Welche Unterlagen für den BR sind bei einer Fristverlängerung bzw. Entfristung eines Arbeitsverhältnisses nötig?
Es geht um die Verlängerung eines beendeten Arbeitsverhältnisses und auch um die sog. Entfristung eines befristeten Arbeitsverhältnisses. Dies ist ja eine erneute Einstellung, die das Mitbestimmungsrecht auslöst. Reicht es aus, wenn der AG den BR schriftl. - mit einem Satz - darüber inf. und zusätzlich darauf hinweist, Bedenken schriftl. mitzuteilen? Oder muss der AG eine genaue Auflistung (Persönliche Daten,Tätigkeit, Voll-/Teilzeit, Arbeitszeit, Geh.-/Lohngruppe) wie bei allen Neueinstellungen, einreichen?
Devil
Community-Antworten (2)
05.10.2005 um 14:44 Uhr
Wenn die spätere Entfristungsoption schon bei der Einstellung gegeben war, liegt keine neue Einstellung vor. Sonst ja. In diesen Fällen muß der AG all die Informationen zur Verfügung stellen, die der BR nicht schon kennt bzw. die, die mit der neuen Tätigkeit in Verbindung stehen und anders sind als zuvor. Der BR muß entscheiden können und daher ist es legitim, eventuell fehlende Informationen nachzufordern.
05.10.2005 um 15:12 Uhr
Vielen Dank Viktor!
Wie immer, schnell und informativ!
Gruss Devil
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