Erstellt am 27.06.2010 um 11:00 Uhr von emmentaler
Step 1 : überprüfen, aufgrund welcher Rechtsgrundlage ein Anspruch auf Weihnachtsgeld besteht (Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder "nur" aufgrund betrieblicher Übung)
das ganze wird wohl über die individualrechtliche Schiene zu klären sein
was heißt "Vertrauensperson" ?
natürlich könntest du dem AG einen Brief schreiben und mitteilen, die AN wären dagegen,
ob er sich dadurch jedoch beeindrucken lässt ?
Erstellt am 27.06.2010 um 11:45 Uhr von rainerw
wie emmentaler schon sagt, als erstes sollte ma mal in den TV schauen was der Dazu sagt.
Ist man nicht Tarifgebunden auch schauen was im AV steht. Hier kommt es mitunter auf den genauen Wortlaut an. Steht dort etwas dazu, ginge es nur über einen Änderungsverrag, oder (aber da bin ich mir athoc nicht so ganz sicher) über einen Zusatz im AV.
Steht nirgends was könntest Du dich wohl auf betriebliche Übung berufen. Hier wäre dann von einem Anwalt zu prüfen ob eine umgekehrte betriebliche Übung so einfach möglich wäre.
Ich meine da mal was gelesen zu haben das dem nicht so ist.
Erstellt am 27.06.2010 um 17:57 Uhr von Matze
Hallo KESSY,
unter "Vertrauensperson" verstehe ich Vertreter einer Gewerkschaft im Betrieb. Sollte es so sein, macht es Sinn den zuständigen Gewerkschaftssekretär mit ins Boot zu holen.
Mit kollegialen Grüßen