Kündigung vor Entfristung
Sehr geehrte Damen und Herren,
momentan arbeite ich in einem befristeten Vertrag Ablauf ist der 30.11.2018. Da der Vertrag nun das zweite mal Verlängert wurde habe ich bereits Mitte des Jahres ein Angebot erhalten und unterschrieben. In diesem steht das ich zum 01.12.2018 entfristet werde und alle anderen Bedingungen unverändert weiterlaufen. Nun habe ich mit dem Gedanken das ich meinen alten Vertrag normal kündigen kann einen Vertrag zum 01.01.2019 bei einer anderen Firma unterschrieben. Da meine Kündigungsfrist 6 Wochen zum Quartalsende ist wollte ich zum 16. November kündigen. Nun bin ich verunsichert da ich meine Entfristung ja noch ga nicht angetreten habe.
Community-Antworten (9)
04.10.2018 um 13:48 Uhr
Nur zum Verständnis ... Mitte des Jahres kam nicht das Angebot der Entfristung, sondern es gab einen Vertrag, in dem drinsteht: "Sie werden am Ende der Befristung entfristet" ? Wer macht denn so etwas ?
04.10.2018 um 13:55 Uhr
Genau es kam ein schreiben in dem beide Seiten unterschrieben haben das ich ab dem 01.12.2018 entfristet bin und die Bedingungen sich nicht verändern. Also ein Angebot ich konnte es annehmen oder auch nicht
04.10.2018 um 13:58 Uhr
sieht der befristete Vertrag eine Kündigung überhaupt vor ?
04.10.2018 um 14:07 Uhr
Ich gehe mal von dem 01.01.2019 und nicht von 2018 aus. Du möchtest also einen Monat, den Dezember, noch für den "alten" Arbeitgeber in dem dann unbefristeten Beschäftigungsverhältnis arbeiten und dann zum 01.01.2019 bei einen "neuen" Arbeitgeber anfangen. Daher wäre die Kündigungsfrist dann 6 Wochen zum Quartalsende. Eine Kündigung am 16.11.18 ist ausreichend. Du kannst natürlich die Kündigung auch schon vorher einreichen.
04.10.2018 um 14:07 Uhr
also Du hast einen Vertrag unterzeichnet mit dem Du und der Arbeitgeber einen unbefristeten Vertrag zu den Bedingungen des bis dahin befristeten Vertrags abschließen und jetzt möchtest Du den Vertrag lieber rückgängig machen bzw einen Monat mit dem unbefristeten Vertrag arbeiten um dann woanders anzufangen? Da solltest Du mal mit deinem AG reden, evtl lässt er dich ja aus dem Vertrag raus, wärst dann evtl den Dezember arbeitslos weil kann mit nicht vorstellen dass der AG dich dann noch im Dezember haben will
04.10.2018 um 14:09 Uhr
@outofmemory kann man denn den Vertrag der noch nicht begonnen hat überhaupt so kündigen?
04.10.2018 um 15:05 Uhr
"kann man denn den Vertrag der noch nicht begonnen hat überhaupt so kündigen?"
Der Vertrag wurde unterzeichnet .... beginnt er dann erst Wirkung zu entfalten an dem Tag, wo die Entfristung auch "stattfindet" ? Kann ich mir eher nicht vorstellen ....
04.10.2018 um 15:16 Uhr
Genau, der Vertrag ist bereits jetzt gültig. Ansonsten müsste der Mitarbeiter doch jetzt immer noch bangen, ob der Vertrag nun doch zum 01.12.2018 gültig wird. Wäre schon bisschen komisch oder?! Von daher kann man einen in der Zukunft liegen Vertrag auch kündigen.
04.10.2018 um 15:44 Uhr
Grundsätzlich kann ein Vertrag auch vorvertraglich gekündigt werden, sofern dieses nicht im Vertrag ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Die Frage ist aber in diesen Fällen, wann die Kündigungsfrist zu laufen anfängt, mit Zugang oder mit Vertragsbeginn?
Ist dieses nicht im Vertrag festgelegt (was seltenst passiert), so muss der Vertrag dahingehend ausgelegt werden. Bei einem Vertrga in dem es heißt dass "alle anderen Bedingungen unverändert weiterlaufen" würde ich davon ausgehen dass die Kündigungsfrist mit Zustellung zu ticken beginnt.
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