Vergütung Stimmabgabe am dienstplanmässig freien Tag
Hallo Zusammen , wenn ein wahlberichtigter MA an seinem Dienstplanmässig freien Tag zur Stimmabgabe ins Wahlbüro kommt, muss ihm dieses Zeit und die Kilometer der Anfahrt vergütet werden ? Dienstpläne werden i.d.r erst monatlich bestimmt so das der Wahlvorstand erst kurzfristig die information hat welche MA an dem Tag der Wahl am Standort sind und nicht "pauschal" vom Wahlvorstand Briefwahlunterlagen verschickt wurden.
Danke für eure Hilfe ..
Community-Antworten (5)
24.02.2016 um 12:11 Uhr
Ich würde sagen: NEIN !
Der MA kann sich selbst drum kümmern, die Wahlunterlagen für die Briefwahl zu erhalten, er kennt seinen Dienstplan sicherlich früh genug.
Und der Wahlvorstand ist generell auch nicht dafür da, den Leuten die Wahlunterlagen zuzusenden, nur weil Sie an dem Tag nicht in der Firma sind. Personen die Langzeitkrank sind oder aus anderen Gründen von der Wahl vielleicht nichts mitbekommen, mal abgesehen.
24.02.2016 um 12:12 Uhr
https:www.verdi-bub.de/service/wahlen/brwahl/ablauf/von_den_wahlvorschlaegen_bis_zur_wahl/faq/
Arbeitszeit ja und wahrscheinlich auch die Fahrtkosten (siehe Link)
24.02.2016 um 12:17 Uhr
@ gironimo
könntest Du etwas näher erklären, aus welchem Teil des Links Du Vergütung der Arbeitszeit und / oder Fahrtkosten ableitest ?
24.02.2016 um 15:40 Uhr
@celestro Kann es sein, dass es vielleicht gerade andersherum ist?
24.02.2016 um 16:02 Uhr
Zitat: "Die zweite Gruppe der Briefwähler ist auch von „Amts wegen“ durch den Wahlvorstand zu bestimmen. Dies sind die Arbeitnehmer, die wegen der Eigenart ihres Beschäftigungsverhältnisses am Tag der Wahl nicht im Betrieb sind (z.B. Außendienstmitarbeiter oder mit Telearbeit beschäftigte Arbeitnehmer; § 24 Abs. 2 WO BetrVG)."
da gehören soweit ich weiß aber nicht die Schichtarbeiter dazu, die an dem Tag dann frei haben. Sondern Sie gehören zu:
"Die dritte Gruppe muss sich selbst beim Wahlvorstand melden und die Briefwahl beantragen, weil sie im Zeitpunkt der Wahl wegen Abwesenheit vom Betrieb an der Wahl gehindert ist (z.B. aufgrund kurzfristiger Erkrankung oder wegen Urlaubs; § 24 Abs. 1 WO BetrVG)."
Und deshalb sehe ich auch nicht, warum der AG Zeit oder Kosten vergüten sollte, obwohl man einfach Briefwahl beantragen kann.
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