Erstellt am 24.06.2010 um 16:35 Uhr von nicoline
Forsimaus,
Du hast zwar keine direkte Frage gestellt, aber ich vermute, Du möchtest wissen, ob der AG dieses "Kommen aus dem Frei" einfach so anordnen kann.
Wenn es bei Euch einen Dienstplan gibt, auf dem steht "FREI" kann er das nicht, denn, der Dienstplan ist verbindlich und nur in gegenseitigem Einvernehmen änderbar!
Zwar hat der Arbeitgeber den Zeitpunkt der vertraglich vereinbarten Arbeit gemäß §106 GewO zu bestimmen. Doch mit der rechtzeitigen Herausgabe eines Dienstplanes hat er dieses Recht verbraucht.
Erstellt am 24.06.2010 um 16:51 Uhr von Forsimaus
Hallo Nicoline
Du hast das richtig erkannt, ich bin noch so sauer das mir das entgangen ist.
Hast Du noch einen Tip wo ich das mit dem Dienstplan nachlesen kann ?
lieben Dank
Erstellt am 24.06.2010 um 17:06 Uhr von nicoline
Forsimaus,
http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/meinfrei1.htm ==> kopieren und einfügen
zum Thema FREI
http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/dat/schutzbrief.pdf
zum Thema Verbindlichkeit des Dienstplanes
Punkt 1 und 4
Hier noch ein Urteil:
ArbeitnehmerInnen sind nicht verpflichtet, an kurzfristig anberaumten Besprechungen außerhalb ihrer Arbeitszeit teilzunehmen. Denn sie haben ein Recht auf freie Gestaltung ihrer arbeitsfreien Zeit. Machen dennoch betriebliche Belange eine Teilnahme an
Besprechungen außerhalb der Arbeitszeit nötig, muss ein Vorlauf von mindestens einer Woche gewährt werden.
(Arbeitsgericht Frankfurt 20.6.2001, Az: 7 Ca 5014/99)
Was der AG allerdings machen kann, ist, eine Dienstbesprechung regelmäßig im Dienstplan vorsehen.