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Kündigungsfrist bei Entfristung eines Arbeitsverhältnisses wg. mangelnder Schriftform

G
Gerdwolf
Okt 2018 bearbeitet

Ein Kollege hatte ein befristetes Arbeitsverhältnis. Die Verlängerung wurde nur mündlich vereinbart. Dadurch ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis entstanden. Im befristeten Arbeitsvertrag war als Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende festgelegt. Gilt diese Regelung nun weiter oder gilt jetzt die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen (der AN ist weniger als ein Jahr beschäftigt)?

1.91406

Community-Antworten (6)

H
hansdampf

25.06.2010 um 21:15 Uhr

durch mangelnde Schriftform ist die Befristung unwirksam

der ehemals befristete Arbeitsvertrag ist ausgelaufen, an seine Stelle tritt (entsprechend erfolgreiche Entfristungsklage vorausgesetzt, ein unbefristeter Vertrag)

die Kündigungsfristen ergeben sich, falls kein Tarifvertrag gilt, aus dem Gesetz

K
KleineHexe

28.06.2010 um 13:40 Uhr

Nein.

Der befristete Vertrag ist jetzt ein unbefristeter Vertrag mit allen vertraglichen Bedingungen die dieser enthalten hat. Eine Entfristungsklage ändert ja nur die bisherige Befristung und nicht den restlichen Inhalt. Die vertragliche Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende bleibt also bestehen solange kein neuer Arbeitsvertrag geschlossen wird.

Grüße Kleine Hexe

R
rainerw

28.06.2010 um 15:12 Uhr

Kleine Hexe hat sowas von recht.

T
Tanzbär

28.06.2010 um 17:50 Uhr

... und hansdampf sollte lesen lernen ...

A
A.lisa9431

04.10.2018 um 13:51 Uhr

Ich habe ein Schriftstück erhalten welches von beiden Seiten unterschrieben wurde welches besagt das ich ab dem 01.12.2018 entfristet werde. Gilt dies schon als neuer Arbeitsvertrag ?

C
celestro

04.10.2018 um 15:10 Uhr

https://www.betriebsrat.com/br-forum/211386/kuendigung-vor-entfristung

Warum stellst Du diese Nachfrage nicht in "Deinem" Thread ?

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