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Dienstplanmäßig frei

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Forsimaus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich hoffe es kann mir jemand helfen.

Unser Chef möchte das wir, auch wenn wir Dienstplanmäßig frei haben an einer Dienstbesprechung teilnehmen die in der Regel 90 bis 120 Minuten dauert. Das hieße das wir zwar frei haben, aber für die Zeit ins Büro müßen um an der Besprechung teil nehmen, mit Tagesgestaltung wäre da nicht viel möglich.

sage schon mal lieben dank für die Antworten.

Forsimaus

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Community-Antworten (3)

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nicoline

24.06.2010 um 18:35 Uhr

Forsimaus, Du hast zwar keine direkte Frage gestellt, aber ich vermute, Du möchtest wissen, ob der AG dieses "Kommen aus dem Frei" einfach so anordnen kann.

Wenn es bei Euch einen Dienstplan gibt, auf dem steht "FREI" kann er das nicht, denn, der Dienstplan ist verbindlich und nur in gegenseitigem Einvernehmen änderbar! Zwar hat der Arbeitgeber den Zeitpunkt der vertraglich vereinbarten Arbeit gemäß §106 GewO zu bestimmen. Doch mit der rechtzeitigen Herausgabe eines Dienstplanes hat er dieses Recht verbraucht.

F
Forsimaus

24.06.2010 um 18:51 Uhr

Hallo Nicoline

Du hast das richtig erkannt, ich bin noch so sauer das mir das entgangen ist.

Hast Du noch einen Tip wo ich das mit dem Dienstplan nachlesen kann ?

lieben Dank

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nicoline

24.06.2010 um 19:06 Uhr

Forsimaus,

http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/meinfrei1.htm ==> kopieren und einfügen

zum Thema FREI

http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/dat/schutzbrief.pdf

zum Thema Verbindlichkeit des Dienstplanes

Punkt 1 und 4

Hier noch ein Urteil:

ArbeitnehmerInnen sind nicht verpflichtet, an kurzfristig anberaumten Besprechungen außerhalb ihrer Arbeitszeit teilzunehmen. Denn sie haben ein Recht auf freie Gestaltung ihrer arbeitsfreien Zeit. Machen dennoch betriebliche Belange eine Teilnahme an Besprechungen außerhalb der Arbeitszeit nötig, muss ein Vorlauf von mindestens einer Woche gewährt werden. (Arbeitsgericht Frankfurt 20.6.2001, Az: 7 Ca 5014/99)

Was der AG allerdings machen kann, ist, eine Dienstbesprechung regelmäßig im Dienstplan vorsehen.

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