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Befristetenvertrag -> entfristung Kündigen

L
Lukas-23827
Jan 2019 bearbeitet

moin moin ich hoffe ich bin hier richtig mit meiner Frage

Meine Frage ist:

ich habe derzeit einen Befristetenvertrag bis zum 31.12 und habe am 30.11 eine Entfristung unterschrieben die ab dem 1.1.19 Gültig ist. Nun hab ich die Chance aber in einen Besserren Job theoretisch ab dem 01.01.19 zu arbeiten. Jetzt die Frage kann ich die Entfristung noch kündigen bevor ich sie antrete und dann die Befristung einfach auslaufen lassen?

oder hab ich jetzt eine andere Kündigungfrist

Jetzt noch mal anders Vormuliert: Kann ich die Entfristung die denke ich ja erst zum 01.01 inkraft tritt jetzt noch Zurücknehmen und den normalen befristeten Vertrag auslaufen lassen oder muss ich jetzt zum 1.2 kündigen da ich 1monat Kündigungsfrist habe

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Community-Antworten (5)

E
Eisfee

02.12.2018 um 23:53 Uhr

Sollte kein Problem sein. Schreibe eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses zum 31.12.18. Ich würde mit deinem Vorgesetzten vor der Übergabe noch darüber reden. Hab öfter sowas gemacht, bis jetzt hatte ich mit dem Arbeitgebern nie Probleme bekommen, auch wenn ich schon 2 Wochen später gegangen bin. Dann wurde eben ein Auflösungsvertrag gemacht. Wenn du sonst mit deinem jetzigen Arbeitgeber keine Probleme hast, sollte man sich im Guten trennen. Denk dran ein ausführliches Arbeitszeugnis zu verlangen.

E
Erbsenzähler

03.12.2018 um 08:35 Uhr

Gucke aber vorher in den Arbeitsvertrag, welche Kündigungsfristen gelten!

M
MaJoK

03.12.2018 um 10:26 Uhr

Also:

  1. Einen befristeten AV kannst du nicht kündigen,deiner läuft zum 31.12.2018 aus.
  2. Den neuen unbefristeten AV kannst du mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat,also zum 31.01.2019 kündigen. Ich dachte es sind 14 Tage, aber naja.
  3. Oder du fragst deinen AG ob er die Entfristung zurücknimmt .
  4. Solltest du allerdings erst tun wenn du den neuen AV bei deinem Wunsch-AG in der Tasche hast.
P
Pjöööng

03.12.2018 um 15:26 Uhr

Zitat (MaJoK): "Einen befristeten AV kannst du nicht kündigen"

Das ist wieder mal Quatsch mit MaJoKnäse. Die Kündigungsmöglichkeit kann vereinbart werden und dies wird auch häufig getan. Außerdem ist der Vertrag nicht mehr befristet.

S
sopro

28.01.2019 um 17:43 Uhr

Hallo,

ich konnte folgende Anschlussfrage auch nach längerer Recherche nicht klären:

Wie ist es denn, wenn der unbefristete Vertrag eine Kündigungsfrist von 2 Monaten vorsieht und der AN am sagen wir mal 05.12. zum 31. Januar kündigen will, da im Dezember noch die Befristung mit alter Kündigungsfrist gegolten hat(?)?

Oder gelten die Bedingungen des neuen Vertrages direkt nach Unterschrift, selbst wenn das genannte Startdatum der 01.01.2019 ist?

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