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Entfristung Arbeitsvertrag - Arbeitszeit reduzieren

S
Stern1985
Feb 2022 bearbeitet

Hallo,

mein Arbeitsvertrag soll zum 1.6. nach zweimaliger Befristung innerhalb von 2 Jahren entfristet werden. Ich bekomme demnächst darüber die schriftliche Mitteilung. Sicherlich steht so etwas drin wie "wird entfristet zum 1.6.".

Ich möchte meine Arbeitszeit reduzieren. Dies möchte ich aber erst bekanntgeben, wenn ich die Bestätigung über die Entfristung schriftlich vorliegen habe, da mein Arbeitgeber sicher nicht begeistert sein wird. Die geplante Reduktion der Arbeitszeit muss ich 3 Monate vorher ankündigen. Meine Frage ist, kann ich das ab Zugang der Entfristung schon tun, oder sollte ich, um sicherzugehen, dass die Entfristung bestehen bleibt, bis zum 1.6. mit dem Antrag auf Arbeitszeitreduzierung warten? Ab wann ist die Entfristung verbindlich vereinbart? Ab Zugang des Schreibens oder ab 1.6.? Könnte sie zurückgenommen werden, wenn ich nach dem Entfristungsschreiben, vor dem 1.6., den Antrag auf Arbeitszeitreduzierung stelle?

Vielen Dank.

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Community-Antworten (2)

C
celestro

09.02.2022 um 17:49 Uhr

Ich würde sagen: "ganz viel KOMMT DARAUF AN". Auf Nummer sicher gehst Du natürlich, wenn Du bis 01.06. wartest. dann ist die Reduzierung aber natürlich erst 3 Monate später möglich.

S
Stern1985

09.02.2022 um 23:48 Uhr

Danke für Deine Antwort. Ja, genau das ist der Grund, warum die richtige Vorgehensweise für mich so relevant ist. Job behalten, aber so früh es geht, reduzieren.

LG

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