.
Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz gibt Aufschluss darüber, ob vorhandene Einzelarbeitsplätze beseitigt werden können oder durch andere Maßnahmen gesichert werden müssen.