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Noch einmal Entfristung und Anschlussbeschäftigung

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Alischaa
Jan 2018 bearbeitet

Wegen Passwortprobleme muss ich hier noch einmal von vorne anfangen. Ich kann mich mit dem alten Passwort nicht mehr anmelden auch die email wird nicht erkannt.

Ich bitte noch einmal um eure fachkundige Unterstützung

Der Mitarbeiter hat insgesamt drei Arbeitsverträge:

  1. AV Sept. 07 bis Sept. 08 einjährig befristet
  2. AV Sept. 08 bis Sept. 09 " "
  3. AV Sept. 09 bis Sept. 11 Zweijahresvertrag

Aufgrund betrieblicher Gegebenheiten (Auftragslage) soll er jetzt keinen weiteren Arbeitsvertrag bekommen. Damit auch keine Entfristung, die ihm bei besserer Auftragslage jetzt im Sept. 11 in Aussicht gestellt wurde.

Unsere BV sagt klar, das nach dem dritten Beschäftigungsjahr entfristet wird. Dieses dritte Beschäftigungsjahr liegt in der Mitte des 3. Arbeitsvertrages. Der Kollege verlangt nun rückwirkend auf das dritte Beschäftigungsjahr seine Entfristung. Er selbst will keine Rechtsstreit mit dem AG. Der Betriebsrat soll sich für ihn einsetzten und die Entfristung erwirken.

Noch zur Ergänzung: Die Gehälter sind Drittmittel bzw. kommen von der öffentlichen Hand.

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Community-Antworten (4)

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rkoch

06.07.2011 um 15:37 Uhr

Unsere BV sagt klar, das nach dem dritten Beschäftigungsjahr entfristet wird.

Wird oder soll? Wenn Soll, dann wäre das:

Aufgrund betrieblicher Gegebenheiten (Auftragslage)

wenn es denn stimmt ein Grund die SOLL-Bestimmung nicht durchzuführen. Zu allem weiteren siehe meine Antwort in Deinem alten Beitrag

Er selbst will keine Rechtsstreit mit dem AG. Der Betriebsrat soll sich für ihn einsetzten und die Entfristung erwirken.

Da hat er wohl Pech. Eine Entfristungsklage kann nur der AN selbst führen. Als BR könnt ihr nur bitteln und betteln. Erzwingen könnt ihr nichts. Ihr KÖNNT versuchen über ein Beschlußverfahren beim ArbG zu verlangen das der AG die BV einhält. I.d.R. wird das aber nicht durchgehen.....

Ich kann mich mit dem alten Passwort nicht mehr anmelden auch die email wird nicht erkannt.

???? Dein Nick ist doch derselbe also kannst Du Dich damit noch anmelden.... Kann es sein das Du versucht hast den Knopf "Antwort bearbeiten" eines der weiteren Beiträge zu benutzen? Falls ja: Da MUSS sich der Ersteller der Antwort einloggen! Wenn Du weiter mitreden willst musst Du den Knopf "Neue Antwort" weiter unten drücken. BTW: Geh bitte auf "Beitrag bearbeiten" und nimm den Haken bei "nur 7 Antworten raus"!

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Petrus

06.07.2011 um 15:38 Uhr

Das wichtigste erwähnst du erst ganz zum Schluss: Dass die Befristung einen Sachgrund hatte (vgl. §§14+16 TzBfG)

Und da ist sie wieder - die ungeklärte Frage nach der Zulässigkeit der Sachgrundbefristung nach §14 (1) Nr. 7 TzBfG. Diverse Gerichte äußern hier Zweifel an der Europarechtskonformität - selbst das BAG. Allerdings wurde das Vorlageverfahren zum EuGH (BAG 7 AZR 485/09) mittlerweile aufgrund einer außergerichtlichen Einigung erledigt. Leider.

Deine Frage lässt sich also nur arbeitsgerichtlich klären...

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rkoch

06.07.2011 um 15:49 Uhr

@Petrus

Woraus liest Du das es sich um eine Sachgrundbefristung handelt?

Meinst Du die Sache mit den Drittmitteln? Die sind zwar tatsächlich ein anerkannter Sachgrund, aber IMHO sagt Alischaa nichts darüber das diese als Sachgrund in der Befristung verwendet worden sind. Oder soll man das so verstehen, Alischaa?

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Alsichaa

06.07.2011 um 16:06 Uhr

An euch Helfern alle vielen herzlichen Dank!!! Ich denke ich habe mir mit eurer Hilfe einen Überblick verschaft.

Beim AG haben wir schon gebettelt. Der wird sich nicht rühren. Das die Drittmittel Sachgrund für die Befristung sind, steht jeweils in den Arbeitsverträgen. Also wenn überhaupt muss der Kollege Klage auf Entfristung einreichen, wobei das schwierig werden wird wegen der Drittmittel.

Möchte den Tread schließen!

Viele liebe Grüße

Alischaa

P.S. Mit dem Passwort war das wohl so, wie du rkoch schreibst.

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