Hallo, ich benötige mal euren Rat als Betriebsratsmitglieder.
Es ist eine etwas längere Geschichte. Ich fang einfach mal an.

Ich arbeite im Einzelhandel, ich war als Vertrauensperson bei zwei Kolleginen bei Ihren Gesprächen dabei. Dazu muss man sagen, beide haben einen Arbeitszeitbetrug begangen, aber dennoch wollte ich Sie nicht allein reingehen lassen. Wie gesagt ich war als Vertrauensperson mit zu den Gesprächen da beide kein Vertrauen zu unserem Betriebsrat haben.
Als die beiden Gespräche gelaufen sind und eine von beiden dann die Kündigung erhalten hat, hatte ich ein Gespräch mit der Regionalleiter und Gebietsleiter zusammen. Da wurden einige Sachen angesprochen von den beiden was meine Person betrifft die nicht ganz nachvollziehbar für mich waren. Daher hatte ich am nächsten Tag unser Sekräterin (gleichzeitig Datenschutzbeauftragte) des Marktleiters gefragt ob ich Einsicht in meine Personalakte haben kann, muss dazu sagen das der Marktleiter zu diesem Zeitpunkt schon freigestellt war, da Sie ja den Schlüssel zu dem Aktenschrank hat. Dies verneinte Sie und hatte Rücksprachen mit Regionalleiter gehalten. Er gab die Aussage das ich erst Einsicht hab wenn er wieder im Haus ist. Mittlerweile ist über eine Woche vergangen, und so wie heut erfahren hab ist er erst einmal im Urlaub. Darauf hin hab ich unseren Betriebsrat in einem Schreiben letzte Woche aufgefordert

…... Sehr geehrter Herr …...,

ich bitte um Klärung einen Sachverhaltes der Zugriffsrechte auf die Personalakten.

So wie ich mitbekommen hab, hat die Assistenz der Marktleitung die Möglichkeit des Zugriffes auf die Personalakten. Sicher ist Sie auch Datenschutzbeauftragter in unserem Markt. Aber meines wissens sollte, nur ein kleiner Kreis an Mitarbeiter der Personalabteilung der Marktleiter und der Arbeitnehmer Zugriff auf seine persönliche Akte haben. Die Assistenz der Marktleitung zählt ja nun nicht zu dem Personenkreis und sollte daher nicht die Möglichkeit besitzen auf die Personalakten zugreifen bzw. somit die Möglichkeit der Einsichtnahme haben. (Absatz 2 im Anhang)
Da ja nun ich auch nicht weiß wer noch alles Zugriff bzw. die Möglichkeit besitzt.
(wo liegt der Schlüssel, wer hat Zugriff auf diesen ?)
Durch mein persönliches zerstörtes Vetrauensverhältniss in den letzten Tagen zu einigen Mitarbeitern würde ich Sie als Betriebsrat bitten den Sachverhalt bis zum 11.02.2020 zu klären und mir das Ergebniss bitte schriftlich mitzuteilen um das Ergebniss gegebenenfalls durch einen Rechtsbeistand prüfen zu lassen. Und wenn der Zustand nicht rechtens sein sollte wie er jetzt ist, bitte ich diesen dann zum Schutze meiner Person bis zum 15.02.2020 rechtsicher abstellen zu lassen.

Ich denke ich brauch nicht zu erwähnen das dieses Schreiben vetrauenswürdig zu behandeln ist und dem Datenschutz unterliegt.
Dieses Schreiben darf weder vervielfältigt, weitergeleitet oder dritten, außer dem Gremium des Betriebsrates, zur Verfügung gestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen …......................

darauf bekam ich heute die Antwort (mündlich) vom Vorsitzenden, er hat Rücksprachen mit dem Regionalleiter gehalten und er gab Ihm die Auskunft ich sollte mich gedulden bis er wieder im Haus ist und dann klärt er es mit mir.

Daher mal meine Fragen
Wie kann ich mich verhalten ohne gleich eventuell zum Rechtsanwalt zu laufen?
Was ist mit Datenschutz seitens des Betriebsrates? Hatte ja extra darauf hingewiesen.
Und zählt es eigentlich nicht zu seinen Aufgaben (Pflichten) nach BetrVG mich zu unterstützen?


Was ich heute noch erfahren hab, das ein Kollege Einsicht in seine Personalakte erhalten hat zusammen mit der Asistenz der Markleitung wo er was wegen seinen Arbeitsvertrag nachschauen wollte. Da war es kein Problem den Schrank aufzuschließen obwohl auch da keine Marktleitung mehr da war und auch kein Regionalleiter.

Ich weiß bisschen viel Text und vielleicht auch nicht immer richtig ausgedrückt aber ich hoffe es kommt dennoch verständlich rüber.
Denn ich hab schon den Eindruck das ich auf der „Abschussliste“ mitlerweile ganz oben stehe.

Ich bedanke mich schon einmal für die Antworten im vorraus.